Dieser Text beschäftigt sich mit der von der Bundesrätin Sommaruga vorgeschlagenen Gesetzesrevision des gemeinsamen Sorgerechts und anhand der zahllosen Schlupflöcher und Verwässerungen wird aufgezeigt, weshalb hier Anerkennung oder gar Jubel von Seiten gewisser Männeraktivisten fehl am Platz sind.
Letzte Woche informierte Bundesrätin Sommaruga die Öffentlichkeit über eine Gesetzesrevision des Sorgerechts hier in der Schweiz, nachdem sie zuerst beabsichtigte, diese zu verschleppen und an Unterhaltsrechtsfragen zu Gunsten geschiedener Mütter zu knüpfen. Doch nun bringt sie in ihrer "Botschaft" Vorschläge, wie das gemeinsame Sorgerecht zur Regel werden und nicht mehr wie bisher eine Ausnahme sein soll.
Erst seit dem Jahr 2000 ist das gemeinsame Sorgerecht hier in der Schweiz nach der Scheidung überhaupt als Option möglich, wobei bis heute noch die Mütter alleine entscheiden, ob sie das Sorgerecht nur für sich möchten, während der Vater gefälligst zu schweigen hat. Dies liefert Väter nicht nur auf Gedeih und Verderb der mütterlichen Willkür aus, sondern stellt auch eine klare, gesetzliche Diskriminierung des männlichen Geschlechts dar. Die bisherige Situation ist also eine Schande für ein Land, welches das Prinzip der Gleichberechtigung von Mann und Frau in der Bundesverfassung stehen hat.
Diesen völlig unhaltbaren Zustand endlich aufzuheben fordern Männerrechtler nun schon seit Jahren, was im Volk auf breite Zustimmung stösst und im Zuge der wahren Gleichberechtigung eigentlich schon längstens selbstverständlich sein sollte. Auch ist es mittlerweile wissenschaftlicher Konsens, dass Kinder unbedingt den Vater für ein gesundes Aufwachsen brauchen.
Sogar im feministisch verseuchten Deutschland haben unverheiratete Väter in puncto Sorgerecht wesentlich mehr Rechte als ihre Geschlechtsgenossen hier in der Schweiz, nachdem Deutschland vom EGMR zur Reformierung des mütterlichen Entscheidungsmonopols gezwungen wurde - und nun scheint auch in der Schweiz langsam der Wind zu drehen.
Es ist also höchste Zeit, diesen ungewöhnlichen Sinneswandel genau zu analysieren und kritisch zu durchleuchten. Haben wir es hier tatsächlich mit der Verwirklichung wahrer Gleichberechtigung zu tun, wie sie der Maskulismus fordert, oder handelt es sich hier lediglich um einen weiteren feministischen Furz, der aus machterhalterischen Gründen abgelassen wurde?
Eine nicht zu trennende Verbindung
Durchfallprobleme der schweizerischen "Geschlechterpolitik"
Zuerst wollen wir uns der Vorgeschichte und dem grösseren Kontext der jetztigen Ereignisse widmen.
Bereits im Frühling 2004 hatte der CVP-Parlamentarier und Scheidungsanwalt Reto Wehrli ein breit abgestütztes Postulat zur gemeinsamen Sorge unabhängig vom Zivilstand eingereicht, nachdem er berufsmässig mitbekommen hatte, wie desolat die Lage von Scheidungsvätern in der Schweiz ist. Er ist deshalb schon seit Jahren der einzige Parlamentarier, welcher sich aktiv für Männerrechte einsetzt, weshalb Oliver Hunziker den bevorstehenden Rücktritt Wehrlis auch beklagt.
Doch während Wehrli bestätigt, dass die von ihm geforderte Gesetzesrevision von damaligen, bürgerlichen Justizministern Christoph Blocher und der auf ihn folgenden Eveline Widmer-Schlumpf "sehr gut und effizient" vorangetrieben wurde, beklagte er die Verschleppungstaktiken unter der jetztigen, feministischen SP-Justizministerin Sommaruga, welche die Sorgerechts-Revision Anfang Januar nach jahrelanger Vorarbeit gestoppt und zurückgezogen hat. Sie fürchtete wohl vor den Nationalratswahlen 2011 einen innerparteilichen Zusammenstoss mit den mächtigen und stramm feministischen SP-Frauen.
So forderte sie nun, dass die Revision des Unterhaltsrechts an jene des gemeinsamen Sorgerechts geknüpft werde, wie es explizit von Frauenorganisationen und Feministinnen gefordert wurde, was ihr Zorn und Mahnwachen von Väterrechtlern eintrug - wohlwissend, dass die Sache mit dem Unterhaltsrecht noch Jahre dauern wird, bis diese verabschiedet werden kann, so dass diese Verknüpfung somit einer weiteren Verzögerung des gemeinsamen Sorgerechts gleich kommt.
Dies passt zu einer Bundesrätin, die auch noch das Existenzminimum unterhaltspflichtiger Männer antasten will - was gerade deswegen gravierend ist, weil diese Unglücklichen nicht das höhere sozialrechtliche, sondern lediglich das um rund 25 % tiefere (S. 9) betreibungsrechtliche Existenzminimum behalten dürfen (S.14, 3.3.2.3). Dieses betreibungsrechtliche Existenzminimum stellt die unterste (!) Grenze der schweizerischen Sozialhilfe dar (S. 8), so dass ein weiterer Einschnitt hier die Väter endgültig in die bittere Armut treiben würde.
Diese systematische, staatliche Aushöhlung der Gleichberechtigung und Gleichwertigkeit der Geschlechter wird dabei noch eifrig flankiert von zahllosen Interessenverbänden, welche direkt oder indirekt von dieser elenden Frauenbegünstigung auf Männerkosten profitieren und ihre Felle durch eine Einführung des gemeinsamen Sorgerechts gefährdet sehen. Frauenorganisationen, Feministinnen, Frauenhäuser, Richter- und Anwaltsverbände fürchten um die Abschaffung eines profitablen Frauenprivilegs und beharren deshalb auf die Verknüpfung von Unterhaltsfragen und dem gemeinsamen Sorgerecht um somit noch deutlicher die Gier zu betonen, welche mit dem vorgeschobenen Kindeswohl befriedigt werden soll.
Wie üblich unterstellen sie den um ihre elementaren Rechte kämpfenden Männern, dass sie "jammern" würden - doch das einzige Gejammere geht von jenen aus, welche das Recht auf die eigenen Kinder lediglich den Frauen zusprechen wollen und diesen Missstand mit billigsten Klagen und unlauterem Geschluchze zu verteidigen versuchen. Alle diese Männerfeinde jubelten natürlich der Bundesrätin Sommaruga zu, als sie die Vorlage zum gemeinsamen Sorgerecht verschleppte und verzögerte.
Doch das ewige Damoklesschwert der Demokratie zwingt auch eine stramme Feministin mitsamt ihrer Speichellecker dazu, sich im Volk beliebt zu machen. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats hatte Sommaruga im April unter Druck gesetzt, die Revision des Sorgerechts getrennt von Unterhaltsfragen und so schnell wie möglich zu behandeln, nachdem die beiden Nationalräte Wehrli und Graffenried die Kommission dazu aufgefordert hatten.
So kurz vor den im Dezember stattfindenden Bundesratswahlen will die Magistratin wohl als möglichst konziliant, parteiübergreifend tragbar und volksnah erscheinen - man möchte schliesslich wiedergewählt werden. Da können parlamentarische Verstimmungen, antifeministische Aktionen und väterrechtlerische Proteste wie im letzten Winter einen unangenehmen Schatten auf die fragile Reputation einer Bundesrätin werfen - lieber geht man im Vorfeld auf Nummer sicher und wirft den aufgebrachten Nationalräten und Männerrechtlern einen Knochen vor die Füsse.
In diesem grösseren Kontext bettet sich der aktuelle Vorstoss der Bundesrätin ein.
Männeranliegen werden zu einem politischen Einflussfaktor
Der falsche Freund
Nun hat Sommaruga ihren bisherigen Plan fallen gelassen und eine "Überraschung" für uns Männer hervorgezaubert - das gemeinsame Sorgerecht soll nun doch unabhängig vom Unterhalt geregelt werden und somit früher kommen.
Lapidar kommentierte Sommaruga ihren schizophrenen, von aussen aufgezwungenen Kurswechsel dahingehend, dass man nun plötzlich "im Sorgerecht die Gleichberechtigung einführen würde" - und gibt damit indirekt zu, dass die Schande der letzten feministischen Dekaden alles andere als der Gleichberechtigung entsprach.
Doch haben wir es hier tatsächlich mit der Berücksichtigung wahrer Gleichberechtigung zu tun, bei der Jauchzen und Jubeln gerechtfertigt wären oder kriegen wir hier wieder nur das einseitige Verständnis von feministischer "Gleichberechtigung" vorgesetzt?
Schauen wir uns doch einfach einmal Sommarugas Botschaft etwas genauer an.
"-Künftig erhalten grundsätzlich alle Eltern das Sorgerecht. Bei einer Scheidung muss sich das Gericht vergewissern, dass die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Gründe für einen Entzug des Sorgerechts sind Unerfahrenheit, Krankheit, Gewalttätigkeit oder Ortsabwesenheit."
Man beachte die verschachtelt formulierte Abhängigkeit des künftigen, gemeinsamen Sorgerechts für alle Eltern - dies wird nämlich nur dann zugesprochen, wenn das Elternteil erfahren ist im Umgang mit Kindern, nicht gewalttätig ist und am gleichen Ort lebt wie die Kinder.
Doch aufgrund der Hypergamie der weiblichen Sexualität und somit der zwangsläufigen Unausweichlichkeit der Ernährerrolle für den Vater wird die Mutter zwangsläufig über mehr Erfahrung mit Kindern verfügen. Es würde also nicht verwundern, dass Richter dann trotz Gebot des gemeinsamen Sorgerechts dennoch das Sorgerecht wiederum primär den Müttern zusprechen.
Auch der Punkt der Gewalttätigkeit lädt dazu ein, dass Mütter in Sorgerechtsverhandlungen dem Gericht fabrizierte Vorwürfe auftischen um somit den Vater zu diskreditieren - was sich bereits in der Vergangenheit in unzähligen Fällen für Frauen mehr als bewährt hat.
Und die Ortsabwesenheit als weiterer Einwand ist auch geschickt gewählt, denn wenn eine Frau mit den gemeinsamen Kindern einfach untertaucht oder ins Frauenhaus flüchtet, dann kann ein findiger Richter dies sicher auch als Vorwand gebrauchen, dem Vater das Sorgerecht vorzuenthalten. Im Zusammenhang mit der weiter unten angesprochenen Straflosigkeit des Kindesentzugs kann also jedes gemeinsame Sorgerecht durch eine findige Mutter auf der Flucht gnadenlos sabotiert werden.
Schon diese drei Punkte genügen also vortrefflich um jeden Antrag auf gemeinsames Sorgerecht von Seiten der Mütter fast schon nach Belieben zu sabotieren - wie bisher. Man darf schliesslich nicht vergessen, dass die einseitige, feministisch durchdrungene Justiz mit der frauenbegünstigenden Attitüde und dem pathologischen Frauenbonus nachwievor die gleiche sein wird (siehe die lange schwarze Liste aller vorbelasteten Richter) - auch wenn diese Regelung des "gemeinsamen" Sorgerechts tatsächlich irgendwann einmal Gesetz werden würde, so wird deren konsequente Umsetzung wohl an der vorherrschenden, profeministischen Ideologie in den verantwortlichen Staatsorganen scheitern.
Diesae verkappte Einseitigkeit passt hervorragend zu einem völlig realitätsfremden Gewaltschutzgesetz, welches der Frau hier in der Schweiz gestattet, den Mann mit einem erfundenden Gewaltvorwurf von der Polizei aus der gemeinsamen Wohnung zu schmeissen - die sie dann mit grosser Wahrscheinlichkeit im anschliessenden Gerichtsverfahren auch noch zugesprochen bekommt.
"-Eine grosse Neuerung ist die Einführung der gemeinsamen elterlichen Sorge für unverheiratete Eltern. Wenn sich diese nicht verständigen können, kann sich ein Elternteil an die Kindesschutzbehörde wenden. Diese wird über die gemeinsame elterliche Sorge entscheiden."
"-Eine grosse Neuerung ist die Einführung der gemeinsamen elterlichen Sorge für unverheiratete Eltern. Wenn sich diese nicht verständigen können, kann sich ein Elternteil an die Kindesschutzbehörde wenden. Diese wird über die gemeinsame elterliche Sorge entscheiden."
Wenn also die Mutter nicht will, dann kann sich der Vater an die Vormundschaftsbehörde (Kinderschutzbehörde) wenden - die von Laien (!) betrieben werden, häufig ungerechtfertigterweise für die Mutter Partei ergreifen und in denen es nur so von kurzhaarigen Feministinnen und ihren willigen, männlichen Speichelleckern wimmelt - welche dann ganz sachlich und unideologisch ungewöhnlich häufig zum Schluss kommen wird, dass die Mutter fortan das alleinige Sorgerecht erhalten soll. Das mag pessimistisch klingen, doch auch hier muss man bedenken, dass das Personal der Kinderschutzbehörden nicht plötzlich über Nacht mit dieser neuen Gesetzesregelung gegen unvoreingenommene Mitarbeiter ausgewechselt werden.
Somit besitzt auch diese "Neuerung" genügend Potenzial, um das gemeinsame Sorgerecht zu sabotieren.
"-Die Revision regelt auch die Bestimmungen zum Aufenthaltsort. Wechselt ein Elternteil seinen Aufenthaltsort oder jenen des Kindes, erfordert dies die Zustimmung des andern Elternteils. Ausser, der Wechsel erfolge innerhalb der Schweiz und ohne erhebliche Auswirkungen auf die Wahrnehmung der elterlichen Sorge."
"-Die Revision regelt auch die Bestimmungen zum Aufenthaltsort. Wechselt ein Elternteil seinen Aufenthaltsort oder jenen des Kindes, erfordert dies die Zustimmung des andern Elternteils. Ausser, der Wechsel erfolge innerhalb der Schweiz und ohne erhebliche Auswirkungen auf die Wahrnehmung der elterlichen Sorge."
Dies ist der einzige positive Punkt der Botschaft. Fortan können Mütter nicht einfach die Kinder von ihrem Vater entfremden, indem sie mit ihnen ohne dessen Einfluss einfach wegziehen können. Man fragt sich allerdings, ob ein nicht sorgeberechtigter Vater hier genauso viel Mitspracherecht eingeräumt bekommt wie ein sorgeberechtigter. Wenn dies nicht der Fall ist und das gemeinsame Sorgerecht sowieso schon auf genügend Wegen behindert werden kann, dann wäre auch dieser Punkt lediglich eine hohle Phrase.
"-Der Bundesrat hat darauf verzichtet, die Vereitelung des Besuchsrechts durch den obhutsberechtigten Elternteil unter Strafe zu stellen. Gerichte und Kindesschutzbehörden haben aber nach heutigem Strafrecht die Möglichkeit, den Eltern eine Busse anzudrohen, wenn sie sich nicht an die Abmachungen halten."
"-Der Bundesrat hat darauf verzichtet, die Vereitelung des Besuchsrechts durch den obhutsberechtigten Elternteil unter Strafe zu stellen. Gerichte und Kindesschutzbehörden haben aber nach heutigem Strafrecht die Möglichkeit, den Eltern eine Busse anzudrohen, wenn sie sich nicht an die Abmachungen halten."
Dieser Punkt ist eine einzige Frechheit. Nicht nur, weil im Jahr 2009 noch vom Bundesrat und vom Nationalrat akzeptiert wurde, Kindsentführungen und das Verhindern des Besuchsrecht unter mehrjähriger Gefängnisstrafe zu stellen und Sommaruga dies nun einfach still und heimlich rückgängig macht, sondern weil dies die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts auf elementarste Weise blockiert. Wie soll denn ein Vater sein Sorgerecht ausüben können, wenn eine rachsüchtige Mutter nicht stafrechtlich davon abgehalten werden kann, ihn daran zu hindern (bisher wird wenn überhaupt nur eine bescheidene Busse verhängt)?
Hier sieht man wieder einmal deutlich die feministische Gesinnung Sommarugas zu Gunsten der weiblichen Klientelgruppe durchschimmern. Mit dieser Regelung wird das gemeinsame Sorgerecht endgültig zum zahnlosen Papiertiger, welcher an der hiesigen, beklagenswerten Realität so gut wie gar nichts ändern wird.
"-Das neue Sorgerecht wird nach Inkrafttreten rückwirkend für die vergangenen fünf Jahre angewandt. Allerdings müssen Eltern, die eine bereits erlassene Verfügung rückgängig machen wollen, selber aktiv werden."
"-Das neue Sorgerecht wird nach Inkrafttreten rückwirkend für die vergangenen fünf Jahre angewandt. Allerdings müssen Eltern, die eine bereits erlassene Verfügung rückgängig machen wollen, selber aktiv werden."
Das hier ist dann noch der letzte Tritt in den Magen des sich am Boden windenden Mannes. Nicht nur, dass die vorherigen Punkte genügend Gelegenheiten lassen, um das gemeinsame Sorgerecht mit allen nur erdenklichen Mitteln zu sabotieren, nein, ein Vater muss erst noch selber brav vorsprechen, wenn er überhaupt das gemeinsame Sorgerecht für sich in Anspruch nehmen will. Es ist eine erniedrigende und entwürdigende Frechheit, dass ein Vater erst noch eine ausserfamiliäre Erlaubnis einholen muss, um so etwas Elementares wie das Sorgerecht an seinen eigenen (!) Kindern ausüben zu können.
Wie bereits bei den obigen Punkten ausgeführt, soll auch dieser Punkt den vordergründig angepriesenen Automatismus des gemeinsamen Sorgerechts, welches nun offiziell "zur Regel" werden soll, zusätzlich entkräften und die betroffenen Väter schmerzlich daran erinnern, dass sie nachwievor als Eltern zweiter Klasse betrachtet werden (auch wenn man hier neutral von "Eltern" spricht, sind doch überwiegend Väter betroffen).
"-Noch ist die Teilrevision des Zivilgesetzbuches, welche das Sorgerecht betrifft, noch nicht unter Dach und Fach. Die parlamentarische Beratung beginnt erst, und vor 2014 wird die Revision kaum in Kraft treten."
Das heisst, dass das gemeinsame Sorgerecht in mühseligen Verhandlungen noch weiter verwässert und verzögert wird, bis es entweder im Parlament auf unbestimmbare Zeit hängen bleibt, da kein Konsens gefunden werden konnte. Oder bis es irgendwann 2020 mit noch mehr Fallstricken zu Gunsten der Mutter ausgestattet entdlich den Weg in die Gesetzestexte findet. Wie auch immer - wir können davon ausgehen, dass wir auch nur von den Fassaden des gemeinsamen Sorgerechts in den kommenden Jahren nichts mehr von offizieller Seite zu hören bekommen werden.
Hier darf auch nicht vergessen werden, dass diese "Neuerungen" lediglich das Sorgerecht behandeln, jedoch nicht das Obhutsrecht. Sorgerecht besagt lediglich, dass das Elternteil ein gewisses Mitspracherecht in Sachen Kindererziehung hat, Obhutsrecht bedeutet jedoch, wer dann effektiv die Kinder bei sich zu Hause hat! Explizit spricht die Feministin Sommaruga die Ängste ihrer weiblichen Klientelgruppe an und beschwichtigt alleinerziehende Mütter mit der Aussage, dass sie auch in Zukunft alleine über das Leben der Kinder entscheiden können:
"Jener Elternteil, der das Kind in Obhut hat und betreut, darf Entscheide über alltägliche oder dringliche Angelegenheiten jedoch allein treffen – etwa zu Ernährung, Bekleidung oder Freizeitgestaltung. Damit greife die Vorlage Ängste alleinerziehender Mütter gegenüber der gemeinsamen elterlichen Sorge auf, schreibt der Bundesrat in seiner Botschaft ans Parlament."
Damit auch jeder Mann weiss, in welche Richtung die Reise dieses gemeinsamen Sorgerechts geht, betont der Bundesrat explizit Folgendes:
"Aus der gemeinsamen elterlichen Sorge kann deshalb der Vater oder die Mutter nicht das Recht ableiten, das Kind auch tatsächlich zur Hälfte betreuen zu können."
Doch eine wahrhaftig gemeinsame Sorge bedeutet im Regelfall eine hälftige Aufteilung des Sorge- UND des Obhutsrechts zwischen beiden Elternteilen! Alles andere - insbesondere das, was uns Sommaruga hier auftischen will - ist lediglich eine unvollständige und oberflächliche Scheinlösung zur Beruhigung wütender Väterrechtler und ein machtpolitischer Schachzug um irritierte Nationalräte zum Schweigen zu bringen, auf dass eine Sommaruga noch für weitere vier Jahre im Bundesrat verbleiben kann.
Zwar ist zu begrüssen, dass formell mit dem männerfeindlichen mütterlichen Entscheidungsmonopol in Sorgerechtsfragen gebrochen wird. Doch aufgrund der vorbelasteten Behörden und Richter kann man ruhig davon ausgehen, dass diese die zahllosen Verwässerungen und Ausnahmeregeln dieser Gesetzesrevision flink nutzen werden, um dann zu Gunsten der Mütter die effektive Umsetzung eines gemeinsamen, gleichberechtigten Sorgerechts zu sabotieren.
Schliesslich hilft auch die grösste Gleichberechtigung auf Gesetzesebene nichts, wenn diese in der juristischen Praxis mit Füssen getreten wird. Hier also von der "Einführung der Gleichberechtigung im Sorgerecht" zu sprechen, ist nicht mehr als eine feministische Farce.
Diese gesamte Botschaft zum gemeinsamen Sorgerecht passt voll und ganz zum Machterhaltungstrieb des Staatsfeminismus - verpacke die eigenen Absichten und Praktiken vordergründig in Milch und Honig, schmiere es den klagenden Männern um den Mund und sorge im Hintergrund mit genügend Ausnahmeregelungen dafür, dass sich für die eigene Klientelgruppe der Frauen möglichst wenig ändert.
Perfidie und kaschierte Absichten
Nase offen oder zu
Obwohl wir es hier also mit einem klassischen Fall eines politischen Ablenkungsmanövers zu tun haben, bei dem sich schlussendlich im Ergebnis so gut wie gar nichts ändern wird, haben sich nicht wenige Männeraktivisten enthusiastisch gezeigt.
Es ist der gleiche Schlag von Menschen, welcher schon zu jubeln begann, als man in Deutschland eine neue Gleichstellungspolitik ankündigte, nur um festzustellen, dass sich der Staatsfeminismus noch tiefer in den Staat eingegraben und seinen Umerziehungswahn noch intensiver auf Männer ausgedehnt hat. Schmerzhaft musste man dann anschliessend feststellen, dass der deutsche Staatsfeminismus die Diskriminierung von Vätern beim Sorgerecht trotz anders lautender Aussagen niemals in Angriff nehmen wollte.
Das sind Leute, die es als einen erheblichen Verdienst ansehen, wenn sie den Männeranteil in der eidgenössischen Frauenkommission von einer Person auf drei erhöhen oder wenn sie zu einem persönlichen und schlussendlich ergebnislosen Gespräch mit der Bundesrätin Sommaruga eingeladen werden.
Man führe sich im Geiste nur noch einmal die im letzten Abschnitt besprochenen, leeren Phrasen von Sommarugas Botschaft voller Verwässerungen und Schlupflöcher zur Sabotierung des gemeinsamen Sorgerechts vor Augen und lese dann zum Beispiel den folgenden Ausschnitt aus der offiziellen Stellungnahme von männer.ch:
"männer.ch dankt auch EJPD-Vorsteherin Simonetta Sommaruga persönlich für das Engagement und die Ernsthaftigkeit, mit der sie eine gleichstellungspolitisch zukunftsfähige Vorlage vorangetrieben hat. Wir hoffen, dass das Bundesparlament der vorgeschlagenen Linie folgen wird."
Dieser schleimige Ton gilt der gleichen Sommaruga, welche bis vor Kurzem das gemeinsame Sorgerecht so gut wie endgültig entsorgen wollte! Zwar ist man bei männer.ch nicht ganz zufrieden und kritisiert zum Beispiel auch, dass die Verweigerung des Besuchsrecht nicht strafbar wird, doch im Grossen und Ganzen ist man hin und weg von Sommarugas Vorschlag. Obwohl wir bereits gesehen haben, dass sich in der Praxis voraussichtlich so gut wie gar nichts ändern wird, so dass es mehr als fraglich ist, ob die gemeinsame Sorge durch dieses Gesetz tatsächlich zum Normalfall wird, wie es Theunert von männer.ch behauptet.
Wer angesichts all dieser enttäuschenden Fakten die Urheberin solch einer Ernüchterung auch noch überschwänglich dankt, ist schlichtweg ein Masochist, dem die Gunst der Fürstin lieber ist, als Prinzipientreue.
Oliver Hunziker ist bereits sehr zufrieden, dass Sommaruga dem gemeinsamen Sorgerecht nicht mehr grundsätzlich ablehnend gegenüber steht. Zwar vermisst auch er die strafrechtliche Verfolgung von Umgangsverweigerinnen, aber auch sonst ist auch er völlig hingerissen von dieser Feministin Sommaruga - welche das Existenzminimum von Vätern antasten will, das gemeinsame Sorgerecht versanden liess und es erst dann wieder zum Leben erweckte, als es ihr politisch opportun erschien - und lobt allen Ernstes ihren "tollen Stil"! "Nur in leisen Tönen" wagen es diese "konstruktiven" Männeraktivisten Kritik anzubringen, wie die Aargauer Zeitung trefflich schreibt.
Aber das ist verständlich bei Oliver Hunziker - schliesslich durfte er mit der Sommaruga den renovierten Spielplatz einweihen, welcher mit den mühsam von ihm gesammelten und an die Bundesrätin geschickte Pflastersteinen gepflastert wurde. So eine enorme Ehrung verpflichtet natürlich zu einer gewissen Zurückhaltung und Gunstbuhlerei - sogar wenn es um die dringend nötige, vollständige Durchsetzung elementarer Menschenrechte von rund der Hälfte der Bevölkerung geht.
Ein nüchterner Verstand, der sich nicht von effekthascherischen Gesten einlullen lässt, würde ob des widerlichen Gestanks dieses löchrigen Vorschlags gemeinsamer Sorge voller Verwässerungen und Sabotagemöglichkeiten zu Gunsten von Müttern gereizt die Nase rümpfen und unter Protest zuhalten - doch ein "konstruktiver", "dialogbereiter" und "gleichstellungsorientierter" Männeraktivist gibt sich schon mit dem kleinsten abgenagten Knochen zufrieden, dem man ihm als Überbleibsel vom Festschmaus des weiblichen Privilegienzirkus vor die Füsse schmeisst.
Doch die Gleichberechtigung und Gleichwertigkeit der Geschlechter ist nicht verhandelbar. Und genau deshalb ist das gemeinsame Sorge- und Obhutsrecht nicht beliebig dehnbar, auftrennbar und aufschiebbar wie es den Feministinnen gerade gefällt. Wer schon bei so einer oberflächlichen Scheinlösung, die vorallem durch politischen Druck zustande kam, zu jubeln beginnt, dem ist das Ausmass der heutigen Missstände wohl schlichtweg nicht bewusst.
Diese deplatzierte Freude dient wohl dem längerfristigen Ziel, irgendwann als bezahlter Diener in den labenden Schoss des Staatsfeminismus aufgenommen, eine "Männergleichstellung" aufzugleisen und somit zu einer schweizerischen Version des profeministischen Bundesforums für Männer zu werden.
Wie wohltuend wirkt da die deutlich kritischere Stellungnahme der IGAF zu dieser schön verpackten Verarschung des männlichen Geschlechts. Kein Wunder haben sich viele Väterrechtler hier in der Schweiz auf die Seite des Antifeminismus geschlagen und Ihresgleichen dazu aufgefordert, den Antifeminismus zu unterstützen.
Hunziker und Sommaruga weihen den neu gepflasterten Spielplatz ein
Maskulistische Abführmittel
Doch wie würde eine richtige Lösung dieser gesamten Problematik aussehen? Sicherlich müsste nicht nur das Sorgerecht, sondern auch das Obhutsrecht (und somit der Umgang) im Regelfall hälftig auf beide Eltern aufgeteilt werden. Wenn beiden Eltern die Erziehungsbefähigung nicht mit handfesten und belegbaren Beweisen abgesprochen werden kann, so ist dies ohne Ausnahme durchzusetzen - egal ob das einem Elternteil passt oder nicht.
Durch diese echte hälftige Verantwortungsteilung sind auch beide fähig, zumindest Teilzeitjobs zu übernehmen und können so beide aus eigener Kraft finanziell für sich und das Kind aufkommen. Alimente oder Unterhalt entfallen somit vollständig, da von modernen Männern und Frauen erwartet werden kann, dass sie für sich selber sorgen können. Schweden operiert zum Beispielen mit einem Modell, welches keinen nachehelichen Unterhalt kennt. Diese finanzielle Selbständigung nach der Ehe wird in den allermeisten Fällen möglich sein, da ja auch die Kosten für jeweils ein Elternteil an den Kindern und im Hauhalt im Schnitt um die Hälfte sinken (da sie durch den hälftigen Umgang hälftig auf beide aufgeteilt werden). Die Idee, dass der Staat oder gar der Mann der Frau weiterhin ihren gewohnten Lebensstandard gewährleisten müsse, ist weltfremde und antiemanzipatorische Träumerei, der keinen Fortbestand im 21. Jahrhundert gewährt werden darf. Denn wenn man sich scheiden lässt, so soll man auch bereit sein, auf die Vorteile des Partners zu verzichten, denn alles andere wäre inkonsequent und scheinheilig.
Sollte diese hälftige Teilung des Sorge- und Obhutsrechts von einem der beiden Elternteile nicht erfüllt werden oder durch den anderen behindert werden, so ist dies sofort und hart zu bestrafen. Und sollte tatsächlich ein Ausnahmefall vorliegen, in dem einer der beiden Elternteile nicht erziehungsfähig ist, so muss dies von mehreren, unideologischen und unvoreingenommenen Instanzen auf Antrag hin überprüft und bestätigt werden. Doch die heutigen Vormundschaftsbehörden, Polizeileitungen und Gerichte sind diesbezüglich zu sehr feministisch vorbelastet, wie bereits oben besprochen, als dass sie diese Funktion in ihrem jetztigen Zustand angemessen ausführen könnten.
Deshalb muss erst die Vormachtstellung des Feminismus in Politik und Staat endgültig gebrochen, die Gerichte, Polizeileitungen und Vormundschaftsbehörden von ideologisch verbohrten Personal befreit und die Kontrollinstanzen professionalisiert und ausgeweitet werden. Es muss ein volksnahes, direktdemokratisches Element in die Überwachungs- und Kontrollorgane eingefügt werden - sei dies entweder ein Kantonal- oder der Nationalrat oder nichtstaatliche pressure groups bestehend aus Männer- und Frauenrechtlern oder in anderer Form - denn nichts fürchtet die ideologische Beamtenwillkür mehr als die wachsamen Augen des unabhängigen Stimmvolkes, welches antifeministisch aufgeklärt und sensibilisiert wurde.
Effektive Beschwerdemöglichkeiten müssen vorhanden und für den gewöhnlichen Bürger erreichbar sein, um willkürlich und ideologisch handelnde Beamte bestrafen und nach wiederholten Vorfällen entfernen zu lassen. Dies wird zusätzlich dazu beitragen, dass es sich Beamte zweimal überlegen, unabhängig von der jeweiligen Faktenlage einfach Partei für eine Seite zu ergreifen.
Nur so kann weitestgehend gewährleistet werden, dass in jenen Fällen, in denen tatsächlich einem Elternteil das Sorge- und Obhutsrecht entzogen werden muss, dies aus handfesten und nicht einfach nur aus ideologisch-weltanschaulichen Gründen passiert. Denn dieser Verdacht wird in der Gegenwart noch viel zu oft durch zahllose, handfeste Fälle genährt, in denen Einseitigkeit und feministische Ideologie die Behörden dazu getrieben haben, unschuldige und erziehungsfähige Männer unangemessen von ihren Kindern zu trennen und Frauen übermässig zu bevorteilen.
Wenn diese drei Grundsätze (strikte, hälftige Aufteilung von Sorge- und Obhutsrecht; Abschaffung des Unterhalts; entideologisierte und besser kontrollierte Behörden) rigoros durchgesetzt werden, sollten Streitigkeiten rund um Scheidungen massiv abnehmen und auch die zwischengeschlechtliche Dynamik in noch intakten Beziehungen wird so erheblich entspannter. Denn die Frau (und auch nicht der Mann) kann nicht mehr einfach damit rechnen, von einer Scheidung zu profitieren, wie es momentan der Fall ist und da sie nicht mehr auf eine feministisch korrumpierten Behörde zählen kann, welche sich bisher fast schon automatisch auf ihre Seite schlägt.
Gegen politische Frauenfürze hilft längerfristig nur Maskulismus
Und in Darmstadt wehen die Winde
Dass es auch anders geht, zeigt Frankreich, wo Sorgerecht UND Umgang für alle Väter ab der Geburt des Kindes im Regelfall anerkannt werden. Zwar ist auch das dortige System nicht perfekt, doch es zeigt klar, dass die hiesigen Zustände nicht aus einer Unmöglichkeit besserer Verhältnisse resultieren, sondern aufgrund einer feministischen Korrumpiertheit, welche Partei für Frauen ergreift, ihnen somit eher das alleinige Sorgerecht zuspricht und somit in vielen Fällern erziehungsfähigen und -bereiten Vätern unnötig und aus rein ideologischen Gründen aus dem Leben ihres eigenen Fleisch und Bluts herausbefördern.
Mit fatalen Konsequenzen für die involvierten Personen und für die gesamte Gesellschaft.
Das Mittel des Dialogs führt in unserer Situation nicht zum Erfolg, wie auch jetzt wieder an den Geschehnissen rund um das gemeinsame Sorgerecht klar ersichtlich ist - denn es war nicht der runde Tisch mit Sommaruga und den Männeraktivisten, sondern vorallem der politische und der weite, gesellschaftliche Druck und die bevorstehenden Bundesratswahlen, welche Sommaruga weich klopften und sie dazu bewogen, ein verwässertes und schlussendlich bedeutungsloses Bekenntnis zum gemeinsamen Sorgerecht rauszulassen. Wohlwissend, dass es den staatsfeministischen Schergen genügend Schlupflöcher und Fallstricke bietet, so dass der politisch erwünschte Status Quo sich auch in Zukunft nicht entscheidend ändern wird.
Man kann auch getrost davon ausgehen, dass Sommaruga wohl ohne diesen Druck von sich aus keinen einzigen Finger gekrümmt hätte, um dem gemeinsamen Sorgerecht näher zu kommen.
Während also die feministische Ideologie und die (vermeintlichen) Interessen der Frauen auf ein weitläufiges Netz aus Beamten, Politikern, Professoren, Journalisten, Richtern, Aktivisten und somit auf eine breit abgestützte und millionenschwere Lobby zurückgreifen können, steht das männliche Geschlecht vergleichsweise mit leeren Händen dar - denn Männer machen kaum Politik für ihr Geschlecht, während dies bei Frauen fast immer der Fall ist. Deshalb kann es für uns Männerrechtler, Antifeministen und Maskulisten nur eines geben: Wo immer die Würde des Mannes missachtet oder angetastet wird, so müssen wir Männer uns in den Städten und auf dem Land zusammen tun, uns vielfältig organisieren und auf allen Kanälen und Bühnen breitgefächerten und konfrontativen Widerstand leisten.
"Konstruktive", "dialogbereite", "differenziert argumentierende" und "gleichstellungsorientierte" Männeraktivisten mögen dabei noch so sehr ihr fein gepudertes Näschen über uns "kruden", "aggressiven" und "polemischen" Antifeministen, Männerrechtlern und Maskulisten rümpfen - denn sie sind auf das Wohlwollen des Staatsfeminismus angewiesen, wenn sie später einmal ihre Pöstchen erhalten wollen. Aber schlussendlich sind es doch wir, welche die entscheidende Bresche in die befestigten Positionen der feministischen Ideologie schlagen, den benötigten kritischen Druck über Jahre aufbauen, weltweite Aufmerksamkeit erregen und die Massen wachrütteln. Nur diese aufreibende Vorarbeit zwingt den Erzfeind und die Öffentlichkeit dazu, die Anliegen von uns Männern überhaupt Gehör zu schenken.
Doch genauso wie es Jahrhunderte später Nachfahren vom Helden Winkelried gibt, welche die Taten von Seinesgleichen als "patriarchal" verschreien (siehe Schluss) und ablehnen, obwohl sie gerade jenen verpönten Zeiten ihre politische Freiheit verdanken, möchten oder können manche Männeraktivisten nicht begreifen, welchem Mechanismus unsere wachsende Kraft in den letzten zehn Jahren ihre immer häufiger werdenden Erfolge verdankt.
Winkelried (untere Bildmitte) opfert sich um den heranstürmenden Eidgenossen den feindlichen Speerwall zu öffnen
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