Donnerstag, 24. Februar 2011

Weltwoche über entrechtete Väter in der Schweiz

Schweizerische Väter haben ein hohes Risiko, nach der Scheidung ihre Kinder nie mehr wieder zu sehen und finanziell bis aufs Blut ausgequetscht zu werden. Kindsentzug, Erpressung und Entrechtung sind bei ihnen an der Tagesordnung. Während zahllose Väter nach der Scheidung ein Leben lang - oft vergebens - um eine gleichberechtigte Obhut kämpfen müssen, ohne dass sich die Medien dafür interessieren würden, wird das Gegenteil gerade in letzter Zeit zu einer riesigen, antimaskulinen Story aufgeblasen, da ausnahmsweise einmal eine Mutter betroffen ist. Das Mütter mindestens genauso oft Kinder entführen, wird zwar widerwillig zugegeben, jedoch mit der "besonderen" Situation dieser armen OpferInnen gerechtfertigt - während Väter immer und ohne Widerrede als Täter dargestellt werden, unabhängig von der jeweiligen Situation.

Im Angesicht dieser entmenschlichenden Sicht auf Männer wundert es auch nicht, dass Bundesrätin Sommaruga nun geschiedene Väter bis unter das Existenzminimum ausquetschen will, so dass alleinerziehende Mütter diese nur noch mehr parasitieren können. Dies ist die hässliche, oft verschwiegene Seite der sogenannten feministischen "Frauenbefreiung", die schlussendlich Frauen aufgrund ihnen in die Hände gelegte, rechtliche Missbrauchswerkzeuge charakterlich korrumpiert und Männer ausbeutet und entmenschlicht.

Während sich fette, ältere Emanzen im Fernsehen selber feiern, wie toll sie sich in den letzten Dekaden immer mehr Privilegien auf Kosten der Gesellschaft zugeschanzt haben und wen sie doch alles "befreit" hätten, übersehen sie geflissentlich die Not und das Elend, welches ihre Ideologie in der restlichen (männlichen) Bevölkerung hervorgerufen hat. Gegen diesen femifaschistischen Moloch protestierten schweizerische Väterrechtler erst letzthin wieder mit ihrer "SchickEnStei"-Aktion. Doch nicht erst in letzter Zeit kämpfen Väter in Europa für ihre Rechte. Denn während alles für die Privilegien und Pamperei der Frauen getan wird - verlacht und verhöhnt man kämpfende Männer und Väter, denen man elementarste Aspekte wahrer Gleichberechtigung aufgrund gynozentrischer Ideologie verweigert.

Wer kann sich angesichts dieser grassierenden Ungerechtigkeit noch freiwillig und guten Gewissens "Feminist" nennen?

Nun veröffentlicht die Weltwoche einen fünfseitigen Bericht über die desolate Lage entrechteter Väter in der Schweiz und lässt erstmals von der staatsfeministischen Justiz geschundene Väter zur Sprache kommen.

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Väter klagen an: «Gebt uns unsere Kinder zurück!»

Geschiedene Männer erzählen von der Ungerechtigkeit der Schweizer Justiz.

"Munition im Scheidungskrieg"

Wenn Ehe-Trennungen zum erbitterten Streit um die Kinder eskalieren, verlieren meistens die Väter.
Sie fühlen sich von der Justiz und den Behörden krass benachteiligt. Hier erzählen fünf Männer vom
alltäglichen Irrsinn im Scheidungskampf. Von Daniel Glaus und Sally Montana (Bilder)

Der Missstand ist von ewiger Aktualität: Wohnen die Kinder nach der Scheidung bei der Mutter, ist der Vater auf das Wohlwollen seiner Ex-Frau angewiesen. Unter Umständen sieht er seine Kinder jahrelang nicht mehr. Ohnemdass er sich etwas hätte zuschulden kommen lassen. Selbst wenn er die Alimente pünktlich bezahlt, das gemeinsame Heim freiwillig verlassen hat und per Gerichtsbeschluss Anrecht darauf hätte, kann ihm die Frau das Besuchsrecht verweigern, ohne ernsthafte Sanktionen befürchten zu müssen.
Eine Gesetzesreform hätte das ändern und beide Elternteile hätten das Sorgerecht erhalten sollen. Jahrelang hatten Männerorganisationen dafür gekämpft. Dann trat Simonetta Sommaruga (SP) ihr Amt als Justizministerin an und stoppte die Reform. Sie will auch die Alimentenzahlungen neu regeln. Wer für den finanziellen Unterhalt  verantwortlich ist, meistens also derMann, soll bis unters Existenzminimum gepfändet
werden können. In den letzten Tagen haben Vätervereine Protestaktionen gestartet: Über eine Website
kann man Sommaruga kostenlos einen Pflasterstein per Post zukommen lassen. Er symbolisiere «die Steine, die Vätern und ihren Kindern im Weg liegen», sagte Initiant Oliver Hunziker. Bis Sommaruga zu Gesprächen bereit ist, wollen Männer jeden Abend vor demBundeshaus eine Mahnwache halten.

«Wenn sie nicht will, steht alles still» 

Die Weltwoche hat mit fünf Vätern gesprochen, die im Scheidungskampf unter die Räder gekommen sind. Sie erzählen auf den folgenden Seiten über ihren kafkaesk anmutenden Kampf gegen Behörden, Sozialämter, Richter und ihre früheren Partnerinnen. Es sind berührende Schicksale. An ihrer Misere, sagen viele, sei nicht in erster Linie die Ex-Frau, sondern vor allem der Staat schuld: «Er ist unfähig, Abmachungen und Urteile durchzusetzen», lautet der Tenor. Die Fälle belegen eine Schlagseite der Justiz nach dem Muster: «Wenn die Frau nicht will, steht alles still.» In langen Gesprächen haben die Männer ihre Erlebnisse mit Justiz und Ämtern erläutert. 

Sie haben ihre Aktenordner geöffnet. Dabei ging es nicht darum, zu klären, wer schuld am Bruch der Ehe war. Sondern um die Frage: Wie erleben Väter die Staatsgewalt, wenn die Trennung in einen Scheidungskrieg um Sorgerecht, Obhut und Alimente ausartet?

Markus Staub, 52, Ingenieur-Agronom ETH

«Die Zwillinge waren siebenjährig, als meine Frau und ich uns vor zwölf Jahren trennten. ‹Wenn es nach mir geht, siehst du die Kinder nie mehr›, prophezeite sie. Ihr war jedes Mittel recht, um mich zu dämonisieren: In den Gerichtseingaben stellte sie mich als ‹gewalttätigen› Waffennarren dar. Ich besitze zwar mein Sturmgewehr noch und Souvenirs wie indianischen Pfeil und Bogen. Aber die Beschuldigungen waren offensichtlich haltlos, deshalb hat sie mich auch nie angezeigt.

Der Kampf um den Kontakt zu den eigenen Kindern ist teuer. Ich wohnte acht Jahre lang in einer Dachbodenwohnung, bei teilweise dreizehn Grad im Winter; meine Frau kaufte sich ein Haus und machte Ferien in Übersee. Die finanziellen Einbussen hätte ich noch verkraftet. Aber nicht, dass ich meine Kinder
nicht mehr sehen durfte! Es wurde zwar ein Besuchsrecht von zwei Wochenenden pro Monat gerichtlich festgelegt. Aber das Urteil war nicht das Papier wert, auf dem es geschrieben war.

Wenn meine Ex-Frau die Kinder nicht in den vereinbarten Zug setzte, stand ich am Freitagabend alleine am Bahnhof und hatte Angst, meinen Kindern könnte etwas zugestossen sein. Bis ich jeweils am Montag oder nach den Ferien in der Schule anrief und erfuhr, dass sie mit den Kindern weggefahren war. Nachholen durfte ich die vereitelten Besuchstage nie, sie verfallen einfach. Ich habe sie zwar angezeigt wegen ‹mehrfachen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung›.

Doch die Bussen von einigen hundert Franken hat sie erfolgreich angefochten. Ich weiss nicht, ob sie jemals nur eine davon bezahlt hat. In den amtlichen Papieren fand ich eine entlarvende Bleistiftnotiz eines Beamten: ‹Dieses Kindergestürm ist nicht von öff. Interesse.› Das Einzige, was ich wollte, war, unsere Kinder zweimal 48 Stunden im Monat zu sehen. In den ersten Jahren nach der Trennung gewährte sie mir die Besuchswochenenden nach Lust und Laune. Meist nach langem Stürmen von mir und dem Kinder-Beistand. Dieser kündigte nach zwei Jahren, weil meine Frau alle Weisungen und Vermittlungsversuche ignorierte.

2004 kamen die Kinder das letzte Mal regulär zu mir. Dann unterbrach meine ehemalige Frau die Verbindung ganz: keine Besuche, keine Briefe, keine Telefonate, absolut nichts! Ein Jahr lang stand ich alle vierzehn Tage
vergebens am Bahnhof Aarau und wartete auf meine Kinder. In einer Gerichtseingabe schrieb meine Frau, es sei nicht glaubhaft, dass jemand so was mache. Darauf liess ich mir meine Warterei jeweils am Schalter bestätigen. Nach sechs Jahren mit andauernden Verfahren stellte das Bezirksgericht schliesslich fest,
dass das Besuchsrecht durchgesetzt werden soll, falls nötig, mit Hilfe der Polizei.

Am 27.€Oktober 2006 holten Beamte in Zivil die Kinder in der Schule ab. Es war längst zu spät. Aber ich wollte einfach noch einmal mit ihnen sprechen. Meine ehemalige Frau hatte ihnen jahrelang eingeimpft, der Papi wolle das Mami ins Gefängnis bringen. Heute sind die Zwillinge volljährig und verlangen vor Gericht,
dass ich mehr bezahle für sie. Weiteren Kontakt wünschen sie nicht.»

Robert A., 56, Ingenieur, und Tochter Julia*, 19, Coiffeuse

«Meinen Sohn Daniel* habe ich seit über zwei Jahren nicht gesehen. Obwohl ich per Gerichtsbeschluss
das Besuchsrecht für zwei Wochenenden im Monat und das Ferienrecht für vier Wochen hätte. Auch meine Tochter Julia, die heute alleine lebt, hat keinen Kontakt mehr zu ihrem vier Jahre jüngeren Bruder. Meine Ex-Frau hält ihn von uns fern. Wenn ich vor der Türe stehe, um ihn fürs Wochenende abzuholen, öffnet sie nicht. Wir vermissen ihn sehr und wissen nicht, wie es ihm geht. Ich will nicht meine Ex-Frau oder die Frauen
allgemein angreifen. Mir geht es darum, dass die Behörden ihr Verhalten ändern müssen.

Wenn es zum Streit kommt, gibt es immer nachvollziehbare Argumente beider Seiten. Aber die Behörden müssen endlich begreifen, dass Paare in Trennung in emotionalen Extremsituationen sind, und müssen sich deshalb unparteiisch dazwischenstellen – zum Wohle der Kinder! Doch auch bei mir wurde klar die Ex-Frau bessergestellt. Sie konnte meinen Sohn an Weihnachten in die Ferien mitnehmen, ohne mich zu informieren. Obwohl das Gericht explizit mir die Erlaubnis dazu gegeben und ich alles gebucht hatte. Im umgekehrten
Fall würde man das Entführung nennen – doch meine Anzeige wurde nicht einmal entgegengenommen, weil das Ober- und das Bundesgericht dieses Verhalten stützen.

Der Fall liegt jetzt beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. Kurz darauf hat sie meine Verbindung zu Daniel ganz gekappt. Sein Beistand sagt, er könne nichts machen. Und vom Gericht heisst es, man könne nicht ein Kind von der Polizei abholen lassen. Das wäre eine zu grosse Belastung. Aber
dass mein Sohn plötzlich keinen Vater mehr hat, soll für ihn keine Belastung sein? Nur ein Beispiel, wie die Wohngemeinde meiner Frau mit mir umgeht: Im Gemeinderatsprotokoll steht, es bestehe ‹weder von Daniel
noch von seinem Vater das Bedürfnis nach gegenseitigem Kontakt›. Das ist eine blanke Lüge. Die Vormundschaftsbehörde hat völlig unkritisch die Position meiner Ex-Frau übernommen und diese als Fakt dem Gemeinderat vorgelegt. Das nenne ich Behördengewalt!

Ich musste beim Bezirksamt gegen das Protokoll rekurrieren. Jetzt steht da, ich wolle ‹sehr wohl Kontakt›, meine Frau lehne das aber ab. Schon kurz nach der Trennung vor knapp fünf Jahren begannen die Versuche, den Kindern den Vater wegzunehmen: Um den Ehestreit zu ‹deeskalieren›, sollte ich für einige Zeit den Kontakt mit den Kindern aussetzen, riet mir der Sozialdienst. Ich befolgte das. Einige Monate später warfen mir dieselben Damen vor, ich kümmerte mich nicht um die Kinder! Die Rektorinnen von Daniels Schule
drohten mir sogar, sie würden die Mutter zu einer Anzeige gegen mich ‹motivieren›, wenn ich nochmals aufs Schulgelände käme. Dabei hatte mich sein Lehrer eingeladen, um Schulprobleme meines Sohnes zu besprechen. Die Rektorinnen stritten die Drohung später natürlich ab, ich kann nichts beweisen.

Ähnlich einseitig waren die Behörden bei meiner Tochter. Jahrelang wurde sie von der Mutter geschlagen, das ist amtlich dokumentiert, ich habe eine Gefährdungsmeldung gemacht. Doch passiert ist nichts. Bis sie mit
fünfzehn selber zu mir zog. Kurz vor ihrem 18. Geburtstag erhielt ich dann das Sorgerecht. Es kann doch nicht sein, dass ein Vater keine Beziehung mehr zu seinen Kindern haben darf, weil diese als Munition im Scheidungskrieg eingesetzt werden und die Behörden das auch noch unterstützen!»

Georgios Skarlakidis, 45, diplomierter Finanzplaner

«Im März vor vier Jahren musste ich unser Haus auf richterliche Anweisung verlassen. Geschieden bin ich noch immer nicht, weil meine Frau das Verfahren hinauszögert. Nach Bezahlung der Alimente für unsere drei Kinder bleiben mir weniger als 3400 Franken im Monat zum Leben – am Anfang waren es sogar nur 2400. Die Pensionskasse und die Dritte Säule werden geteilt – das ist auch richtig. Weil ich die Kinder im Alter von 9 bis 15 Jahren kaum sehe, bin ich nicht mehr ihr Papi, nur noch ein lieber Onkel – das ist nicht richtig.

Und das kam so: Mit Argumenten wie ‹sexuelle Nötigung›, ‹Entfremdung› und ‹geistige Weiterentwicklung› wollte sich meine Frau trennen. Der Richter ging nicht darauf ein. Dann zeigte sie mich an. Ich hätte die Kinder geschlagen. Dabei war sie es, die unsere mittlere Tochter am Arm aus dem Zimmer zerrte, als diese bei mir Zuflucht suchte. Ich machte eine Gegenanzeige, die Kinder sagten zu meinen Gunsten aus. Trotzdem musste ich ausziehen. Beide Verfahren wegen Tätlichkeiten wurden eingestellt. Doch die Fakten waren geschaffen:
Ich war der Bösewicht. Seit der Trennung bestimmt nur noch meine Ex, trotz gemeinsamem Sorgerecht. Ich
muss meinen Lohn bis aufs Existenzminimum abgeben. Einen Anwalt konnte ich mir nicht leisten – sie erhielt eine Anwältin gratis vom Staat.

Die Kinder durfte ich noch jedes zweite Wochenende sehen. Manchmal, je nach Gemütslage meiner Frau, am Mittwochnachmittag. Dabei sagten die Kinder vor Gericht, bei der Familienberatung und bei Psychologen,
sie wollten die Hälfte der Zeit bei mir sein. Meine Frau sabotierte das Besuchsrecht immer wieder, da ging ich zur Polizei und vor Gericht. Die sagten mir, sie könnten nichts tun. Nach etwa zwei Jahren verlor ich die Nerven. Ich war ruiniert und krankgeschrieben wegen Burnouts. Ich stellte die Zahlungen ein und
haute ins Ausland ab. Ich war derart am Ende, dass ich Mord- und Suizidgedanken hatte. Als es mir etwas besserging, kam ich zurück. Schliesslich wollte ich meine Kinder sehen.

Die ausgebliebenen Unterhaltsbeiträge von über 40€000 Franken habe ich abgestottert. Mit Hilfe einer Beiständin wollten meine Kinder und ich kürzlich das Besuchsrecht auf jeden Mittwochnachmittag ausweiten. Die Mutter ist dagegen. Wenn sie nicht will, sind wir und der ganze Staatsapparat machtlos. Die Höhe ist: Meine Noch-Ehefrau ist schwanger. Nun muss ich eine Vaterschaftsklage einreichen. Sonst bezahle ich noch für das Kind des Mannes, der in mein Haus einzog – es aber nicht lange aushielt.»

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Selbsthilfe
«Er bezahlt, sie hat das Sagen»
Oliver Hunziker ist Initiant des ersten Männerhauses. Er rät Scheidungsvätern, von Beginn weg Widerstand zu leisten.

Oliver Hunziker ist Präsident des Vereins «Verantwortungsvoll erziehende Väter und Mütter» (VeV) sowie Initiant des Väterhauses «Zwüschehalt» in Aarau. Mit der Aktion «Schick en Stei» und Mahnwachen protestieren der VeV und weitere Vereine gegen die Sorgerechtsreform von Bundesrätin Simonetta Sommaruga (SP).

Herr Hunziker, weshalb fühlen sich viele Scheidungsväter gegenüber ihren Ex- Frauen benachteiligt? 

Wenn ein Mann auszieht und Frau und Kindern die Wohnung überlässt, hat sie damit faktisch das Sagen. Sie kann den Mann ab sofort von der Kindererziehung ausschliessen. Ohne die Kooperation der Mutter sehen die Väter ihre Kinder unter  Umständen jahrelang nicht mehr. Und wir sprechen hier nicht etwa von Schlägertypen und Pädophilen, sondern von unbescholtenen Männern.

Wie wollen Sie diesen Zustand ändern?

Im Zivilgesetzbuch muss das gemeinsame Sorgerecht der Regelfall werden. Bei Trennung und Scheidung sollen sich die Eltern grundsätzlich zu gleichen Teilen finanziell und erzieherisch um die Kinder kümmern. Auch die Obhut sollte möglichst gleichmässig aufgeteilt werden. Gemeinsames Sorgerecht alleine bringt nichts. Wer die Obhut hat, kann dem anderen Elternteil die Kinder vorenthalten, meistens ohne dass der Staat einschreitet.

Mehrheitlich hat die Mutter die Obhut. 

Ja, und oft bedeutet das: Er bezahlt, bis nur das Existenzminimum bleibt, sie hat die Kinder und das Sagen. Die Gesetzesreform versprach Besserung – bis Bundesrätin Simonetta Sommaruga die Übung nach sieben Jahren kürzlich gestoppt hat. Mit der Aktion «Schick en Stei» wollen wir die Reform wieder ins Rollen bringen.

Haben Richter und Jugendämter nicht schon genug Spielraum, um sich neutral zwischen Mann und Frau zu stellen, damit die Kinder mit beiden Elternteilen in Kontakt bleiben?

Den hätten sie theoretisch – aber sie nutzen ihn nur selten. Das Gesetz muss enger formuliert werden, damit Gerichte und Ämter gezwungen sind, die gemeinsame Sorge und Obhut durchzusetzen.

Wieso braucht es diesen Zwang?

Es ist tragisch, aber noch immer gibt es die Tendenz, dass die Mutter als der Teil des Paares gilt, der das Opfer sein muss. Und dass sich die Frau naturgegeben besser um die Kinder kümmern kann. Wissenschaftlich ist das längst widerlegt: Häusliche Gewalt gegen Kinder oder den Partner / die Partnerin ist relativ gleichmässig auf Mütter und Väter verteilt. Und Väter können genauso fürsorglich sein wie Mütter.

Was raten Sie Männern, die sich bei Obhut und Sorgerecht benachteiligt fühlen?

Sich sofort kompetent beraten lassen. Und sich nicht vertreiben lassen aus der Wohnung, wenn es irgendwie geht. Ein Auszug, «Kooperation zur Deeskalation», wie es Sozial arbeiterinnen oder Polizisten häufig raten, kann ihm vor Gericht als Nachteil ausgelegt werden: «Er ist abgehauen», heisst es dann. Deshalb ist es wichtig, Ratschläge, Versprechen oder Weisungen von Beamten nur schriftlich zu akzeptieren.

Welche Männer sind besonders gefährdet, über den Tisch gezogen zu werden?

Ganz besonders jene, die eigentlich alles richtig und anständig machen wollen bei einer Trennung. Sie getrauen sich nicht, sich zu wehren, weil sie Angst haben, die Kinder ganz zu verlieren. Dann ist es zu spät, und sie finden sich in ruinösen und nervtötenden Gerichtsverfahren wieder. Am meisten leiden aber ohnehin die Kinder – es ist traumatisch, wenn sie in einem jahrelangen Scheidungskrieg hin und her gerissen werden.


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Urs Brechbühl, 40, Internet-Supporter

«Am 23. März wird mein Sohn vier Jahre alt. Ich habe ihn noch nie gesehen. Im Sommer 2006, als meine Frau hochschwanger war, trennten wir uns. Erst ein halbes Jahr zuvor hatten wir geheiratet. Meine Frau war fürchterlich eifersüchtig, hatte regelrechte Attacken, schrie mich mitten im Coop oder in einer Bar an. Auch am Abend nach der Arbeit hatte ich nie meine Ruhe. Sie ohrfeigte und schubste mich. Ich schlug die Trennung vor, um die Situation zu beruhigen. Sie wollte sofort die Scheidung und drohte mir, sie würde mich ruinieren und mir das Kind vorent halten. Sie hatte auf der ganzen Linie Erfolg. Nachdem wir die gemeinsame Wohnung aufgelöst hatten, zog ich zu meinen Eltern und sie vermutlich zu ihrer Schwester. Die Trennung, die Drohungen und dass ich meinen Sohn nicht sehen durfte, haben mich völlig fertiggemacht. Ich konnte nicht mehr arbeiten und wurde krankgeschrieben.

Als das Kind zur Welt kam, hatten wir theoretisch das gemeinsame Sorgerecht. Faktisch lag es bei ihr, denn sie verweigerte jeden Kontakt, ich konnte weder beim Vornamen noch bei sonst etwas mitreden. Das Sozialamt der Wohngemeinde meiner Frau schrieb mir, sie könnten keinen Kontakt zum Kind organisieren, da unser Scheidungsverfahren und eine Vaterschaftsklage hängig waren. Ich solle mich ans Gericht wenden. Dort sagte man mir, das Sozialamt sei zuständig. Monatelang ging dieses Pingpong-Spiel weiter. Als ich als Vater bestätigt wurde, sollte eine Beiständin die Besuche ermöglichen. Doch meine Ex-Frau weigerte sich.

Mir schien, dass die Beiständin nicht sonderlich hartnäckig versuchte, das Besuchsrecht durchzusetzen. Natürlich habe ich mich beschwert, aber ihre Vorgesetzten stützen die Frau. Letztes Jahr erst beschloss das Gericht unsere Scheidung. Demnach habe ich gar kein Recht mehr auf Besuche meines Kindes. Ich werde
wie ein Schwerverbrecher behandelt! Heute wohne ich in einer Einzimmer wohnung, die die Gemeinde bezahlt. Ich lebe von 960 Franken Sozialhilfe. Dieser Scheidungskampf hat den Steuerzahler schon 240 000
Franken gekostet, das habe ich ausgerechnet.

Auch die Sozialarbeiterin der Gemeinde unterstützt mich nicht darin, mein Kind sehen zu
können. Nun will meine Ex-Frau meinem Sohn noch meinen Familiennamen streichen. Dagegen rekurriere ich, aber ich habe kein Geld für ein langes Gerichtsverfahren. Was mir bleibt ist, Aufsichtsbeschwerden und Anträge an die Behörden zu schreiben. Zeit dafür habe ich ja bis an mein Lebensende.»

Michael Handel, 37, Lüftungszeichner

«Als meine Ex-Frau meinen kleinen Sohn entführte, war ich gerade beim Arzt. Luca* spielte im Sandkasten, eine Nachbarin passte auf ihn auf. Meine Ex fuhr vor und zerrte ihn ins Auto. Luca muss fürchterlich geschrien haben. Da war er 5-jährig. Ich hatte meiner Ex-Frau zuvor während eineinhalb Monaten das Besuchsrecht verweigert — sie hatte ihn mehrfach tätlich angegriffen. Ich möchte nicht ins Detail gehen, das reisst sonst alte Wunden auf. Augenzeugen haben die Tätlichkeiten jedenfalls schriftlich bestätigt, später auch die Beiständin. Doch die Vormundschaftsbehörde meinte, jede Mutter raste gelegentlich aus, und sie verharmlosten
auch andere Taten. Ich bestand auf einer fachlichen Begleitperson für die Zeit, in der Luca bei seiner Mutter sein sollte. Das Bezirksgericht lehnte ab. Da stellte ich mich quer, liess meine Ex-Frau nicht mehr zu Luca.

Doch anstatt das Kind vor seiner gewalttätigen Mutter zu schützen, hat das Gericht die Entführung im Nachhinein belohnt: Es entzog mir die alleinige Obhut und sprach sie meiner Ex-Frau zu. Die Begründung war, dass ich ihr das Besuchsrecht verweigert hatte! Der Kinderschutzbund intervenierte und sprach von einer ‹durch den Staat sanktio nierten Kindesmisshandlung›. Trotzdem musste Luca bei meiner Ex-Frau bleiben. Der kantonale Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst hielt fest, Luca habe bei mir ‹eine deutliche positive Entwicklung gezeigt›. Und meine ‹allgemeine Erziehungsfähigkeit› könne ‹in keiner Weise bestritten› werden. Die ‹Entführungsaktion der Mutter› hingegen bedeute eine ‹Traumatisierung›.

Doch auch mehrfache Aussagen von Luca vor Gericht, er wolle bei mir wohnen, halfen nicht. Er musste bei meiner Ex-Frau leben. Wieder kam es zu Gewalt. Doch ich hatte alle juristischen Möglichkeiten ausgeschöpft und konnte nichts mehr für ihn tun. Ich war total geknüttelt und resignierte. Einige Monate nach seinem zwölften Geburtstag ist Luca dann von seiner Mutter geflüchtet und zu mir gekommen. Das war an einem Freitagabend vor gut einem Jahr. Ein Bundesgerichtsurteil in einem anderen Fall schützt Luca. Demnach sind Kinder in der Frage der Obhut ab zwölf urteilsfähig.

Ein Kinderanwalt kämpft nun dafür, dass ich auch das alleinige Sorgerecht erhalte. Das tönt nach Happy End — ist es aber nicht: In diesem Streit war Luca ein Faustpfand, weil die Behörden nicht auf ihn hörten. Richter, Beiständinnen und Sozialarbeiter haben ihm seine Kindheit gestohlen.»

«Amtliche Pseudobeweise»

Wie viele andere betroffene Väter engagiert sich auch Michael Handel in Vereinen gegen die «behördliche Männerdiskriminierung». Zusammengeschlossen sind die über ein Dutzend Organisationen in der «Vereinigung für gemeinsame Elternschaft» Gecobi. Die Väter veranstalten Treffen zur Selbsthilfe, betreiben Beratungsstellen und das schweizweit einzige Männerhaus in Aarau. Ihre Anliegen wollen sie auch auf politischer Ebene durchsetzen. Der Gecobi-Präsident Oliver Hunziker hat die Stein-Lawine und die Mahnwache gegen Sommarugas «Reform-Verzögerung» organisiert. «Es muss endlich der Grundsatz gelten, dass die Eltern die Sorge um die Kinder gemeinsam tragen», sagt Hunziker. So könnten Streitereien um Erziehungsgewalt und Besuchsrechte künftig vermieden werden (siehe Interview auf Seite 28).

Selbst wenn die Männerorganisationen Sommaruga umstimmen können, bleibt die tägliche Praxis in Gerichten und Ämtern. Es sind nicht einfach notorische Querulanten mit Behörden-Aversion, wie die Erfahrungen der fünf Männer zeigen. Es ist offensichtlich, dass viele Richterinnen und Beamte die Väter und ihre Kinder auflaufen lassen. Wissenschaftlich belegt ist etwa, wie wenige Kinder in Scheidungsverfahren selber zu Wort kommen: nur zehn Prozent, ergab eine Studie des Marie-Meierhofer-Instituts und der Universität Zürich.
Dies, obwohl die Uno-Kinderrechtskonvention und das Zivilgesetzbuch eine Anhörung vorschreiben.

Wie einfach es sein kann, einen Mann via Justiz und Behörden entgegen grundlegender rechtsstaatlicher Prinzipien «zu entsorgen», schildert eine Psychologin, die Gewaltopfer berät: «Eine Frau braucht nur in die Gratis-Rechtsberatung eines Gerichts zu gehen, wie sie in vielen Städten angeboten wird. Dort muss sie einem einfühlsamen Richter oder einer scharfen Staatsanwältin schluchzend erzählen, was ihr der Typ Schlimmes angetan habe. Sofort bezahlt ihr der Staat per Kostengutsprache einen Anwalt. Der Auftritt in der Sprechstunde wird schriftlich bestätigt — da muss die Dame nicht einmal ins Frauenhaus gehen, wo kritische Fragen gestellt werden. An nur einem Nachmittag kann sie bequem erste amtliche Pseudobeweise erschaffen.»

Wenn die Frau den Mann ausspielt, so das deprimierende Fazit, helfen ihr die Behörden.
* Die Namen der erwähnten Kinder wurden geändert.

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Väter haben genauso ein Recht auf ihre Kinder wie Mütter

13 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Solange sich nicht endlich was ändert, haben Männer wahrscheinlich keine andere Wahl, als auf Vaterschaften und Ehe möglichst zu verzichten. Recht haben und Recht bekommen sind nunmal zwei paar Schuhe in unserer sogenannten "demokratischen" Gesellschaft.

Drac

Anonym hat gesagt…

So sehe ich das auch. So ganz nebenbei finde ich diesen Männerrechtsblog fantastisch. Bei anderen "maskulinen" Blogs tummeln sich nur Feministinnen, Gestörte und erklärte Sadisten - wie neuerdings auch bei Christian.

So kann man die Anliegen der Männerrechtler am Leichtesten denunzieren, uns Männer alle als Pädophile, Sadisten und weiß der Geier was hinstellen. Aber bitte, Christian muss selber wissen was er macht, schau da eh fast nie mehr hinein.

Anonym hat gesagt…

Demokratie, Rechstaatlichkeit, Freiheit...diese Begriffe in der BRD sind so hohl wie die von "Dr" Guttenberg viel benutzten Wörter Verantwortung, Gewissen, Klarheit, Verantwortung.
Die BRD ist ein Plagiat.

Anonym hat gesagt…

Schweizer Radio DRS ist regelrecht durchseucht von Männehasserinnen. Ein typisches Beispiel, wie sich das auf dem Sender zeigt ist der folgende Beitrag. - Dieses Hervorstreichen von Eigenschaften, die man, ist man ehrlich, halt im jeweiligen Fall einem Mann oder einer Frau zuschreiben kann, nur um zu betonen, dass es ja eigentlich nur die Frauen sind, die diese Eigenschaft besitzen und dass diese wünschenswerten Eigenschaften bisher bloss irrtümlich den Männern zugeschrieben wurden.
http://www.drs2.ch/www/de/drs2/sendungen/drs2aktuell/2643.bt10169803.html

Anonym hat gesagt…

Kein Wunder dass das Wort "Frau" immer mehr zum Schimpfwort verkommt.
Die Feministinnen ziehen die Frauen immer weiter durch den Schmutz, so hemmungslos und zügellos dass die schönen Seiten der Frauen gar nicht mehr zu erkennen sind.
Eine kaum überbietbare Lächerlichkeit.

Anonym hat gesagt…

Gestern wurde ich innerhalb von 1 Stunde von meiner Mutter, von meiner schwester und von meiner Freundin angeschrien und beschimpft.
Wegen Dingen die ich vergessen hatte oder einfach weil ihnen etwas Nebensächliches nicht gepasst hat.
Wie laut ich angeschrien wurde und alle möglichen Schimpfwörter haben sie mir an den Kopf geworfen.
Wer weiß wieviele Leute das schon mitbekommen haben wie ich da niedergemacht werde.
Im Bus, vor dem Bus, im EKZ, in der Schule, vor Frauen, ich wurde schon sofort öffentlich gedemütigt.
Für diese Frauen ist es "ihr gutes Recht" aber für mich ist es sehr verletzend.

Anonym hat gesagt…

Gaddafi müsste man sein (nicht grade aktuell, im übertragenen Sinne). Was für ein Leckerbissen auf der rechten Seite:

http://derhonigmannsagt.files.wordpress.com/2011/02/gaddafi-frauen-leibgarde1.jpg

Anonym hat gesagt…

Gaddafi ist ein Mann mit Eiern. Ich finde es armselig und erbärmlich wie der "Westen" versucht ihn mit billigen Tricks zu stürzen, von wegen er sei ein "Psychopath", "Völkermord", "chemische Waffen", "Amok". das ist eine dreiste Kriegspropaganda mit einem äusserst kläglichen Wahrheitsgehalt.
Überall mischt sich dieses "demokratische" Pack aggressiv und offensiv ein.
Als ob diese ganzen Länder im arabisch-afrikanischen Raum Sattellitenstaaten, bloße Vassallen wären.

Manifold hat gesagt…

Wenn dir der Westen nicht passt, dann wandere doch in den Nahen Osten aus. Dann wirst du die Früchte des Westens plötzlich vermissen.

Gaddhafi ist eine antiwestliche Abnormität, welcher schon seit längerem das verdient hat, was er jetzt erlebt - das Ende seiner Zeit. Für seine abscheulichen Verbrechen gibt es mehr als genug Belege.

Nun muss die EU dafür sorgen, dass der europäische Einfluss in Libyen gesteigert werden kann - wichtiges Öl und eine straffere Immigrationskontrolle direkt auf afrikanischem Boden sind die Hauptmotivatoren.

Jede Krise bietet schliesslich neue Chancen für Europa, die man nutzen muss um die Stellung unseres Kontinents auf dem Planeten auszubauen.

Anonym hat gesagt…

Dich mag ich ja, lieber Manifold.
Natürlich will ich nicht alle Menschen im Westen kollektiv bestrafen.
Ich meine die Führungscliquen der EU, NATO und USA, also diese mafiösen Strukturen die sich anmaßen für alle Menschen in diesen unterschiedlichen Regionen zu sprechen.
Hinter Angela Merkel stehen ja auch nicht alle Deutschen sondern nur einige wenige Oppurtunisten, Verräter und Nestbeschmutzer.

Gaddafi ist nicht so böse wie die Kriegspropaganda uns einreden möchte. Libyen hat eine vergleichsweise hohe Lebensqualität, viele Dienste sind kostenlos.
Gaddafi ist sicherlich ein Menschen mit Ecken und Kanten, mit Macken uns Schwächen aber auch mit Stärken die hervorzuheben sind. Und er hat bei WEitem nicht so Unheil angerichtet wie die Chef-Terroristin Angela Merkel, diese alte Giftmischerin.
:D

Ps: Manifold, ich bin mir sicher du könntest in Libyen glücklich werden, dort gibt es alles was das Herz begehrt, dir würde es an nichts fehlen.

Gruß

Anonym hat gesagt…

Mal zum runterfahren ein Gedicht von Kästner mit dem Titel "Ragout fin de siècle:

http://thesoulsmirror.insomnialuder.de/ErichKastner/erichkastner.html#ErichKaestner-Ragoutfindesiecle

Anonym hat gesagt…

Erich Kästner hat einen großen Namen, seine schriftstellerischen Leistungen sind enorm.
Manifold ist schriftstellerisch auch sehr produktiv, würde gerne wissen wieviele und was für Bücher er bisher gelesen hat.
Auf diesem Blog hat er bisher mehrere Hundert, vielleicht sogar mehrere Tausend Texte verfasst und stets mit einer hohen rhetorischen Qualität.
Was ist sein Erfolgsgeheimnis ?

jdvwberg hat gesagt…

WARUM kann man nach einer Trennung oder Scheidung nicht beiden Eltern GRUNDSÄTZLICH das Sorgerecht zusprechen und den Aufenthalt bei Mutter bestimmen , INSOBESONDERE wenn es sich um kleine Kinder handelt UND bei älteren Kindern GRUNDSÄTZLICH den WILLE entsprechen ???
WARUM ???
Wenn ich mir vostelle , daß ich als kleines Kind von meiner Mutter getrennt wurden wäre ODER wenn mein WILLE als älteres Kind oder Jugendlicher nicht beachtet wurden wäre und andere darüber bestimmt hätten , wo und bei wem ich leben müßte , hätte ich kein VERTRAUEN mehr in die Person (egal ob Mutter oder Vater ) bei der ich gegen meinen Wille leben müßte .Ich würde denken , die Person benutzt mich wie sein Fleisch und Blut .
Vertrauen und Selbstbestimmung ist so nicht gegeben . Ich kann daher nur hoffen , daß Mütter und Väter den Wille des Kindes grundsätzlich beachtet und nicht mit bösen Worten beeinflussen .