Donnerstag, 16. Oktober 2008

Zweifelhafte Methode zur Ermittlung einer Lohndiskriminierung

Gerade eben ist mir dieses Dokument ("Methode zur Kontrolle Lohngleichheit", untere Hälfte) in die Hände gekommen. Es ist eine Beschreibung der Methode, mit der allfällige Lohndiskriminierungen in schweizerischen Bundesbetrieben ermittelt werden und wird vom eidgenössischen Büro für Gleichstellung eingesetzt. Wir haben nun die einmalige Gelegenheit, die Werkzeuge der feministischen Inquisitorinnen zu begutachtigen. Nämlich jene, welche sie verwenden um die peinliche Lüge der Lohndiskriminierung zu fabrizieren und mit der dann wiederum berechtigte Anliegen von Männern übergangen werden.

"Methodisches Vorgehen zur Überprüfung der Lohngleichheit
zwischen Frau und Mann im Beschaffungswesen des Bundes

Anleitung zur Durchführung der standardisierten Überprüfung

[...] Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) kann mit der Durchführung von Kontrollen beauftragt werden. Die Einhaltung dieser Bestimmung konnte bisher mangels Kontrollinstrument nicht überprüft werden."

Also alle bisherigen Behauptungen von wegen Frauen verdienten weniger, konnten nicht in der Praxis überprüft und bewiesen werden? Faszinierende Erkenntnisse für jeden offenen Geist, der noch nicht ideologisch vernebelt wurde.

Diese Kontrollkompetenzen gleichen eher einer historischen Ermächtigung zu inquistorischen Suchaktionen nach ketzerischen Aktivitäten. Beide waren ähnlich an den Haaren herbeigezogen, denn bei beiden wurden Beweise und Fakten verdreht und übergangen.

[...] "Regressionsanalysen werden üblicherweise für gesamtwirtschaftliche Diskriminierungsschätzungen verwendet. Unter gewissen Voraussetzungen (genügende Firmengrösse, genügender Frauenanteil) lässt sich das Verfahren auch auf einzelne Unternehmen anwenden. Die Methode erlaubt es, den isolierten Einfluss verschiedener Faktoren auf den Lohn zu messen:

In der standardisierten Analyse wird ermittelt, welcher Teil der Lohndifferenz zwischen Frauen und Männern durch persönliche Qualifikationsmerkmale (Ausbildung, Dienstalter und potenzielle Erwerbserfahrung, sogenannte „Humankapitalfaktoren“) oder durch Unterschiede in arbeitsplatzbezogenen Faktoren (Berufliche Stellung und Anforderungsniveau) erklärt werden kann und welcher Anteil auf das Geschlecht zurückzuführen ist (vgl. Punkte 1 und 2 in Abbildung 1)."

So stellen sich also diese Menschinnen die Situation in der Wirtschaft vor. Schaut euch dieses Bild genau an! Die persönliche Qualifikation ist verschwindend klein und scheint im Weltbild der Feministinnen unwichtig zu sein. Auch andere Faktoren, wie zum Beispiel Ehrgeiz, Arbeitselan, Erfahrung, Bereitschaft zu Überstunden, etc. werden entweder übergangen oder als in ihrer Wirkung minimal dargestellt.

Und wäre es nicht wissenschaftlicher, von einer gleichen Ausgangsbasis bezüglich Löhne von Männern und Frauen auszugehen und von dort aus Abweichungen zu suchen, statt die Statistik schon im Vorfeld auf ein politisch gewünschtes Ziel hinsteuern zu lassen? In diesem Bild sieht man auch schön, wie die 23 % Lohnunterschied, die (im Weltbild der Feministinnen nur) zum Teil durch "nichtdiskriminierende" Faktoren der Realität erzeugt werden, dennoch komplett als bewusste Diskriminierung der Frau in den Medien dargestellt werden.

Wenn ihr also das nächste Mal die magische Zahl 23 % hört, dann wisst ihr, dass sogar Feministinnen zugeben, dass davon sicher mal die Hälfte auf unumstössliche Faktoren basieren, die nichts, aber auch rein gar nichts mit einer beabsichtigten Diskriminierung der Frau zu tun haben.

Aber der zweifelhafte Spass hört hier noch lange nicht auf!

[...] "Der Lohn kann von weiteren objektiven Erklärungsfaktoren beeinflusst werden, die in der standardisierten Analyse nicht berücksichtigt werden. Deshalb wurde eine so genannte Toleranzschwelle von 5% festgelegt."

Immerhin geben sie zu, dass sie die wesentlichen Gründe, die eine "Lohndiskriminierung" entkräften könnten, nicht in ihrem Teufelswerk berücksichtigen.

[...] "Bleibt eine systematische, nicht zu erklärende Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern bestehen, kann der Bund Sanktionen verfügen."

Der Hexenhammer der feministischen Inquisition und die staatliche Vollstreckungsgewalt, welche dem Schrecken schützend den Rücken deckt ...

[...] "Für die standardisierte Überprüfung (Kapitel 3) werden für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Unternehmens die anonymisierten Angaben bezüglich (mindestens) folgender Merkmale benötigt:

􀁑 Geschlecht,
􀁑 Alter,
􀁑 Höchste abgeschlossene Ausbildung,
􀁑 Dienstjahre,
􀁑 Berufliche Stellung,
􀁑 Anforderungsniveau des Arbeitsplatzes,
􀁑 Individuelles Arbeitspensum und Bruttolohn."

Die Standardanalyse enthält also einen Teil der lohnbestimmenden Faktoren nicht.

[...] "Mögliche Datengrundlagen für vertiefende Analysen sind:a) zusätzliche Faktoren, die bereits erhoben wurden, beispielsweise im Rahmen der Lohnstrukturerhebung (vgl. auch weitere Merkmale im Lohnfragebogen, z.B. Tätigkeitsbereiche, Arbeitsort), und/oder

b) zusätzliche betriebsspezifische Daten, zum Beispiel aus einer MitarbeiterInnen-Befragung oder anhand weiterer Datenquellen innerhalb der Firma/Institution (z.B. Daten über firmeninterne Funktionen oder Einstufungen, effektive Erwerbserfahrung, interne oder externe Weiterbildungen, etc.).

Diese werden also nicht berücksichtigt bei einer normalen Analyse der Lohnverteilung in einer Firma?! Doch aus diesen wesentlichen Faktoren kann man den Ehrgeiz und den Eifer einer Person ablesen und somit auch ihren Wert für die Firma. Und es ist nunmal keine Lüge, dass Männer ehrgeiziger und zielstrebiger ihren Job verrichten als Frauen. Deshalb haben sie auch mehr Erfahrung, höhere Positionen und somit auch mehr Lohn verdient. Doch wenn man alle diese wichtigen Faktoren weglässt, verzerrt man die Realität natürlich zum eigenen (ideologischen) Vorteil.

"Die Wahl von zusätzlichen Erklärungsfaktoren muss sorgfältig erfolgen und ist zu begründen. Bei der Interpretation ist zu beachten, dass gewisse Variablen wie zum Beispiel Tätigkeitsbereich/Beruf, Funktion, Einstufung oder Zivilstand unter Umständen selbst Diskriminierungen beinhalten können. So ist es zum Beispiel vorstellbar, dass Frauen allgemein tiefer eingestuft werden oder in schlechter entlöhnten Funktionen bzw. Berufen tätig sind als Männer."

Entlarvender kann man es wohl nicht mehr ausdrücken! Man müsse also begründen, warum die obengenannten, vervollständigenden Faktoren berücksichtigt werden müssten!? Man verzichtet also absichtlich auf eine der Realität genügenden, alle Eigenschaften eines Arbeitsnehmers berücksichtigenden Bildes, nur damit man seine ideologischen Absichten erreicht? Hatten wir das nicht schon mit dem Bild der Ausgangslage, in der schon von vornherein ohne jeden Beweis eine Lohndiskriminierung angenommen wird?

[...] "Die Analysen geben Hinweise darüber, ob eine Lohndiskriminierung im engeren Sinne vorliegt (ungleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit) oder ob allenfalls „nur“ eine Beschäftigungsdiskriminierung zu vermuten ist (in Folge von ungleichem Aufstieg oder ungleichen Anforderungen bei gleichwertigen Qualifikationen)."

Doch diese feine begriffliche Trennung wird in den Medien mit den magischen 23 % nicht vorgenommen. Und so wie sich das hier liest, macht sich eine Firma so oder so der Diskriminierung schuldig. Wenn sie nicht Frauen ungleichen Lohn zahlt, dann zumindest weil zu wenig Frauen in bestimmten Positionen oder generell in der Firma arbeiten. Egal wie der Angeklagte sich anstellt, er ist so oder so schuldig im Sinne der Anklage, denn ...

[...] "In beiden Fällen ist das Gleichstellungsgesetz verletzt. Im letzteren Fall wird eine Gruppe von Beschäftigten (meist die Frauen) direkt oder indirekt benachteiligt wegen ihres Geschlechts. Eine Verletzung des Gebots der Lohngleichheit gemäss den Bestimmungen des Beschaffungswesens des Bundes, liegt hingegen nur im ersten Fall vor."

Also wenn sich das nicht nach der Vorgehensweise der Inquisition anhört, dann weiss ich es auch nicht mehr. Wenn man also einmal im Visier dieser Ideologinnen gerät, ist man a priori schuldig.

"Y = X iB + ε

ln (Y) = β0 + β1 * AUSB + β2 * ERWERB + β3 * ERWERB ^2 + β4 * DIENSTJ + β5 * FRAU

FRAU = Dummy-Variable für das Geschlecht
ist = 1, wenn Person i eine Frau ist;
ist = 0, wenn Person i ein Mann ist.

β5 = Koeffizient für das Merkmal Geschlecht = „Diskriminierungskoeffizient“.
Bsp: β5 = - 0.2 bedeutet: Frauen verdienen 20% weniger als Männer mit gleichwertiger
Qualifikation (gemessen in Ausstattungsmerkmalen)"

Ich weiss ja nicht, wie weit die Mathematikkenntnisse von eidgenössischen Bürokraten in Bern reichen, doch jede Person, die sich einmal intensiver damit beschäftigt hat, wird erkennen, dass man bei einem Mann und einer exakt gleich qualifizierten Frau mit dieser Formel und deren Vorgabe niemals auf den gleichen Bruttolohn Y kommt. Es wird somit IMMER eine Differenz zwischen männlichen und weiblichen Löhnen geben, auch bei vollkommener Gleichheit. Kommt noch dazu, dass der Koeffizient β5 von einer voreingenommenen Feministin aufgrund beliebig berücksichtigter (siehe oben) "Ausstattungsmerkmalen" bestimmt wird. So kann man die Statistik in jede beliebige Richtung lenken!

Diese ideologischen Schnittstellen, die ich euch in deren Methodik aufgezeigt habe, ermöglichen ihnen, aus beinahe beliebigen Ausgangsdaten mindestens eine Form der Diskriminierung der Frau herauszulesen! Und je nachdem welche Faktoren man weglässt oder berücksichtigt und wie man sie einzeln wertet, kommen völlig andere Resultate heraus.

Jetzt versteht ihr, warum man solch platte Aussagen wie "Frauen verdienen 23 % weniger als Männer" auch von der methodischen Seite her betrachtet nicht trauen kann.

Kommt noch dazu, dass es eine Reihe von logischen Überlegungen gibt, die definitiv gegen eine Lohndiskriminierung der Frau im Erwerbsleben sprechen. Diese habe ich bereits in meinem vergangenen Blogeintrag "Die peinliche Lüge der Lohndiskriminierung" dargelegt.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Schon der Volksmund sagt:
"Trau keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast."