Samstag, 3. März 2012

Aufruf zum Mitmachen - Dienstaufsichtsbeschwerde wegen inkompetentem Gutachter

Gerade hat mich folgendes Mail erreicht:

---

Liebe Interessenten

Ich bitte um Ihre Aufmerksamkeit und ihr Interesse in einer
Justizangelegenheit, welche uns alle direkt oder indirekt betrifft.

Der 3. Senat für Familiensachen des Brandenburgischen Oberlandesgerichts
hat jahrelang in Familienangelegenheiten, speziell in Kindschaftssachen
einen selbst kinderlosen psychologischen Sachverständigen bestellt,
dessen Sachkunde mehr als zweifelhaft ist. Trotz zahlreicher
Stellungnahmen, geradezu Warnungen anderer Psychologen zur mangelhaften
Qualität dieser Gutachten avancierte der Sachverständige zum
Hausgutachter des 3. Senats für Familiensachen, welcher als über jeden
Zweifel "erhaben" galt. In Zusammenarbeit mit diesem Gutachter hat der
3. Familiensenat unsägliches Leid über viele Familien und Kinder gebracht.

Dass dieser Gutachter vor den selben 3. Senat für Familiensachen bei der
kritischen Befragung zu einem seiner Gutachen in Tränen ausgebrochen
sein soll mutet nicht minder merkwürdig an, wie die bundesweit
einzigartige "Sonderrechtssprechung" des Senats gegen das Gesetz und die
Meinung aller Juristen des Landes: Ein Sachverständiger sei in
Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, also auch
Kindschaftssachen, selbst bei offenkundiger Parteilichkeit, nicht ablehnbar.

Dies passt in das Bild einer merkwürdigen Protektion des
Sachverständigen, ebenso wie das Abwürgen jeglicher Kritik.

Als eines der Opfer dieses Sachverständigen und Mitglied einer Gruppe,
welche in der RTL-Sendung vom 22.02.2012 "Punkt 12" bezüglich des
Gutachters und der Praxis der Familiengerichte zu Wort kam,

siehe YouTube:
http://www.youtube.com/watch?v=YWGFNxcJFQE

habe ich mir erlaubt beim Präsidenten des Brandenburgischen
Oberlandesgerichts Konsequenzen für die Richter des 3. Familiensenats
einzufordern.

Der 3. Familiensenat steht hier beispielhaft für ein marodes System.
Kein anderer so hoher Spruchkörper der Republik hat sich in
beispielloser Arroganz jahrelang so fehlverhalten. Das hat es seit
Görgülü nicht mehr gegeben. Er ist bestens geeignet für ein zu
statuierendes Exempel, dass die (Familien-)Richterschaft landauf-landab
aufhorchen lassen würde. Dann werden es sich die Damen und Herren in der
Robe in Zukunft 3x überlegen wie sie sich benehmen und mit Menschen
umgehen. Denn mein Beispiel könnte Schule machen.

Ich habe eine Dienstaufsichtsbeschwerde angestoßen, die ich als eine
gemeinschaftliche Beschwerde mit Signalwirkung aller Bürger der Republik
(nicht nur Eltern oder direkt vom diesem Sachverständigen oder der
Familiengerichtsbarkeit Betroffenen), welche auf eine vertrauenswürdige,
funktionierende Justiz bauen wollen verstanden haben möchte.

Ich bitte Sie daher um rege und interessierte Unterstützung. Es ist in
in unser aller Interesse. Es kann jeden treffen. Zerstörte Kinderseelen,
die als Erwachsene dann auf Abwegen geraten können auch eingefleischte
Singles und Kinderlose betreffen.

Meine am 29.02.2012 dem Präsidenten des Brandenburgischen
Oberlandesgericht eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde, sowie ein
herunterladbares und ergänzungsfähiges Muster zu deren
gemeinschaftlichen Unterstützung gemäß Artikel 17 Grundgesetz finden Sie
unter unten angeführtem Link:


https://www.disk.dsl.o2online.de/FYjfWQJ/Dokumente/Dienstaufsichtsbeschwerde%203.%20Senat/?a=nzIyxAJSZQA

Die im Text erwähnten Anlagen befinden sich auch dort, für sehr
Detail-Interessierte.

Die Initiative lebt vom Mitmachen. Also, verteilen, verteilen,
verteilen. Wenn das Fax des OLG heiß läuft und der Briefkasten
überquillt, werden vielleicht die Richter des Landes merken, wie sie im
Volk ankommen, wird die Presse und TV vielleicht mal nachfragen, was los
ist.


Die Aktion lebt auch von der Geschwindigkeit und Masse. Fax sticht
Brief. Bei Familienbeteiligung jede einzelne Person, ein Schriftstück.

Viele Grüße

----

Keine Kommentare: