Zu den offensichtlichsten Diskriminierungen gehören sicher einmal die einseitige Wehrpflicht und der Zivildienst in manchen Ländern Europas wie zum Beispiel der Schweiz, Österreich und Deutschland. Nachwievor werden nur Männer zum Wehrdienst eingezogen, die Frauen können sich freiwillig zum Dienst melden. Den Männern wird unter Androhung von Gewalt bei Ungehorsam einen wichtigen Teil ihres Lebens weggenommen oder bei Untauglichkeit eine Wehrpflichtersatzabgabe aufgezwungen. Noch schlimmer wird dies, wenn man bedenkt, dass Männer im Durchschnitt sechs Jahre weniger leben als Frauen.
Es sind sogar in dieser modernen, aufgeklärten Zeit nachwievor zum grössten Teil Männer, die den Blutzoll rund um die Welt entrichten müssen, damit wir in Frieden und Wohlstand leben können. Diese Pflicht ist gesetzlich verankert und zwar so raffiniert, dass ein Klagen über das Anti-Diskriminierungsgesetz nicht möglich ist. Denn die Justiz ist sich der Ungerechtigkeit durchaus bewusst! Indem sie die „allgemeine“ Wehrpflicht in einer ‚lex specialis’ einbettete, die der ‚lex generalis’ des Gleichbehandlungsgrundsatz vorgeht und dieses verdrängt.
Diese interessante „Recht-vor-Recht“-Konstruktion erlaubt so ziemlich jede Diskriminierung des Mannes, ohne dass eine Möglichkeit der Klage besteht!
Wenn man die beiden schweizerischen Gesetze (stellvertretend für die rechtlichen Äquivalente Deutschlands und Österreichs) direkt nebeneinander sieht, wird einem erst der männerfeindliche Hohn richtig bewusst (Hervorhebungen durch den Autor):
Art. 8 Rechtsgleichheit
1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
2 Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, […]
3 Mann und Frau sind gleichberechtigt. […]
Art. 59 Militär- und Ersatzdienst
1 Jeder Schweizer ist verpflichtet, Militärdienst zu leisten. Das Gesetz sieht einen zivilen Ersatzdienst vor.
2 Für Schweizerinnen ist der Militärdienst freiwillig.
3 Schweizer, die weder Militär- noch Ersatzdienst leisten, schulden eine Abgabe. […]
Ein so kolossaler und sexistischer Widerspruch in der schweizerischen Verfassung kann nur durch eine totalitäre Aushebelung des allgemeinen Gesetzes und durch gesellschaftliche Ignoranz existieren! Zu welchen schändlichen und männerfeindlichen Dingen sind unsere Juristen noch fähig, wenn der Zeitgeist noch ein bisschen ignoranter wird?
Befürworter dieses kaltblütigen und atavistischen Zwanges, dass Männer sich im Ernstfall verstümmeln, verkrüppeln und töten lassen müssen, bringen häufig zwei Argumente ins Feld:
(1) Die Frau setzt die Kinder in die Welt und leiste somit einen äquivalenten Teil für die Gesellschaft
(2) Der Mann sei aufgrund seiner überlegenen Konstitution ideal für solche ‚Aktivitäten’ geeignet
Wenn es eine gesetzlich verankerte Gebärpflicht für Frauen gäbe, so könnte man das erste Argument durchaus ernst nehmen. Doch die gibt es natürlich nicht. Keine Frau wird gezwungen ein Kind in die Welt zu setzen. Im Gegenteil, sie kann bestimmen, wann, mit wem und ob sie überhaupt je Kinder gebären möchte. Sie kann den Prozess sogar fast beliebig abbrechen, nach ihrem eigenen Geschmack. Die sich im bodenlosen Flug befindenden Geburtenzahlen sprechen da für sich.
Und das zweite Argument ist schlicht lachhaft, wenn man sich den grössten Mühen gewisser Leute bedenkt, die die letzten Jahrzehnte damit verbracht haben, biologische Unterschiede zwischen den Geschlechtern zu leugnen und zu verharmlosen. Wir dürfen nicht vergessen, dass die heutige Kriegsführung auf Technik und nicht mehr auf Muskelkraft beruht. Unsere starken Alphamädchen und Powerfrauen werden auch in dieser letzten Männerbastion gebraucht!Kommt noch hinzu, dass die überlegene Konstitution des Mannes ihn für Pflichten und Zwänge geeignet macht, jedoch bloss nicht für Privilegien und Besserstellungen. Offensichtlich eine ethische Einbahnstrasse …
Doch nicht nur die Männerbewegung empfindet die Wehrpflicht als eine schlechte Sache. Auch die Privatwirtschaft bringt ein niedrigeres Wirtschaftswachstum mit der Wehrpflicht in Verbindung.
Die israelische Armee zeigt uns eindrücklich eine mögliche Lösung. Die Wehrpflicht für beide Geschlechter! Und dieses Land, welches sich im permanenten Kriegszustand mit seinen Nachbaren befindet und aus mehreren Kriegen siegreich hervor gegangen ist, kann es wohl nicht komplett falsch machen. Klingt unangemessen? Schon in der sowjetischen Armee während dem zweiten Weltkrieg kämpften sogenannte ‚Flintenweiber’. Und noch heute schwärmt so manch realitätsferne Feministin von Amazonenheeren.
Die Alternative ist, dass die Gesellschaft die Wehrpflicht und den Zivildienst komplett abschafft und bestehende Milizheere in professionelle Armeen umwandelt, wie sie zum Beispiel die Amerikaner ins Feld führen.
Man wird den Eindruck nicht los, dass die Wehrpflicht bei manchen Armeen deshalb so populär ist, weil sie einen ständigen, unversiegbaren Strom an neuem Menschenmaterial zur Verfügung stellt und so die Verantwortlichen die mühselige Arbeit des professionellen Personalerwerbs erspart. Schliesslich kann durch diese gesetzliche Zwangsprostitution des Mannes im Prinzip jeder zur Waffe herangezogen werden – und das ohne mühselige Werbemethoden und peinliche Propagandaaktionen.
Schlussendlich ist die männerfeindliche Wehrpflicht ein Relikt aus Zeiten, in denen die Muskelkraft und ein verzerrtes Männer- und Frauenbild die Kriegsführung und die gesellschaftliche Ordnung dominierten. Und diese schlimmen Zeiten wollen wir doch alle hinter uns lassen, nicht wahr?
Weiterführende Links und Quellen:
Schweizerische Männerpartei
MANNdat Wehrpflicht – Muss sie sein?
Wikipedia zur Wehrpflicht
Verfassungen der Schweiz, Deutschland und Österreich
5 Kommentare:
Dein Artikel entspricht ganz meiner Meinung.
Männer gehören zum staatlichen Eigentum, über das ganz nach Bedarf verfügt werden kann und wird. Wir besitzen die Rechte eines Gebrauchsgegenstandes. Wir sind nur billiges Schlachtmaterial. Deshalb gibt es für uns die sachbezogene Militärsprache, wie verwendungsfähig -verwendbar als Kanonenfutter usw. usw. Damit wir sofort wissen, dass wir nicht mehr der Gattung der Lebewesen gehören, sondern nur noch eine Sache sind.....
Sklaverei wird weltweit geächtet und bestraft. Nur die Versklavung von Männer ist grundgesetzlich erlaubt, damit der Staat sämtliche Verfügungsgewalt über uns besitzt und über unser Leben bis zum "Um- Fallen" frei verfügen kann.
Wir können uns nur aus der staatlichen Leibeigenschaft befreien, wenn wir gemeinsam dagegen vorgehen.....
Zum Schluss, möchte ich anfragen, ob ich Deinen Artikel in meinem Blog einstellen darf- natürlich mit dem dazugehörenden Link.
Hier kannst Du Dir über meine Seite einen Einblick verschaffen:
http://www.auxiliaris.org/category/zwangsversklavung-wehrpflicht/
Beste Grüße
ohmannohjens
Jo, nur zu.
Gruss,
Manifold
Hallo Manifold,
vielen Dank!
Liebe Grüße
Jens
Nachtrag:
Kannst Du mir genaue Informationen über die Abgabe für die Befreiung aus der staatlichen Zwangsversklavung geben.
Unsere Besitz(er)innen sind auf diese einträgliche Idee noch!? nicht gekommen. Vielleichst werden sie für jeden Mann jetzt eine Aussetzungs- Gnadensteuer erheben.....
Zumindest in der Schweiz muss jeder nicht wehrtaugliche Mann, egal ob behindert oder nicht, eine Abgabe in der Höhe von 3 % seines Lohnes tätigen. Ein Minimum von 200 Fr. pro Jahr ist dabei vorgesehen.
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