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Samstag, 3. März 2012

Aufruf zum Mitmachen - Dienstaufsichtsbeschwerde wegen inkompetentem Gutachter

Gerade hat mich folgendes Mail erreicht:

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Liebe Interessenten

Ich bitte um Ihre Aufmerksamkeit und ihr Interesse in einer
Justizangelegenheit, welche uns alle direkt oder indirekt betrifft.

Der 3. Senat für Familiensachen des Brandenburgischen Oberlandesgerichts
hat jahrelang in Familienangelegenheiten, speziell in Kindschaftssachen
einen selbst kinderlosen psychologischen Sachverständigen bestellt,
dessen Sachkunde mehr als zweifelhaft ist. Trotz zahlreicher
Stellungnahmen, geradezu Warnungen anderer Psychologen zur mangelhaften
Qualität dieser Gutachten avancierte der Sachverständige zum
Hausgutachter des 3. Senats für Familiensachen, welcher als über jeden
Zweifel "erhaben" galt. In Zusammenarbeit mit diesem Gutachter hat der
3. Familiensenat unsägliches Leid über viele Familien und Kinder gebracht.

Dass dieser Gutachter vor den selben 3. Senat für Familiensachen bei der
kritischen Befragung zu einem seiner Gutachen in Tränen ausgebrochen
sein soll mutet nicht minder merkwürdig an, wie die bundesweit
einzigartige "Sonderrechtssprechung" des Senats gegen das Gesetz und die
Meinung aller Juristen des Landes: Ein Sachverständiger sei in
Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, also auch
Kindschaftssachen, selbst bei offenkundiger Parteilichkeit, nicht ablehnbar.

Dies passt in das Bild einer merkwürdigen Protektion des
Sachverständigen, ebenso wie das Abwürgen jeglicher Kritik.

Als eines der Opfer dieses Sachverständigen und Mitglied einer Gruppe,
welche in der RTL-Sendung vom 22.02.2012 "Punkt 12" bezüglich des
Gutachters und der Praxis der Familiengerichte zu Wort kam,

siehe YouTube:
http://www.youtube.com/watch?v=YWGFNxcJFQE

habe ich mir erlaubt beim Präsidenten des Brandenburgischen
Oberlandesgerichts Konsequenzen für die Richter des 3. Familiensenats
einzufordern.

Der 3. Familiensenat steht hier beispielhaft für ein marodes System.
Kein anderer so hoher Spruchkörper der Republik hat sich in
beispielloser Arroganz jahrelang so fehlverhalten. Das hat es seit
Görgülü nicht mehr gegeben. Er ist bestens geeignet für ein zu
statuierendes Exempel, dass die (Familien-)Richterschaft landauf-landab
aufhorchen lassen würde. Dann werden es sich die Damen und Herren in der
Robe in Zukunft 3x überlegen wie sie sich benehmen und mit Menschen
umgehen. Denn mein Beispiel könnte Schule machen.

Ich habe eine Dienstaufsichtsbeschwerde angestoßen, die ich als eine
gemeinschaftliche Beschwerde mit Signalwirkung aller Bürger der Republik
(nicht nur Eltern oder direkt vom diesem Sachverständigen oder der
Familiengerichtsbarkeit Betroffenen), welche auf eine vertrauenswürdige,
funktionierende Justiz bauen wollen verstanden haben möchte.

Ich bitte Sie daher um rege und interessierte Unterstützung. Es ist in
in unser aller Interesse. Es kann jeden treffen. Zerstörte Kinderseelen,
die als Erwachsene dann auf Abwegen geraten können auch eingefleischte
Singles und Kinderlose betreffen.

Meine am 29.02.2012 dem Präsidenten des Brandenburgischen
Oberlandesgericht eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde, sowie ein
herunterladbares und ergänzungsfähiges Muster zu deren
gemeinschaftlichen Unterstützung gemäß Artikel 17 Grundgesetz finden Sie
unter unten angeführtem Link:


https://www.disk.dsl.o2online.de/FYjfWQJ/Dokumente/Dienstaufsichtsbeschwerde%203.%20Senat/?a=nzIyxAJSZQA

Die im Text erwähnten Anlagen befinden sich auch dort, für sehr
Detail-Interessierte.

Die Initiative lebt vom Mitmachen. Also, verteilen, verteilen,
verteilen. Wenn das Fax des OLG heiß läuft und der Briefkasten
überquillt, werden vielleicht die Richter des Landes merken, wie sie im
Volk ankommen, wird die Presse und TV vielleicht mal nachfragen, was los
ist.


Die Aktion lebt auch von der Geschwindigkeit und Masse. Fax sticht
Brief. Bei Familienbeteiligung jede einzelne Person, ein Schriftstück.

Viele Grüße

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Freitag, 2. Dezember 2011

Sommarugas Botschaft zum gemeinsamen Sorgerecht - ein maskulistischer Kommentar

Dieser Text beschäftigt sich mit der von der Bundesrätin Sommaruga vorgeschlagenen Gesetzesrevision des gemeinsamen Sorgerechts und anhand der zahllosen Schlupflöcher und Verwässerungen wird aufgezeigt, weshalb hier Anerkennung oder gar Jubel von Seiten gewisser Männeraktivisten fehl am Platz sind.

Letzte Woche informierte Bundesrätin Sommaruga die Öffentlichkeit über eine Gesetzesrevision des Sorgerechts hier in der Schweiz, nachdem sie zuerst beabsichtigte, diese zu verschleppen und an Unterhaltsrechtsfragen zu Gunsten geschiedener Mütter zu knüpfen. Doch nun bringt sie in ihrer "Botschaft" Vorschläge, wie das gemeinsame Sorgerecht zur Regel werden und nicht mehr wie bisher eine Ausnahme sein soll.

Erst seit dem Jahr 2000 ist das gemeinsame Sorgerecht hier in der Schweiz nach der Scheidung überhaupt als Option möglich, wobei bis heute noch die Mütter alleine entscheiden, ob sie das Sorgerecht nur für sich möchten, während der Vater gefälligst zu schweigen hat. Dies liefert Väter nicht nur auf Gedeih und Verderb der mütterlichen Willkür aus, sondern stellt auch eine klare, gesetzliche Diskriminierung des männlichen Geschlechts dar. Die bisherige Situation ist also eine Schande für ein Land, welches das Prinzip der Gleichberechtigung von Mann und Frau in der Bundesverfassung stehen hat.

Diesen völlig unhaltbaren Zustand endlich aufzuheben fordern Männerrechtler nun schon seit Jahren, was im Volk auf breite Zustimmung stösst und im Zuge der wahren Gleichberechtigung eigentlich schon längstens selbstverständlich sein sollte. Auch ist es mittlerweile wissenschaftlicher Konsens, dass Kinder unbedingt den Vater für ein gesundes Aufwachsen brauchen.

Sogar im feministisch verseuchten Deutschland haben unverheiratete Väter in puncto Sorgerecht wesentlich mehr Rechte als ihre Geschlechtsgenossen hier in der Schweiz, nachdem Deutschland vom EGMR zur Reformierung des mütterlichen Entscheidungsmonopols gezwungen wurde - und nun scheint auch in der Schweiz langsam der Wind zu drehen.

Es ist also höchste Zeit, diesen ungewöhnlichen Sinneswandel genau zu analysieren und kritisch zu durchleuchten. Haben wir es hier tatsächlich mit der Verwirklichung wahrer Gleichberechtigung zu tun, wie sie der Maskulismus fordert, oder handelt es sich hier lediglich um einen weiteren feministischen Furz, der aus machterhalterischen Gründen abgelassen wurde?


Eine nicht zu trennende Verbindung

Durchfallprobleme der schweizerischen "Geschlechterpolitik"

Zuerst wollen wir uns der Vorgeschichte und dem grösseren Kontext der jetztigen Ereignisse widmen.

Bereits im Frühling 2004 hatte der CVP-Parlamentarier und Scheidungsanwalt Reto Wehrli ein breit abgestütztes Postulat zur gemeinsamen Sorge unabhängig vom Zivilstand eingereicht, nachdem er berufsmässig mitbekommen hatte, wie desolat die Lage von Scheidungsvätern in der Schweiz ist. Er ist deshalb schon seit Jahren der einzige Parlamentarier, welcher sich aktiv für Männerrechte einsetzt, weshalb Oliver Hunziker den bevorstehenden Rücktritt Wehrlis auch beklagt.

Doch während Wehrli bestätigt, dass die von ihm geforderte Gesetzesrevision von damaligen, bürgerlichen Justizministern Christoph Blocher und der auf ihn folgenden Eveline Widmer-Schlumpf "sehr gut und effizient" vorangetrieben wurde, beklagte er die Verschleppungstaktiken unter der jetztigen, feministischen SP-Justizministerin Sommaruga, welche die Sorgerechts-Revision Anfang Januar nach jahrelanger Vorarbeit gestoppt und zurückgezogen hat. Sie fürchtete wohl vor den Nationalratswahlen 2011 einen innerparteilichen Zusammenstoss mit den mächtigen und stramm feministischen SP-Frauen.

So forderte sie nun, dass die Revision des Unterhaltsrechts an jene des gemeinsamen Sorgerechts geknüpft werde, wie es explizit von Frauenorganisationen und Feministinnen gefordert wurde, was ihr Zorn und Mahnwachen von Väterrechtlern eintrug - wohlwissend, dass die Sache mit dem Unterhaltsrecht noch Jahre dauern wird, bis diese verabschiedet werden kann, so dass diese Verknüpfung somit einer weiteren Verzögerung des gemeinsamen Sorgerechts gleich kommt.

Dies passt zu einer Bundesrätin, die auch noch das Existenzminimum unterhaltspflichtiger Männer antasten will - was gerade deswegen gravierend ist, weil diese Unglücklichen nicht das höhere sozialrechtliche, sondern lediglich das um rund 25 % tiefere (S. 9) betreibungsrechtliche Existenzminimum behalten dürfen (S.14, 3.3.2.3). Dieses betreibungsrechtliche Existenzminimum stellt die unterste (!) Grenze der schweizerischen Sozialhilfe dar (S. 8), so dass ein weiterer Einschnitt hier die Väter endgültig in die bittere Armut treiben würde.

Diese systematische, staatliche Aushöhlung der Gleichberechtigung und Gleichwertigkeit der Geschlechter wird dabei noch eifrig flankiert von zahllosen Interessenverbänden, welche direkt oder indirekt von dieser elenden Frauenbegünstigung auf Männerkosten profitieren und ihre Felle durch eine Einführung des gemeinsamen Sorgerechts gefährdet sehen. Frauenorganisationen, Feministinnen, Frauenhäuser, Richter- und Anwaltsverbände  fürchten um die Abschaffung eines profitablen Frauenprivilegs und beharren deshalb auf die Verknüpfung von Unterhaltsfragen und dem gemeinsamen Sorgerecht um somit noch deutlicher die Gier zu betonen, welche mit dem vorgeschobenen Kindeswohl befriedigt werden soll.

Wie üblich unterstellen sie den um ihre elementaren Rechte kämpfenden Männern, dass sie "jammern" würden - doch das einzige Gejammere geht von jenen aus, welche das Recht auf die eigenen Kinder lediglich den Frauen zusprechen wollen und diesen Missstand mit billigsten Klagen und unlauterem Geschluchze zu verteidigen versuchen. Alle diese Männerfeinde jubelten natürlich der Bundesrätin Sommaruga zu, als sie die Vorlage zum gemeinsamen Sorgerecht verschleppte und verzögerte. 

Doch das ewige Damoklesschwert der Demokratie zwingt auch eine stramme Feministin mitsamt ihrer Speichellecker dazu, sich im Volk beliebt zu machen. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats hatte Sommaruga im April unter Druck gesetzt, die Revision des Sorgerechts getrennt von Unterhaltsfragen und so schnell wie möglich zu behandeln, nachdem die beiden Nationalräte Wehrli und Graffenried die Kommission dazu aufgefordert hatten.

So kurz vor den im Dezember stattfindenden Bundesratswahlen will die Magistratin wohl als möglichst konziliant, parteiübergreifend tragbar und volksnah erscheinen - man möchte schliesslich wiedergewählt werden. Da können parlamentarische Verstimmungen, antifeministische Aktionen und väterrechtlerische Proteste wie im letzten Winter einen unangenehmen Schatten auf die fragile Reputation einer Bundesrätin werfen - lieber geht man im Vorfeld auf Nummer sicher und wirft den aufgebrachten Nationalräten und Männerrechtlern einen Knochen vor die Füsse.

In diesem grösseren Kontext bettet sich der aktuelle Vorstoss der Bundesrätin ein.                   


Männeranliegen werden zu einem politischen Einflussfaktor

Der falsche Freund

Nun hat Sommaruga ihren bisherigen Plan fallen gelassen und eine "Überraschung" für uns Männer hervorgezaubert - das gemeinsame Sorgerecht soll nun doch unabhängig vom Unterhalt geregelt werden und somit früher kommen.

Lapidar kommentierte Sommaruga ihren schizophrenen, von aussen aufgezwungenen Kurswechsel dahingehend, dass man nun plötzlich "im Sorgerecht die Gleichberechtigung einführen würde" - und gibt damit indirekt zu, dass die Schande der letzten feministischen Dekaden alles andere als der Gleichberechtigung entsprach. 

Doch haben wir es hier tatsächlich mit der Berücksichtigung wahrer Gleichberechtigung zu tun, bei der Jauchzen und Jubeln gerechtfertigt wären oder kriegen wir hier wieder nur das einseitige Verständnis von feministischer "Gleichberechtigung" vorgesetzt?

Schauen wir uns doch einfach einmal Sommarugas Botschaft etwas genauer an.

"-Künftig erhalten grundsätzlich alle Eltern das Sorgerecht. Bei einer Scheidung muss sich das Gericht vergewissern, dass die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Gründe für einen Entzug des Sorgerechts sind Unerfahrenheit, Krankheit, Gewalttätigkeit oder Ortsabwesenheit."

Man beachte die verschachtelt formulierte Abhängigkeit des künftigen, gemeinsamen Sorgerechts für alle Eltern - dies wird nämlich nur dann zugesprochen, wenn das Elternteil erfahren ist im Umgang mit Kindern, nicht gewalttätig ist und am gleichen Ort lebt wie die Kinder. 

Doch aufgrund der Hypergamie der weiblichen Sexualität und somit der zwangsläufigen Unausweichlichkeit der Ernährerrolle für den Vater wird die Mutter zwangsläufig über mehr Erfahrung mit Kindern verfügen. Es würde also nicht verwundern, dass Richter dann trotz Gebot des gemeinsamen Sorgerechts dennoch das Sorgerecht wiederum primär den Müttern zusprechen. 

Auch der Punkt der Gewalttätigkeit lädt dazu ein, dass Mütter in Sorgerechtsverhandlungen dem Gericht fabrizierte Vorwürfe auftischen um somit den Vater zu diskreditieren - was sich bereits in der Vergangenheit in unzähligen Fällen für Frauen mehr als bewährt hat

Und die Ortsabwesenheit als weiterer Einwand ist auch geschickt gewählt, denn wenn eine Frau mit den gemeinsamen Kindern einfach untertaucht oder ins Frauenhaus flüchtet, dann kann ein findiger Richter dies sicher auch als Vorwand gebrauchen, dem Vater das Sorgerecht vorzuenthalten. Im Zusammenhang mit der weiter unten angesprochenen Straflosigkeit des Kindesentzugs kann also jedes gemeinsame Sorgerecht durch eine findige Mutter auf der Flucht gnadenlos sabotiert werden.

Schon diese drei Punkte genügen also vortrefflich um jeden Antrag auf gemeinsames Sorgerecht von Seiten der Mütter fast schon nach Belieben zu sabotieren - wie bisher. Man darf schliesslich nicht vergessen, dass die einseitige, feministisch durchdrungene Justiz mit der frauenbegünstigenden Attitüde und dem pathologischen Frauenbonus nachwievor die gleiche sein wird (siehe die lange schwarze Liste aller vorbelasteten Richter) - auch wenn diese Regelung des "gemeinsamen" Sorgerechts tatsächlich irgendwann einmal Gesetz werden würde, so wird deren konsequente Umsetzung wohl an der vorherrschenden, profeministischen Ideologie in den verantwortlichen Staatsorganen scheitern. 

Diesae verkappte Einseitigkeit passt hervorragend zu einem völlig realitätsfremden Gewaltschutzgesetz, welches der Frau hier in der Schweiz gestattet, den Mann mit einem erfundenden Gewaltvorwurf von der Polizei aus der gemeinsamen Wohnung zu schmeissen - die sie dann mit grosser Wahrscheinlichkeit im anschliessenden Gerichtsverfahren auch noch zugesprochen bekommt.

"-Eine grosse Neuerung ist die Einführung der gemeinsamen elterlichen Sorge für unverheiratete Eltern. Wenn sich diese nicht verständigen können, kann sich ein Elternteil an die Kindesschutzbehörde wenden. Diese wird über die gemeinsame elterliche Sorge entscheiden."

Wenn also die Mutter nicht will, dann kann sich der Vater an die Vormundschaftsbehörde (Kinderschutzbehörde) wenden - die von Laien (!) betrieben werden, häufig ungerechtfertigterweise für die Mutter Partei ergreifen und in denen es nur so von kurzhaarigen Feministinnen und ihren willigen, männlichen Speichelleckern wimmelt - welche dann ganz sachlich und unideologisch ungewöhnlich häufig zum Schluss kommen wird, dass die Mutter fortan das alleinige Sorgerecht erhalten soll. Das mag pessimistisch klingen, doch auch hier muss man bedenken, dass das Personal der Kinderschutzbehörden nicht plötzlich über Nacht mit dieser neuen Gesetzesregelung gegen unvoreingenommene Mitarbeiter ausgewechselt werden. 

Somit besitzt auch diese "Neuerung" genügend Potenzial, um das gemeinsame Sorgerecht zu sabotieren.

"-Die Revision regelt auch die Bestimmungen zum Aufenthaltsort. Wechselt ein Elternteil seinen Aufenthaltsort oder jenen des Kindes, erfordert dies die Zustimmung des andern Elternteils. Ausser, der Wechsel erfolge innerhalb der Schweiz und ohne erhebliche Auswirkungen auf die Wahrnehmung der elterlichen Sorge."

Dies ist der einzige positive Punkt der Botschaft. Fortan können Mütter nicht einfach die Kinder von ihrem Vater entfremden, indem sie mit ihnen ohne dessen Einfluss einfach wegziehen können. Man fragt sich allerdings, ob ein nicht sorgeberechtigter Vater hier genauso viel Mitspracherecht eingeräumt bekommt wie ein sorgeberechtigter. Wenn dies nicht der Fall ist und das gemeinsame Sorgerecht sowieso schon auf genügend Wegen behindert werden kann, dann wäre auch dieser Punkt lediglich eine hohle Phrase.

"-Der Bundesrat hat darauf verzichtet, die Vereitelung des Besuchsrechts durch den obhutsberechtigten Elternteil unter Strafe zu stellen. Gerichte und Kindesschutzbehörden haben aber nach heutigem Strafrecht die Möglichkeit, den Eltern eine Busse anzudrohen, wenn sie sich nicht an die Abmachungen halten."

Dieser Punkt ist eine einzige Frechheit. Nicht nur, weil im Jahr 2009 noch vom Bundesrat und vom Nationalrat akzeptiert wurde, Kindsentführungen und das Verhindern des Besuchsrecht unter mehrjähriger Gefängnisstrafe zu stellen und Sommaruga dies nun einfach still und heimlich rückgängig macht, sondern weil dies die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts auf elementarste Weise blockiert. Wie soll denn ein Vater sein Sorgerecht ausüben können, wenn eine rachsüchtige Mutter nicht stafrechtlich davon abgehalten werden kann, ihn daran zu hindern (bisher wird wenn überhaupt nur eine bescheidene Busse verhängt)?

Hier sieht man wieder einmal deutlich die feministische Gesinnung Sommarugas zu Gunsten der weiblichen Klientelgruppe durchschimmern. Mit dieser Regelung wird das gemeinsame Sorgerecht endgültig zum zahnlosen Papiertiger, welcher an der hiesigen, beklagenswerten Realität so gut wie gar nichts ändern wird.

"-Das neue Sorgerecht wird nach Inkrafttreten rückwirkend für die vergangenen fünf Jahre angewandt. Allerdings müssen Eltern, die eine bereits erlassene Verfügung rückgängig machen wollen, selber aktiv werden."

Das hier ist dann noch der letzte Tritt in den Magen des sich am Boden windenden Mannes. Nicht nur, dass die vorherigen Punkte genügend Gelegenheiten lassen, um das gemeinsame Sorgerecht mit allen nur erdenklichen Mitteln zu sabotieren, nein, ein Vater muss erst noch selber brav vorsprechen, wenn er überhaupt das gemeinsame Sorgerecht für sich in Anspruch nehmen will. Es ist eine erniedrigende und entwürdigende Frechheit, dass ein Vater erst noch eine ausserfamiliäre Erlaubnis einholen muss, um so etwas Elementares wie das Sorgerecht an seinen eigenen (!) Kindern ausüben zu können. 

Wie bereits bei den obigen Punkten ausgeführt, soll auch dieser Punkt den vordergründig angepriesenen Automatismus des gemeinsamen Sorgerechts, welches nun offiziell "zur Regel" werden soll, zusätzlich entkräften und die betroffenen Väter schmerzlich daran erinnern, dass sie nachwievor als Eltern zweiter Klasse betrachtet werden (auch wenn man hier neutral von "Eltern" spricht, sind doch überwiegend Väter betroffen).

"-Noch ist die Teilrevision des Zivilgesetzbuches, welche das Sorgerecht betrifft, noch nicht unter Dach und Fach. Die parlamentarische Beratung beginnt erst, und vor 2014 wird die Revision kaum in Kraft treten."

Das heisst, dass das gemeinsame Sorgerecht in mühseligen Verhandlungen noch weiter verwässert und verzögert wird, bis es entweder im Parlament auf unbestimmbare Zeit hängen bleibt, da kein Konsens gefunden werden konnte. Oder bis es irgendwann 2020 mit noch mehr Fallstricken zu Gunsten der Mutter ausgestattet entdlich den Weg in die Gesetzestexte findet. Wie auch immer - wir können davon ausgehen, dass wir auch nur von den Fassaden des gemeinsamen Sorgerechts in den kommenden Jahren nichts mehr von offizieller Seite zu hören bekommen werden.

Hier darf auch nicht vergessen werden, dass diese "Neuerungen" lediglich das Sorgerecht behandeln, jedoch nicht das Obhutsrecht. Sorgerecht besagt lediglich, dass das Elternteil ein gewisses Mitspracherecht in Sachen Kindererziehung hat, Obhutsrecht bedeutet jedoch, wer dann effektiv die Kinder bei sich zu Hause hat! Explizit spricht die Feministin Sommaruga die Ängste ihrer weiblichen Klientelgruppe an und beschwichtigt alleinerziehende Mütter mit der Aussage, dass sie auch in Zukunft alleine über das Leben der Kinder entscheiden können:

"Jener Elternteil, der das Kind in Obhut hat und betreut, darf Entscheide über alltägliche oder dringliche Angelegenheiten jedoch allein treffen – etwa zu Ernährung, Bekleidung oder Freizeitgestaltung. Damit greife die Vorlage Ängste alleinerziehender Mütter gegenüber der gemeinsamen elterlichen Sorge auf, schreibt der Bundesrat in seiner Botschaft ans Parlament."

Damit auch jeder Mann weiss, in welche Richtung die Reise dieses gemeinsamen Sorgerechts geht, betont der Bundesrat explizit Folgendes:

"Aus der gemeinsamen elterlichen Sorge kann deshalb der Vater oder die Mutter nicht das Recht ableiten, das Kind auch tatsächlich zur Hälfte betreuen zu können."

Doch eine wahrhaftig gemeinsame Sorge bedeutet im Regelfall eine hälftige Aufteilung des Sorge- UND des Obhutsrechts zwischen beiden Elternteilen! Alles andere - insbesondere das, was uns Sommaruga hier auftischen will - ist lediglich eine unvollständige und oberflächliche Scheinlösung zur Beruhigung wütender Väterrechtler und ein machtpolitischer Schachzug um irritierte Nationalräte zum Schweigen zu bringen, auf dass eine Sommaruga noch für weitere vier Jahre im Bundesrat verbleiben kann.

Zwar ist zu begrüssen, dass formell mit dem männerfeindlichen mütterlichen Entscheidungsmonopol in Sorgerechtsfragen gebrochen wird. Doch aufgrund der vorbelasteten Behörden und Richter kann man ruhig davon ausgehen, dass diese die zahllosen Verwässerungen und Ausnahmeregeln dieser Gesetzesrevision flink nutzen werden, um dann zu Gunsten der Mütter die effektive Umsetzung eines gemeinsamen, gleichberechtigten Sorgerechts zu sabotieren.

Schliesslich hilft auch die grösste Gleichberechtigung auf Gesetzesebene nichts, wenn diese in der juristischen Praxis mit Füssen getreten wird. Hier also von der "Einführung der Gleichberechtigung im Sorgerecht" zu sprechen, ist nicht mehr als eine feministische Farce.

Diese gesamte Botschaft zum gemeinsamen Sorgerecht passt voll und ganz zum Machterhaltungstrieb des Staatsfeminismus - verpacke die eigenen Absichten und Praktiken vordergründig in Milch und Honig, schmiere es den klagenden Männern um den Mund und sorge im Hintergrund mit genügend Ausnahmeregelungen dafür, dass sich für die eigene Klientelgruppe der Frauen möglichst wenig ändert.


Perfidie und kaschierte Absichten

Nase offen oder zu

Obwohl wir es hier also mit einem klassischen Fall eines politischen Ablenkungsmanövers zu tun haben, bei dem sich schlussendlich im Ergebnis so gut wie gar nichts ändern wird, haben sich nicht wenige Männeraktivisten enthusiastisch gezeigt.

Es ist der gleiche Schlag von Menschen, welcher schon zu jubeln begann, als man in Deutschland eine neue Gleichstellungspolitik ankündigte, nur um festzustellen, dass sich der Staatsfeminismus noch tiefer in den Staat eingegraben und seinen Umerziehungswahn noch intensiver auf Männer ausgedehnt hat. Schmerzhaft musste man dann anschliessend feststellen, dass der deutsche Staatsfeminismus die Diskriminierung von Vätern beim Sorgerecht trotz anders lautender Aussagen niemals in Angriff nehmen wollte.

Das sind Leute, die es als einen erheblichen Verdienst ansehen, wenn sie den Männeranteil in der eidgenössischen Frauenkommission von einer Person auf drei erhöhen oder wenn sie zu einem persönlichen und schlussendlich ergebnislosen Gespräch mit der Bundesrätin Sommaruga eingeladen werden.

Man führe sich im Geiste nur noch einmal die im letzten Abschnitt besprochenen, leeren Phrasen von Sommarugas Botschaft voller Verwässerungen und Schlupflöcher zur Sabotierung des gemeinsamen Sorgerechts vor Augen und lese dann zum Beispiel den folgenden Ausschnitt aus der offiziellen Stellungnahme von männer.ch:

"männer.ch dankt auch EJPD-Vorsteherin Simonetta Sommaruga persönlich für das Engagement und die Ernsthaftigkeit, mit der sie eine gleichstellungspolitisch zukunftsfähige Vorlage vorangetrieben hat. Wir hoffen, dass das Bundesparlament der vorgeschlagenen Linie folgen wird."

Dieser schleimige Ton gilt der gleichen Sommaruga, welche bis vor Kurzem das gemeinsame Sorgerecht so gut wie endgültig entsorgen wollte! Zwar ist man bei männer.ch nicht ganz zufrieden und kritisiert zum Beispiel auch, dass die Verweigerung des Besuchsrecht nicht strafbar wird, doch im Grossen und Ganzen ist man hin und weg von Sommarugas Vorschlag. Obwohl wir bereits gesehen haben, dass sich in der Praxis voraussichtlich so gut wie gar nichts ändern wird, so dass es mehr als fraglich ist, ob die gemeinsame Sorge durch dieses Gesetz tatsächlich zum Normalfall wird, wie es Theunert von männer.ch behauptet.

Wer angesichts all dieser enttäuschenden Fakten die Urheberin solch einer Ernüchterung auch noch überschwänglich dankt, ist schlichtweg ein Masochist, dem die Gunst der Fürstin lieber ist, als Prinzipientreue. 

Oliver Hunziker ist bereits sehr zufrieden, dass Sommaruga dem gemeinsamen Sorgerecht nicht mehr grundsätzlich ablehnend gegenüber steht. Zwar vermisst auch er die strafrechtliche Verfolgung von Umgangsverweigerinnen, aber auch sonst ist auch er völlig hingerissen von dieser Feministin Sommaruga - welche das Existenzminimum von Vätern antasten will, das gemeinsame Sorgerecht versanden liess und es erst dann wieder zum Leben erweckte, als es ihr politisch opportun erschien - und lobt allen Ernstes ihren "tollen Stil"! "Nur in leisen Tönen" wagen es diese "konstruktiven" Männeraktivisten Kritik anzubringen, wie die Aargauer Zeitung trefflich schreibt.

Aber das ist verständlich bei Oliver Hunziker - schliesslich durfte er mit der Sommaruga den renovierten Spielplatz einweihen, welcher mit den mühsam von ihm gesammelten und an die Bundesrätin geschickte Pflastersteinen gepflastert wurde. So eine enorme Ehrung verpflichtet natürlich zu einer gewissen Zurückhaltung und Gunstbuhlerei - sogar wenn es um die dringend nötige, vollständige Durchsetzung elementarer Menschenrechte von rund der Hälfte der Bevölkerung geht.

Ein nüchterner Verstand, der sich nicht von effekthascherischen Gesten einlullen lässt, würde ob des widerlichen Gestanks dieses löchrigen Vorschlags gemeinsamer Sorge voller Verwässerungen und Sabotagemöglichkeiten zu Gunsten von Müttern gereizt die Nase rümpfen und unter Protest zuhalten - doch ein "konstruktiver", "dialogbereiter" und "gleichstellungsorientierter" Männeraktivist gibt sich schon mit dem kleinsten abgenagten Knochen zufrieden, dem man ihm als Überbleibsel vom Festschmaus des weiblichen Privilegienzirkus vor die Füsse schmeisst.

Doch die Gleichberechtigung und Gleichwertigkeit der Geschlechter ist nicht verhandelbar. Und genau deshalb ist das gemeinsame Sorge- und Obhutsrecht nicht beliebig dehnbar, auftrennbar und aufschiebbar wie es den Feministinnen gerade gefällt. Wer schon bei so einer oberflächlichen Scheinlösung, die vorallem durch politischen Druck zustande kam, zu jubeln beginnt, dem ist das Ausmass der heutigen Missstände wohl schlichtweg nicht bewusst.

Diese deplatzierte Freude dient wohl dem längerfristigen Ziel, irgendwann als bezahlter Diener in den labenden Schoss des Staatsfeminismus aufgenommen, eine "Männergleichstellung" aufzugleisen und somit zu einer schweizerischen Version des profeministischen Bundesforums für Männer zu werden.

Wie wohltuend wirkt da die deutlich kritischere Stellungnahme der IGAF zu dieser schön verpackten Verarschung des männlichen Geschlechts. Kein Wunder haben sich viele Väterrechtler hier in der Schweiz auf die Seite des Antifeminismus geschlagen und Ihresgleichen dazu aufgefordert, den Antifeminismus zu unterstützen.


Hunziker und Sommaruga weihen den neu gepflasterten Spielplatz ein

Maskulistische Abführmittel

Doch wie würde eine richtige Lösung dieser gesamten Problematik aussehen? Sicherlich müsste nicht nur das Sorgerecht, sondern auch das Obhutsrecht (und somit der Umgang) im Regelfall hälftig auf beide Eltern aufgeteilt werden. Wenn beiden Eltern die Erziehungsbefähigung nicht mit handfesten und belegbaren Beweisen abgesprochen werden kann, so ist dies ohne Ausnahme durchzusetzen - egal ob das einem Elternteil passt oder nicht.

Durch diese echte hälftige Verantwortungsteilung sind auch beide fähig, zumindest Teilzeitjobs zu übernehmen und können so beide aus eigener Kraft finanziell für sich und das Kind aufkommen. Alimente oder Unterhalt entfallen somit vollständig, da von modernen Männern und Frauen erwartet werden kann, dass sie für sich selber sorgen können. Schweden operiert zum Beispielen mit einem Modell, welches keinen nachehelichen Unterhalt kennt. Diese finanzielle Selbständigung nach der Ehe wird in den allermeisten Fällen möglich sein, da ja auch die Kosten für jeweils ein Elternteil an den Kindern und im Hauhalt im Schnitt um die Hälfte sinken (da sie durch den hälftigen Umgang hälftig auf beide aufgeteilt werden). Die Idee, dass der Staat oder gar der Mann der Frau weiterhin ihren gewohnten Lebensstandard gewährleisten müsse, ist weltfremde und antiemanzipatorische Träumerei, der keinen Fortbestand im 21. Jahrhundert gewährt werden darf. Denn wenn man sich scheiden lässt, so soll man auch bereit sein, auf die Vorteile des Partners zu verzichten, denn alles andere wäre inkonsequent und scheinheilig. 

Sollte diese hälftige Teilung des Sorge- und Obhutsrechts von einem der beiden Elternteile nicht erfüllt werden oder durch den anderen behindert werden, so ist dies sofort und hart zu bestrafen. Und sollte tatsächlich ein Ausnahmefall vorliegen, in dem einer der beiden Elternteile nicht erziehungsfähig ist, so muss dies von mehreren, unideologischen und unvoreingenommenen Instanzen auf Antrag hin überprüft und bestätigt werden. Doch die heutigen Vormundschaftsbehörden, Polizeileitungen und Gerichte sind diesbezüglich zu sehr feministisch vorbelastet, wie bereits oben besprochen, als dass sie diese Funktion in ihrem jetztigen Zustand angemessen ausführen könnten.

Deshalb muss erst die Vormachtstellung des Feminismus in Politik und Staat endgültig gebrochen, die Gerichte, Polizeileitungen und Vormundschaftsbehörden von ideologisch verbohrten Personal befreit und die Kontrollinstanzen professionalisiert und ausgeweitet werden. Es muss ein volksnahes, direktdemokratisches Element in die Überwachungs- und Kontrollorgane eingefügt werden - sei dies entweder ein Kantonal- oder der Nationalrat oder nichtstaatliche pressure groups bestehend aus Männer- und Frauenrechtlern oder in anderer Form - denn nichts fürchtet die ideologische Beamtenwillkür mehr als die wachsamen Augen des unabhängigen Stimmvolkes, welches antifeministisch aufgeklärt und sensibilisiert wurde.

Effektive Beschwerdemöglichkeiten müssen vorhanden und für den gewöhnlichen Bürger erreichbar sein, um willkürlich und ideologisch handelnde Beamte bestrafen und nach wiederholten Vorfällen entfernen zu lassen. Dies wird zusätzlich dazu beitragen, dass es sich Beamte zweimal überlegen, unabhängig von der jeweiligen Faktenlage einfach Partei für eine Seite zu ergreifen.  

Nur so kann weitestgehend gewährleistet werden, dass in jenen Fällen, in denen tatsächlich einem Elternteil das Sorge- und Obhutsrecht entzogen werden muss, dies aus handfesten und nicht einfach nur aus ideologisch-weltanschaulichen Gründen passiert. Denn dieser Verdacht wird in der Gegenwart noch viel zu oft durch zahllose, handfeste Fälle genährt, in denen Einseitigkeit und feministische Ideologie die Behörden dazu getrieben haben, unschuldige und erziehungsfähige Männer unangemessen von ihren Kindern zu trennen und Frauen übermässig zu bevorteilen. 

Wenn diese drei Grundsätze (strikte, hälftige Aufteilung von Sorge- und Obhutsrecht; Abschaffung des Unterhalts; entideologisierte und besser kontrollierte Behörden) rigoros durchgesetzt werden, sollten Streitigkeiten rund um Scheidungen massiv abnehmen und auch die zwischengeschlechtliche Dynamik in noch intakten Beziehungen wird so erheblich entspannter. Denn die Frau (und auch nicht der Mann) kann nicht mehr einfach damit rechnen, von einer Scheidung zu profitieren, wie es momentan der Fall ist und da sie nicht mehr auf eine feministisch korrumpierten Behörde zählen kann, welche sich bisher fast schon automatisch auf ihre Seite schlägt.


Gegen politische Frauenfürze hilft längerfristig nur Maskulismus

Und in Darmstadt wehen die Winde

Dass es auch anders geht, zeigt Frankreich, wo Sorgerecht UND Umgang für alle Väter ab der Geburt des Kindes im Regelfall anerkannt werden. Zwar ist auch das dortige System nicht perfekt, doch es zeigt klar, dass die hiesigen Zustände nicht aus einer Unmöglichkeit besserer Verhältnisse resultieren, sondern aufgrund einer feministischen Korrumpiertheit, welche Partei für Frauen ergreift, ihnen somit eher das alleinige Sorgerecht zuspricht und somit in vielen Fällern erziehungsfähigen und -bereiten Vätern unnötig und aus rein ideologischen Gründen aus dem Leben ihres eigenen Fleisch und Bluts herausbefördern.

Mit fatalen Konsequenzen für die involvierten Personen und für die gesamte Gesellschaft.

Das Mittel des Dialogs führt in unserer Situation nicht zum Erfolg, wie auch jetzt wieder an den Geschehnissen rund um das gemeinsame Sorgerecht klar ersichtlich ist - denn es war nicht der runde Tisch mit Sommaruga und den Männeraktivisten, sondern vorallem der politische und der weite, gesellschaftliche Druck und die bevorstehenden Bundesratswahlen, welche Sommaruga weich klopften und sie dazu bewogen, ein verwässertes und schlussendlich bedeutungsloses Bekenntnis zum gemeinsamen Sorgerecht rauszulassen. Wohlwissend, dass es den staatsfeministischen Schergen genügend Schlupflöcher und Fallstricke bietet, so dass der politisch erwünschte Status Quo sich auch in Zukunft nicht entscheidend ändern wird.

Man kann auch getrost davon ausgehen, dass Sommaruga wohl ohne diesen Druck von sich aus keinen einzigen Finger gekrümmt hätte, um dem gemeinsamen Sorgerecht näher zu kommen.

Während also die feministische Ideologie und die (vermeintlichen) Interessen der Frauen auf ein weitläufiges Netz aus Beamten, Politikern, Professoren, Journalisten, Richtern, Aktivisten und somit auf eine breit abgestützte und millionenschwere Lobby zurückgreifen können, steht das männliche Geschlecht vergleichsweise mit leeren Händen dar - denn Männer machen kaum Politik für ihr Geschlecht, während dies bei Frauen fast immer der Fall ist. Deshalb kann es für uns Männerrechtler, Antifeministen und Maskulisten nur eines geben: Wo immer die Würde des Mannes missachtet oder angetastet wird, so müssen wir Männer uns in den Städten und auf dem Land zusammen tun, uns vielfältig organisieren und auf allen Kanälen und Bühnen breitgefächerten und konfrontativen Widerstand leisten.

"Konstruktive", "dialogbereite", "differenziert argumentierende" und "gleichstellungsorientierte" Männeraktivisten mögen dabei noch so sehr ihr fein gepudertes Näschen über uns "kruden", "aggressiven" und "polemischen" Antifeministen, Männerrechtlern und Maskulisten rümpfen - denn sie sind auf das Wohlwollen des Staatsfeminismus angewiesen, wenn sie später einmal ihre Pöstchen erhalten wollen. Aber schlussendlich sind es doch wir, welche die entscheidende Bresche in die befestigten Positionen der feministischen Ideologie schlagen, den benötigten kritischen Druck über Jahre aufbauen, weltweite Aufmerksamkeit erregen und die Massen wachrütteln. Nur diese aufreibende Vorarbeit zwingt den Erzfeind und die Öffentlichkeit dazu, die Anliegen von uns Männern überhaupt Gehör zu schenken.

Doch genauso wie es Jahrhunderte später Nachfahren vom Helden Winkelried gibt, welche die Taten von Seinesgleichen als "patriarchal" verschreien (siehe Schluss) und ablehnen, obwohl sie gerade jenen verpönten Zeiten ihre politische Freiheit verdanken, möchten oder können manche Männeraktivisten nicht begreifen, welchem Mechanismus unsere wachsende Kraft in den letzten zehn Jahren ihre immer häufiger werdenden Erfolge verdankt.


Winkelried (untere Bildmitte) opfert sich um den heranstürmenden Eidgenossen den feindlichen Speerwall zu öffnen

Donnerstag, 24. Februar 2011

Weltwoche über entrechtete Väter in der Schweiz

Schweizerische Väter haben ein hohes Risiko, nach der Scheidung ihre Kinder nie mehr wieder zu sehen und finanziell bis aufs Blut ausgequetscht zu werden. Kindsentzug, Erpressung und Entrechtung sind bei ihnen an der Tagesordnung. Während zahllose Väter nach der Scheidung ein Leben lang - oft vergebens - um eine gleichberechtigte Obhut kämpfen müssen, ohne dass sich die Medien dafür interessieren würden, wird das Gegenteil gerade in letzter Zeit zu einer riesigen, antimaskulinen Story aufgeblasen, da ausnahmsweise einmal eine Mutter betroffen ist. Das Mütter mindestens genauso oft Kinder entführen, wird zwar widerwillig zugegeben, jedoch mit der "besonderen" Situation dieser armen OpferInnen gerechtfertigt - während Väter immer und ohne Widerrede als Täter dargestellt werden, unabhängig von der jeweiligen Situation.

Im Angesicht dieser entmenschlichenden Sicht auf Männer wundert es auch nicht, dass Bundesrätin Sommaruga nun geschiedene Väter bis unter das Existenzminimum ausquetschen will, so dass alleinerziehende Mütter diese nur noch mehr parasitieren können. Dies ist die hässliche, oft verschwiegene Seite der sogenannten feministischen "Frauenbefreiung", die schlussendlich Frauen aufgrund ihnen in die Hände gelegte, rechtliche Missbrauchswerkzeuge charakterlich korrumpiert und Männer ausbeutet und entmenschlicht.

Während sich fette, ältere Emanzen im Fernsehen selber feiern, wie toll sie sich in den letzten Dekaden immer mehr Privilegien auf Kosten der Gesellschaft zugeschanzt haben und wen sie doch alles "befreit" hätten, übersehen sie geflissentlich die Not und das Elend, welches ihre Ideologie in der restlichen (männlichen) Bevölkerung hervorgerufen hat. Gegen diesen femifaschistischen Moloch protestierten schweizerische Väterrechtler erst letzthin wieder mit ihrer "SchickEnStei"-Aktion. Doch nicht erst in letzter Zeit kämpfen Väter in Europa für ihre Rechte. Denn während alles für die Privilegien und Pamperei der Frauen getan wird - verlacht und verhöhnt man kämpfende Männer und Väter, denen man elementarste Aspekte wahrer Gleichberechtigung aufgrund gynozentrischer Ideologie verweigert.

Wer kann sich angesichts dieser grassierenden Ungerechtigkeit noch freiwillig und guten Gewissens "Feminist" nennen?

Nun veröffentlicht die Weltwoche einen fünfseitigen Bericht über die desolate Lage entrechteter Väter in der Schweiz und lässt erstmals von der staatsfeministischen Justiz geschundene Väter zur Sprache kommen.

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Väter klagen an: «Gebt uns unsere Kinder zurück!»

Geschiedene Männer erzählen von der Ungerechtigkeit der Schweizer Justiz.

"Munition im Scheidungskrieg"

Wenn Ehe-Trennungen zum erbitterten Streit um die Kinder eskalieren, verlieren meistens die Väter.
Sie fühlen sich von der Justiz und den Behörden krass benachteiligt. Hier erzählen fünf Männer vom
alltäglichen Irrsinn im Scheidungskampf. Von Daniel Glaus und Sally Montana (Bilder)

Der Missstand ist von ewiger Aktualität: Wohnen die Kinder nach der Scheidung bei der Mutter, ist der Vater auf das Wohlwollen seiner Ex-Frau angewiesen. Unter Umständen sieht er seine Kinder jahrelang nicht mehr. Ohnemdass er sich etwas hätte zuschulden kommen lassen. Selbst wenn er die Alimente pünktlich bezahlt, das gemeinsame Heim freiwillig verlassen hat und per Gerichtsbeschluss Anrecht darauf hätte, kann ihm die Frau das Besuchsrecht verweigern, ohne ernsthafte Sanktionen befürchten zu müssen.
Eine Gesetzesreform hätte das ändern und beide Elternteile hätten das Sorgerecht erhalten sollen. Jahrelang hatten Männerorganisationen dafür gekämpft. Dann trat Simonetta Sommaruga (SP) ihr Amt als Justizministerin an und stoppte die Reform. Sie will auch die Alimentenzahlungen neu regeln. Wer für den finanziellen Unterhalt  verantwortlich ist, meistens also derMann, soll bis unters Existenzminimum gepfändet
werden können. In den letzten Tagen haben Vätervereine Protestaktionen gestartet: Über eine Website
kann man Sommaruga kostenlos einen Pflasterstein per Post zukommen lassen. Er symbolisiere «die Steine, die Vätern und ihren Kindern im Weg liegen», sagte Initiant Oliver Hunziker. Bis Sommaruga zu Gesprächen bereit ist, wollen Männer jeden Abend vor demBundeshaus eine Mahnwache halten.

«Wenn sie nicht will, steht alles still» 

Die Weltwoche hat mit fünf Vätern gesprochen, die im Scheidungskampf unter die Räder gekommen sind. Sie erzählen auf den folgenden Seiten über ihren kafkaesk anmutenden Kampf gegen Behörden, Sozialämter, Richter und ihre früheren Partnerinnen. Es sind berührende Schicksale. An ihrer Misere, sagen viele, sei nicht in erster Linie die Ex-Frau, sondern vor allem der Staat schuld: «Er ist unfähig, Abmachungen und Urteile durchzusetzen», lautet der Tenor. Die Fälle belegen eine Schlagseite der Justiz nach dem Muster: «Wenn die Frau nicht will, steht alles still.» In langen Gesprächen haben die Männer ihre Erlebnisse mit Justiz und Ämtern erläutert. 

Sie haben ihre Aktenordner geöffnet. Dabei ging es nicht darum, zu klären, wer schuld am Bruch der Ehe war. Sondern um die Frage: Wie erleben Väter die Staatsgewalt, wenn die Trennung in einen Scheidungskrieg um Sorgerecht, Obhut und Alimente ausartet?

Markus Staub, 52, Ingenieur-Agronom ETH

«Die Zwillinge waren siebenjährig, als meine Frau und ich uns vor zwölf Jahren trennten. ‹Wenn es nach mir geht, siehst du die Kinder nie mehr›, prophezeite sie. Ihr war jedes Mittel recht, um mich zu dämonisieren: In den Gerichtseingaben stellte sie mich als ‹gewalttätigen› Waffennarren dar. Ich besitze zwar mein Sturmgewehr noch und Souvenirs wie indianischen Pfeil und Bogen. Aber die Beschuldigungen waren offensichtlich haltlos, deshalb hat sie mich auch nie angezeigt.

Der Kampf um den Kontakt zu den eigenen Kindern ist teuer. Ich wohnte acht Jahre lang in einer Dachbodenwohnung, bei teilweise dreizehn Grad im Winter; meine Frau kaufte sich ein Haus und machte Ferien in Übersee. Die finanziellen Einbussen hätte ich noch verkraftet. Aber nicht, dass ich meine Kinder
nicht mehr sehen durfte! Es wurde zwar ein Besuchsrecht von zwei Wochenenden pro Monat gerichtlich festgelegt. Aber das Urteil war nicht das Papier wert, auf dem es geschrieben war.

Wenn meine Ex-Frau die Kinder nicht in den vereinbarten Zug setzte, stand ich am Freitagabend alleine am Bahnhof und hatte Angst, meinen Kindern könnte etwas zugestossen sein. Bis ich jeweils am Montag oder nach den Ferien in der Schule anrief und erfuhr, dass sie mit den Kindern weggefahren war. Nachholen durfte ich die vereitelten Besuchstage nie, sie verfallen einfach. Ich habe sie zwar angezeigt wegen ‹mehrfachen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung›.

Doch die Bussen von einigen hundert Franken hat sie erfolgreich angefochten. Ich weiss nicht, ob sie jemals nur eine davon bezahlt hat. In den amtlichen Papieren fand ich eine entlarvende Bleistiftnotiz eines Beamten: ‹Dieses Kindergestürm ist nicht von öff. Interesse.› Das Einzige, was ich wollte, war, unsere Kinder zweimal 48 Stunden im Monat zu sehen. In den ersten Jahren nach der Trennung gewährte sie mir die Besuchswochenenden nach Lust und Laune. Meist nach langem Stürmen von mir und dem Kinder-Beistand. Dieser kündigte nach zwei Jahren, weil meine Frau alle Weisungen und Vermittlungsversuche ignorierte.

2004 kamen die Kinder das letzte Mal regulär zu mir. Dann unterbrach meine ehemalige Frau die Verbindung ganz: keine Besuche, keine Briefe, keine Telefonate, absolut nichts! Ein Jahr lang stand ich alle vierzehn Tage
vergebens am Bahnhof Aarau und wartete auf meine Kinder. In einer Gerichtseingabe schrieb meine Frau, es sei nicht glaubhaft, dass jemand so was mache. Darauf liess ich mir meine Warterei jeweils am Schalter bestätigen. Nach sechs Jahren mit andauernden Verfahren stellte das Bezirksgericht schliesslich fest,
dass das Besuchsrecht durchgesetzt werden soll, falls nötig, mit Hilfe der Polizei.

Am 27.€Oktober 2006 holten Beamte in Zivil die Kinder in der Schule ab. Es war längst zu spät. Aber ich wollte einfach noch einmal mit ihnen sprechen. Meine ehemalige Frau hatte ihnen jahrelang eingeimpft, der Papi wolle das Mami ins Gefängnis bringen. Heute sind die Zwillinge volljährig und verlangen vor Gericht,
dass ich mehr bezahle für sie. Weiteren Kontakt wünschen sie nicht.»

Robert A., 56, Ingenieur, und Tochter Julia*, 19, Coiffeuse

«Meinen Sohn Daniel* habe ich seit über zwei Jahren nicht gesehen. Obwohl ich per Gerichtsbeschluss
das Besuchsrecht für zwei Wochenenden im Monat und das Ferienrecht für vier Wochen hätte. Auch meine Tochter Julia, die heute alleine lebt, hat keinen Kontakt mehr zu ihrem vier Jahre jüngeren Bruder. Meine Ex-Frau hält ihn von uns fern. Wenn ich vor der Türe stehe, um ihn fürs Wochenende abzuholen, öffnet sie nicht. Wir vermissen ihn sehr und wissen nicht, wie es ihm geht. Ich will nicht meine Ex-Frau oder die Frauen
allgemein angreifen. Mir geht es darum, dass die Behörden ihr Verhalten ändern müssen.

Wenn es zum Streit kommt, gibt es immer nachvollziehbare Argumente beider Seiten. Aber die Behörden müssen endlich begreifen, dass Paare in Trennung in emotionalen Extremsituationen sind, und müssen sich deshalb unparteiisch dazwischenstellen – zum Wohle der Kinder! Doch auch bei mir wurde klar die Ex-Frau bessergestellt. Sie konnte meinen Sohn an Weihnachten in die Ferien mitnehmen, ohne mich zu informieren. Obwohl das Gericht explizit mir die Erlaubnis dazu gegeben und ich alles gebucht hatte. Im umgekehrten
Fall würde man das Entführung nennen – doch meine Anzeige wurde nicht einmal entgegengenommen, weil das Ober- und das Bundesgericht dieses Verhalten stützen.

Der Fall liegt jetzt beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. Kurz darauf hat sie meine Verbindung zu Daniel ganz gekappt. Sein Beistand sagt, er könne nichts machen. Und vom Gericht heisst es, man könne nicht ein Kind von der Polizei abholen lassen. Das wäre eine zu grosse Belastung. Aber
dass mein Sohn plötzlich keinen Vater mehr hat, soll für ihn keine Belastung sein? Nur ein Beispiel, wie die Wohngemeinde meiner Frau mit mir umgeht: Im Gemeinderatsprotokoll steht, es bestehe ‹weder von Daniel
noch von seinem Vater das Bedürfnis nach gegenseitigem Kontakt›. Das ist eine blanke Lüge. Die Vormundschaftsbehörde hat völlig unkritisch die Position meiner Ex-Frau übernommen und diese als Fakt dem Gemeinderat vorgelegt. Das nenne ich Behördengewalt!

Ich musste beim Bezirksamt gegen das Protokoll rekurrieren. Jetzt steht da, ich wolle ‹sehr wohl Kontakt›, meine Frau lehne das aber ab. Schon kurz nach der Trennung vor knapp fünf Jahren begannen die Versuche, den Kindern den Vater wegzunehmen: Um den Ehestreit zu ‹deeskalieren›, sollte ich für einige Zeit den Kontakt mit den Kindern aussetzen, riet mir der Sozialdienst. Ich befolgte das. Einige Monate später warfen mir dieselben Damen vor, ich kümmerte mich nicht um die Kinder! Die Rektorinnen von Daniels Schule
drohten mir sogar, sie würden die Mutter zu einer Anzeige gegen mich ‹motivieren›, wenn ich nochmals aufs Schulgelände käme. Dabei hatte mich sein Lehrer eingeladen, um Schulprobleme meines Sohnes zu besprechen. Die Rektorinnen stritten die Drohung später natürlich ab, ich kann nichts beweisen.

Ähnlich einseitig waren die Behörden bei meiner Tochter. Jahrelang wurde sie von der Mutter geschlagen, das ist amtlich dokumentiert, ich habe eine Gefährdungsmeldung gemacht. Doch passiert ist nichts. Bis sie mit
fünfzehn selber zu mir zog. Kurz vor ihrem 18. Geburtstag erhielt ich dann das Sorgerecht. Es kann doch nicht sein, dass ein Vater keine Beziehung mehr zu seinen Kindern haben darf, weil diese als Munition im Scheidungskrieg eingesetzt werden und die Behörden das auch noch unterstützen!»

Georgios Skarlakidis, 45, diplomierter Finanzplaner

«Im März vor vier Jahren musste ich unser Haus auf richterliche Anweisung verlassen. Geschieden bin ich noch immer nicht, weil meine Frau das Verfahren hinauszögert. Nach Bezahlung der Alimente für unsere drei Kinder bleiben mir weniger als 3400 Franken im Monat zum Leben – am Anfang waren es sogar nur 2400. Die Pensionskasse und die Dritte Säule werden geteilt – das ist auch richtig. Weil ich die Kinder im Alter von 9 bis 15 Jahren kaum sehe, bin ich nicht mehr ihr Papi, nur noch ein lieber Onkel – das ist nicht richtig.

Und das kam so: Mit Argumenten wie ‹sexuelle Nötigung›, ‹Entfremdung› und ‹geistige Weiterentwicklung› wollte sich meine Frau trennen. Der Richter ging nicht darauf ein. Dann zeigte sie mich an. Ich hätte die Kinder geschlagen. Dabei war sie es, die unsere mittlere Tochter am Arm aus dem Zimmer zerrte, als diese bei mir Zuflucht suchte. Ich machte eine Gegenanzeige, die Kinder sagten zu meinen Gunsten aus. Trotzdem musste ich ausziehen. Beide Verfahren wegen Tätlichkeiten wurden eingestellt. Doch die Fakten waren geschaffen:
Ich war der Bösewicht. Seit der Trennung bestimmt nur noch meine Ex, trotz gemeinsamem Sorgerecht. Ich
muss meinen Lohn bis aufs Existenzminimum abgeben. Einen Anwalt konnte ich mir nicht leisten – sie erhielt eine Anwältin gratis vom Staat.

Die Kinder durfte ich noch jedes zweite Wochenende sehen. Manchmal, je nach Gemütslage meiner Frau, am Mittwochnachmittag. Dabei sagten die Kinder vor Gericht, bei der Familienberatung und bei Psychologen,
sie wollten die Hälfte der Zeit bei mir sein. Meine Frau sabotierte das Besuchsrecht immer wieder, da ging ich zur Polizei und vor Gericht. Die sagten mir, sie könnten nichts tun. Nach etwa zwei Jahren verlor ich die Nerven. Ich war ruiniert und krankgeschrieben wegen Burnouts. Ich stellte die Zahlungen ein und
haute ins Ausland ab. Ich war derart am Ende, dass ich Mord- und Suizidgedanken hatte. Als es mir etwas besserging, kam ich zurück. Schliesslich wollte ich meine Kinder sehen.

Die ausgebliebenen Unterhaltsbeiträge von über 40€000 Franken habe ich abgestottert. Mit Hilfe einer Beiständin wollten meine Kinder und ich kürzlich das Besuchsrecht auf jeden Mittwochnachmittag ausweiten. Die Mutter ist dagegen. Wenn sie nicht will, sind wir und der ganze Staatsapparat machtlos. Die Höhe ist: Meine Noch-Ehefrau ist schwanger. Nun muss ich eine Vaterschaftsklage einreichen. Sonst bezahle ich noch für das Kind des Mannes, der in mein Haus einzog – es aber nicht lange aushielt.»

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Selbsthilfe
«Er bezahlt, sie hat das Sagen»
Oliver Hunziker ist Initiant des ersten Männerhauses. Er rät Scheidungsvätern, von Beginn weg Widerstand zu leisten.

Oliver Hunziker ist Präsident des Vereins «Verantwortungsvoll erziehende Väter und Mütter» (VeV) sowie Initiant des Väterhauses «Zwüschehalt» in Aarau. Mit der Aktion «Schick en Stei» und Mahnwachen protestieren der VeV und weitere Vereine gegen die Sorgerechtsreform von Bundesrätin Simonetta Sommaruga (SP).

Herr Hunziker, weshalb fühlen sich viele Scheidungsväter gegenüber ihren Ex- Frauen benachteiligt? 

Wenn ein Mann auszieht und Frau und Kindern die Wohnung überlässt, hat sie damit faktisch das Sagen. Sie kann den Mann ab sofort von der Kindererziehung ausschliessen. Ohne die Kooperation der Mutter sehen die Väter ihre Kinder unter  Umständen jahrelang nicht mehr. Und wir sprechen hier nicht etwa von Schlägertypen und Pädophilen, sondern von unbescholtenen Männern.

Wie wollen Sie diesen Zustand ändern?

Im Zivilgesetzbuch muss das gemeinsame Sorgerecht der Regelfall werden. Bei Trennung und Scheidung sollen sich die Eltern grundsätzlich zu gleichen Teilen finanziell und erzieherisch um die Kinder kümmern. Auch die Obhut sollte möglichst gleichmässig aufgeteilt werden. Gemeinsames Sorgerecht alleine bringt nichts. Wer die Obhut hat, kann dem anderen Elternteil die Kinder vorenthalten, meistens ohne dass der Staat einschreitet.

Mehrheitlich hat die Mutter die Obhut. 

Ja, und oft bedeutet das: Er bezahlt, bis nur das Existenzminimum bleibt, sie hat die Kinder und das Sagen. Die Gesetzesreform versprach Besserung – bis Bundesrätin Simonetta Sommaruga die Übung nach sieben Jahren kürzlich gestoppt hat. Mit der Aktion «Schick en Stei» wollen wir die Reform wieder ins Rollen bringen.

Haben Richter und Jugendämter nicht schon genug Spielraum, um sich neutral zwischen Mann und Frau zu stellen, damit die Kinder mit beiden Elternteilen in Kontakt bleiben?

Den hätten sie theoretisch – aber sie nutzen ihn nur selten. Das Gesetz muss enger formuliert werden, damit Gerichte und Ämter gezwungen sind, die gemeinsame Sorge und Obhut durchzusetzen.

Wieso braucht es diesen Zwang?

Es ist tragisch, aber noch immer gibt es die Tendenz, dass die Mutter als der Teil des Paares gilt, der das Opfer sein muss. Und dass sich die Frau naturgegeben besser um die Kinder kümmern kann. Wissenschaftlich ist das längst widerlegt: Häusliche Gewalt gegen Kinder oder den Partner / die Partnerin ist relativ gleichmässig auf Mütter und Väter verteilt. Und Väter können genauso fürsorglich sein wie Mütter.

Was raten Sie Männern, die sich bei Obhut und Sorgerecht benachteiligt fühlen?

Sich sofort kompetent beraten lassen. Und sich nicht vertreiben lassen aus der Wohnung, wenn es irgendwie geht. Ein Auszug, «Kooperation zur Deeskalation», wie es Sozial arbeiterinnen oder Polizisten häufig raten, kann ihm vor Gericht als Nachteil ausgelegt werden: «Er ist abgehauen», heisst es dann. Deshalb ist es wichtig, Ratschläge, Versprechen oder Weisungen von Beamten nur schriftlich zu akzeptieren.

Welche Männer sind besonders gefährdet, über den Tisch gezogen zu werden?

Ganz besonders jene, die eigentlich alles richtig und anständig machen wollen bei einer Trennung. Sie getrauen sich nicht, sich zu wehren, weil sie Angst haben, die Kinder ganz zu verlieren. Dann ist es zu spät, und sie finden sich in ruinösen und nervtötenden Gerichtsverfahren wieder. Am meisten leiden aber ohnehin die Kinder – es ist traumatisch, wenn sie in einem jahrelangen Scheidungskrieg hin und her gerissen werden.


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Urs Brechbühl, 40, Internet-Supporter

«Am 23. März wird mein Sohn vier Jahre alt. Ich habe ihn noch nie gesehen. Im Sommer 2006, als meine Frau hochschwanger war, trennten wir uns. Erst ein halbes Jahr zuvor hatten wir geheiratet. Meine Frau war fürchterlich eifersüchtig, hatte regelrechte Attacken, schrie mich mitten im Coop oder in einer Bar an. Auch am Abend nach der Arbeit hatte ich nie meine Ruhe. Sie ohrfeigte und schubste mich. Ich schlug die Trennung vor, um die Situation zu beruhigen. Sie wollte sofort die Scheidung und drohte mir, sie würde mich ruinieren und mir das Kind vorent halten. Sie hatte auf der ganzen Linie Erfolg. Nachdem wir die gemeinsame Wohnung aufgelöst hatten, zog ich zu meinen Eltern und sie vermutlich zu ihrer Schwester. Die Trennung, die Drohungen und dass ich meinen Sohn nicht sehen durfte, haben mich völlig fertiggemacht. Ich konnte nicht mehr arbeiten und wurde krankgeschrieben.

Als das Kind zur Welt kam, hatten wir theoretisch das gemeinsame Sorgerecht. Faktisch lag es bei ihr, denn sie verweigerte jeden Kontakt, ich konnte weder beim Vornamen noch bei sonst etwas mitreden. Das Sozialamt der Wohngemeinde meiner Frau schrieb mir, sie könnten keinen Kontakt zum Kind organisieren, da unser Scheidungsverfahren und eine Vaterschaftsklage hängig waren. Ich solle mich ans Gericht wenden. Dort sagte man mir, das Sozialamt sei zuständig. Monatelang ging dieses Pingpong-Spiel weiter. Als ich als Vater bestätigt wurde, sollte eine Beiständin die Besuche ermöglichen. Doch meine Ex-Frau weigerte sich.

Mir schien, dass die Beiständin nicht sonderlich hartnäckig versuchte, das Besuchsrecht durchzusetzen. Natürlich habe ich mich beschwert, aber ihre Vorgesetzten stützen die Frau. Letztes Jahr erst beschloss das Gericht unsere Scheidung. Demnach habe ich gar kein Recht mehr auf Besuche meines Kindes. Ich werde
wie ein Schwerverbrecher behandelt! Heute wohne ich in einer Einzimmer wohnung, die die Gemeinde bezahlt. Ich lebe von 960 Franken Sozialhilfe. Dieser Scheidungskampf hat den Steuerzahler schon 240 000
Franken gekostet, das habe ich ausgerechnet.

Auch die Sozialarbeiterin der Gemeinde unterstützt mich nicht darin, mein Kind sehen zu
können. Nun will meine Ex-Frau meinem Sohn noch meinen Familiennamen streichen. Dagegen rekurriere ich, aber ich habe kein Geld für ein langes Gerichtsverfahren. Was mir bleibt ist, Aufsichtsbeschwerden und Anträge an die Behörden zu schreiben. Zeit dafür habe ich ja bis an mein Lebensende.»

Michael Handel, 37, Lüftungszeichner

«Als meine Ex-Frau meinen kleinen Sohn entführte, war ich gerade beim Arzt. Luca* spielte im Sandkasten, eine Nachbarin passte auf ihn auf. Meine Ex fuhr vor und zerrte ihn ins Auto. Luca muss fürchterlich geschrien haben. Da war er 5-jährig. Ich hatte meiner Ex-Frau zuvor während eineinhalb Monaten das Besuchsrecht verweigert — sie hatte ihn mehrfach tätlich angegriffen. Ich möchte nicht ins Detail gehen, das reisst sonst alte Wunden auf. Augenzeugen haben die Tätlichkeiten jedenfalls schriftlich bestätigt, später auch die Beiständin. Doch die Vormundschaftsbehörde meinte, jede Mutter raste gelegentlich aus, und sie verharmlosten
auch andere Taten. Ich bestand auf einer fachlichen Begleitperson für die Zeit, in der Luca bei seiner Mutter sein sollte. Das Bezirksgericht lehnte ab. Da stellte ich mich quer, liess meine Ex-Frau nicht mehr zu Luca.

Doch anstatt das Kind vor seiner gewalttätigen Mutter zu schützen, hat das Gericht die Entführung im Nachhinein belohnt: Es entzog mir die alleinige Obhut und sprach sie meiner Ex-Frau zu. Die Begründung war, dass ich ihr das Besuchsrecht verweigert hatte! Der Kinderschutzbund intervenierte und sprach von einer ‹durch den Staat sanktio nierten Kindesmisshandlung›. Trotzdem musste Luca bei meiner Ex-Frau bleiben. Der kantonale Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst hielt fest, Luca habe bei mir ‹eine deutliche positive Entwicklung gezeigt›. Und meine ‹allgemeine Erziehungsfähigkeit› könne ‹in keiner Weise bestritten› werden. Die ‹Entführungsaktion der Mutter› hingegen bedeute eine ‹Traumatisierung›.

Doch auch mehrfache Aussagen von Luca vor Gericht, er wolle bei mir wohnen, halfen nicht. Er musste bei meiner Ex-Frau leben. Wieder kam es zu Gewalt. Doch ich hatte alle juristischen Möglichkeiten ausgeschöpft und konnte nichts mehr für ihn tun. Ich war total geknüttelt und resignierte. Einige Monate nach seinem zwölften Geburtstag ist Luca dann von seiner Mutter geflüchtet und zu mir gekommen. Das war an einem Freitagabend vor gut einem Jahr. Ein Bundesgerichtsurteil in einem anderen Fall schützt Luca. Demnach sind Kinder in der Frage der Obhut ab zwölf urteilsfähig.

Ein Kinderanwalt kämpft nun dafür, dass ich auch das alleinige Sorgerecht erhalte. Das tönt nach Happy End — ist es aber nicht: In diesem Streit war Luca ein Faustpfand, weil die Behörden nicht auf ihn hörten. Richter, Beiständinnen und Sozialarbeiter haben ihm seine Kindheit gestohlen.»

«Amtliche Pseudobeweise»

Wie viele andere betroffene Väter engagiert sich auch Michael Handel in Vereinen gegen die «behördliche Männerdiskriminierung». Zusammengeschlossen sind die über ein Dutzend Organisationen in der «Vereinigung für gemeinsame Elternschaft» Gecobi. Die Väter veranstalten Treffen zur Selbsthilfe, betreiben Beratungsstellen und das schweizweit einzige Männerhaus in Aarau. Ihre Anliegen wollen sie auch auf politischer Ebene durchsetzen. Der Gecobi-Präsident Oliver Hunziker hat die Stein-Lawine und die Mahnwache gegen Sommarugas «Reform-Verzögerung» organisiert. «Es muss endlich der Grundsatz gelten, dass die Eltern die Sorge um die Kinder gemeinsam tragen», sagt Hunziker. So könnten Streitereien um Erziehungsgewalt und Besuchsrechte künftig vermieden werden (siehe Interview auf Seite 28).

Selbst wenn die Männerorganisationen Sommaruga umstimmen können, bleibt die tägliche Praxis in Gerichten und Ämtern. Es sind nicht einfach notorische Querulanten mit Behörden-Aversion, wie die Erfahrungen der fünf Männer zeigen. Es ist offensichtlich, dass viele Richterinnen und Beamte die Väter und ihre Kinder auflaufen lassen. Wissenschaftlich belegt ist etwa, wie wenige Kinder in Scheidungsverfahren selber zu Wort kommen: nur zehn Prozent, ergab eine Studie des Marie-Meierhofer-Instituts und der Universität Zürich.
Dies, obwohl die Uno-Kinderrechtskonvention und das Zivilgesetzbuch eine Anhörung vorschreiben.

Wie einfach es sein kann, einen Mann via Justiz und Behörden entgegen grundlegender rechtsstaatlicher Prinzipien «zu entsorgen», schildert eine Psychologin, die Gewaltopfer berät: «Eine Frau braucht nur in die Gratis-Rechtsberatung eines Gerichts zu gehen, wie sie in vielen Städten angeboten wird. Dort muss sie einem einfühlsamen Richter oder einer scharfen Staatsanwältin schluchzend erzählen, was ihr der Typ Schlimmes angetan habe. Sofort bezahlt ihr der Staat per Kostengutsprache einen Anwalt. Der Auftritt in der Sprechstunde wird schriftlich bestätigt — da muss die Dame nicht einmal ins Frauenhaus gehen, wo kritische Fragen gestellt werden. An nur einem Nachmittag kann sie bequem erste amtliche Pseudobeweise erschaffen.»

Wenn die Frau den Mann ausspielt, so das deprimierende Fazit, helfen ihr die Behörden.
* Die Namen der erwähnten Kinder wurden geändert.

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Väter haben genauso ein Recht auf ihre Kinder wie Mütter

Montag, 14. Februar 2011

"SchickEnStei"-Aktion gegen den schweizerischen Staatsfeminismus!

Erneut beweist die Schweiz, dass sie eine antifeministische Hochburg mitten in Europa ist. Nachdem die IGAF die Feministen gerade eben mit ihrer Frauenhaus-Aktion von Neuem aufgescheucht hat, landen jetzt schweizerische Väterrechtler einen weiteren Treffer gegen den Staatsfeminismus.

Da Bundesrätin Sommaruga das gemeinsame Sorgerecht nach der Scheidung aus "rein formellen" Gründen verschleppt, haben nun mehrere Männerorganisationen eine originelle Aktion gestartet. "SchickEnStei" heisst sie und bedeutet "Schicke einen Stein". Sie schicken der Bundesrätin Pflastersteine und je mehr Leute bei der Aktion mitmachen (die übrigens gratis ist!), desto mehr Pflastersteine werden nach Bern ins Bundeshaus gekarrt! Schon jetzt sind über 3300 Kilogramm an Steinen zusammengekommen, aber die Initianten brauchen noch viel mehr! Schliesslich ist dies noch nichts im Vergleich zu den Steinen, denen der Staatsfeminismus den Vätern in den Weg legt.

Bereits haben die Medien reagiert.

Also nichts wie hin, nach Möglichkeit noch eine kreative Aussage ("Nieder mit dem Staatsfeminismus!") mitschicken und den Feministen symbolisch Steine in den Weg legen! Auch hat man die Möglichkeit, Geld zu spenden und somit der wachsenden Männerrechtsbewegung in der Schweiz zu noch mehr Schlagkraft zu verhelfen.

Es regt sich also wirklich etwas in der Schweiz und diese weitere Aktion zeigt einmal mehr, dass sich die antifeministische Männerrechtsbewegung immer mehr Präsenz in der Öffentlichkeit sichert.


Die Initianten der "SchickEnStei"-Aktion
(die Frau oben rechts ist die Bundesrätin Sommaruga)

Samstag, 28. August 2010

Maskulistische Internetpatrouille II

Sollte es jemals zu einer kohärenten Männerpolitik kommen, dann muss diese gefälligst einer Frau unterstellt werden, meint der "Männerforscher" Erich Lehner. Zwar würde man niemals im Leben verlangen, dass Frauenpolitik gefälligst einem Mann zu unterstehen habe, doch die bösen Männer könnten ja schliesslich unfeministische Dinge wollen - darum muss da eine Oberlehrerin aufpassen, dass die Männer auch ja brav pudelig feministisch denken.

Immerhin hat der Pudel Lehner bemerkt, dass das Wort "Patriarchat" ein politischer und kein wissenschaftlicher Begriff ist:

"Die zweite Frauenbewegung wurzelt in feministischen Gruppen der amerikanischen Westküste Ende der 60er Jahre, in denen darüber diskutiert wurde, wie das Patriarchat - ein politischer, kein wissenschaftlicher Begriff - Frauen unterdrückt."

Zwar wussten wir das schon seit längerem - aber wir kriegen es gerne von der feministischen Urheberquelle bestätigt. Ich schrieb dazu einst und sehe mich darin nun offiziell bestätigt:

"Jede Person, welche fortan vom Patriarchat im feministischen Sinne spricht und damit irgendwelche Forderungen rechtfertigen möchte, macht sich nicht nur aufs Erbärmlichste lächerlich, sondern beweist mit ihrer Naivität und intellektuellen Leichtgewichtigkeit ihre Inkompetenz in Geschlechterfragen und ideologische Verblendung."

Aber nicht nur der Pudel Lehner kommt mit der Realität nicht so zurecht - auch Isquierda hat ihre lieben Probleme mit dem "strategischen Antifeminismus". Damit meint sie unsere Dominanz im Internet. Auslöser war die Tatsache, dass ihr peinlicher Artikel entsprechend kommentiert wurde und sie ihn dann anschliessend löschen liess. Doch nicht nur Maskulisten haben ihre Mühe mit Isi.

Angesichts des hundertjährigen Jubiläums des Frauentages im Jahre 2011 sind sich schon viele österreichische Feministinnen kräftig am kurzschliessen, wie sie diesen Tag am besten für ihre eigenen Zwecke missbrauchen können. Der Grossteil ist geistiger Dünnpfiff, doch zufireden lächeln liess mich dieser Satz:

"Gleichzeitig erleben wir eine Verschärfung patriarchaler Zustände, mit einem Erstarken der Männerrechtsbewegung und der Abtreibungsgegner. Die Frauenbewegung, erkämpfte Frauenrechte und der Feminismus werden zum Feindbild."

Es wird auch höchste Zeit, dass sie endlich einmal rauhen Gegenwind zu spüren bekommen.  Es scheint so, als entgleitet den Feministinnen auch in Österreich langsam aber sicher die Diskurshoheit. Man wehrt sich dann mit hohlen Phrasen und Gewaltaufforderungen.

Einen grossartigen Sieg hat die Männerrechtsbewegung für unverheiratete Väter errungen. Die Feministinnen sind dementsprechend am heulen. Treffend schreibt Arne:

"Die Diskriminierung von Männern – für viele vor ein paar Jahren noch ein Witz, heute Thema in der Tagesschau."

Getreu dem Motto "Alle Länder wehren sich gegen Gender!" bin ich hier auf ein maskulistisches Manifest aus Neuseeland (!) gestossen. Es scheint so, als hätten die Männer am anderen Ende der Welt die gleichen Probleme mit dem Staatsfeminismus wie wir. 


Wir machen den Weg frei