Vor einiger Zeit wurde ich angefragt, etwas über Moral im Maskulismus zu schreiben. Von dieser Aufforderung angetrieben, habe ich mir lange Gedanken über die moralischen Grundlagen des Maskulismus gemacht und nachdem ich nun schon mehrmals in hitzig geführten Grundsatzdiskussionen mit Leuten verwickelt war, welche die wahre Gleichberechtigung der Geschlechter, nicht selten auch die Gleichwertigkeit der Menschen ablehnen und ein Geschlecht rechtlich über das andere stellen wollen (diese Ideologie wird fortan verkürzt "Geschlechterhierarchismus" oder "Hierarchismus" genannt), halte ich das Verfassen einer umfassenden Gegenposition zugunsten des savvakinischen Maskulismus für überfällig.
Der Feminismus weist eine krasse, geschlechterhierarchistische Denkweise auf, indem er Frauen als moralisch mehr wert betrachtet und verlangt, dass Frauen gegenüber den Männern zu bevorzugen und besser zu behandeln seien. Es wundert darum auch nicht, dass auch Feministen genauso wie traditionalistische Hierarchisten, welche Männer rechtlich über den Frauen stellen wollen, sich mit wahrer Gleichberechtigung und konsequenter Gleichwertigkeit der Geschlechter, wie es der Maskulismus fordert, schwer tun.
Innerhalb der Männerrechtsbewegung ist dies eine Randposition, welche bereits nach kurzem Überlegen als sinnlos angesehen werden muss, denn wahre Gleichberechtigung und Gleichverpflichtung für alle gekoppelt mit der Gleichwertigkeit der Geschlechter bilden zusammen das durchschlagskräftigste Argument zur Entblössung der allgegenwärtigen, gynozentrischen Partikularinteressen des Feminismus, so dass es kein anderes gleichermassen kräftiges Argument gegen Männerdiskriminierung als das Pochen auf konsequente Gleichberechtigung gibt oder jemals geben kann. Der Kampf für Männerrechte kann somit ohne echte Gleichberechtigung auf unseren Bannern nicht von Erfolg gekrönt sein, so dass kein ernstzunehmender Antifeminist, Männerrechtler oder Maskulist darauf verzichten wird.
Die drei Begriffe Gleichberechtigung, Gleichverpflichtung und Gleichwertigkeit verdienen es also, gegen die verschiedenen Formen des grassierenden Hierarchismus verteidigt zu werden.
Denn gesellschaftlich ist der Hierarchismus wegen dem dominierenden Feminismus ein Problem mit bitteren Konsequenzen, welches sich in bequemen Sätzchen wie "Gleiches gleich, Ungleiches ungleich behandeln" oder in der Toleranz
weiblicher Tötungsprivilegien wiederfindet, wobei willkürlich und ideologisch bestimmt wird, wer wann und wie gleichwertig ist und wann man (meistens zu Gunsten von Frauen) die Menschen ungleich behandeln soll. Dies ist unter anderem das Fundament für die männerfeindliche Rechtsprechung im Familien-, Scheidungs- und Sorgerecht. Auch werden hierarchistische Positionen innerhalb der Verfassungen Europas mit totalitär angehauchten Recht-vor-Recht-Konstruktionen kaschiert, indem die gleichzeitige und widersprüchliche Präsenz von einer einseitigen Wehrpflicht nur für Männer und einem Gleichberechtigungs-Artikel auf diese Art "legalisiert" wird.
Ich bin nun auf drei Prinzipien gestossen, welche das moralische Fundament der
maskulistischen Position und ihrer Forderungen (wahre Gleichberechtigung, Gleichverpflichtung,
keine Geschlechterpolitik, Gleichwertigkeit der Geschlechter) besser verständlich und vor allem genauer begründbar machen. Zu diesen Prinzipien gehören die
Untrennbarkeit eines Rechts mit einer Pflicht, die
Untrennbarkeit von Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung und dass sich die
Präferenz für ein rechtliches System anhand der geringeren Anzahl Widersprüche richten sollte.
Im Folgenden werden wir diese drei Prinzipien nun jeweils in einem eigenen Abschnitt ausführlich herleiten, besprechen und begründen. Anschliessend werden wir im vierten Abschnitt "Anwendung dieser Prinzipien im Maskulismus" sehen, wie sich diese drei Prinzipien zur maskulistischen Weltanschauung zusammenfügen.
Diese Prinzipien dienen nicht nur dem Schutz und der Abgrenzung maskulistischen Gedankenguts, so wie es Savvakis
nieder geschrieben hat, von geschlechterhierarchistischen Positionen - sondern sollen auch aufzeigen, warum die maskulistische Position gegenüber allen geschlechterhierarchistischen Standpunkten im Feminismus und im traditionalistischen Geschlechterhierarchismus überlegen und somit zu bevorzugen ist.
Untrennbarkeit eines Rechts und einer Pflicht
Im Europa der Gegenwart herrscht bei manchen der Eindruck vor, dass sie Anspruch auf Rechte hätten, ohne etwas dafür leisten zu müssen. Rechte werden wie selbstverständlich ergriffen, ohne dass über die Konsequenzen nachgedacht wird. Doch jedes Recht muss von der Gesellschaft erarbeitet und getragen werden, sonst wird sie sich irgendwann übernehmen und unter der Last zusammenbrechen.
Ein Recht muss somit mit einem äquivalenten, das heisst den Kosten des Rechts entsprechenden Pflicht für den Empfänger des Rechts verbunden werden, genauso wie ein Privileg niemals ohne von der profitierenden Person abzuleistenden Sonderleistung verliehen werden darf, da es sich sonst nicht um ein nachhaltiges Rechtssystem handelt, was dazu führt, dass die entstehenden, nicht durch den Verbraucher mit- oder abgetragenen Kosten des verliehenen Rechts die gesellschaftliche Struktur und Zusammenhalt immer mehr schwächen. Die Festlegung der abzuleistenden Pflicht oder Sonderleistung für ein Recht oder Privileg wird vom gesellschaftlichen Konsens oder durch den Staat bestimmt und sollte sich nach Möglichkeit immer an den Kosten des verliehenen Rechts orientieren.
- Ungerechtigkeit durch fehlende Untrennbarkeit von Recht und Pflicht in den westlichen Rentensystemen:
Auf unser nicht nachhaltiges und den jungen Leistungsträgern gegenüber ungerechtes Rentensystem bezogen heisst das zum Beispiel, dass das Recht eines jeden Einzelnen, mit 65 Jahren in Pension gehen zu dürfen und dann 30 Jahre lang auf Kosten anderer einen genussvollen Lebensabend zu schieben mit der entsprechenden familientechnischen und finanziellen Pflicht belegt werden muss, so dass die Gesellschaft dieses Recht auch längerfristig und über Generationen hinweg ertragen kann. Konkret wäre eine angemessene Pflicht für dieses Recht wohl entweder die nahezu vollständige Selbstfinanzierung der Pension oder die Zeugung mindestens zweier Kinder um die demographische Belastung der Überalterung der Gesellschaft abzufedern.
Würde man diese Pflicht nicht nach dem Verbraucherprinzip an jenes Recht koppeln, so wird unser heutiges Rentensystem irgendwann zusammenbrechen, da sich die Gesellschaft dieses Recht irgendwann nicht mehr leisten kann - das verliehene, bisherige Recht ist also nicht nachhaltig genug an eine den Kosten entsprechende Pflicht gebunden. Das Resultat wäre der Zusammenbruch des Sozialsystems und der übergenerationellen Solidarität, da die heutigen Jungen auf staatliche Rente komplett verzichten müssten und deshalb auch nicht einsehen werden, weshalb sie in ein zum Untergang verdammtes System einzahlen sollen.
Wer die Nachhaltigkeit eines verliehenen Rechts nicht berücksichtigt und somit die entstehenden Kosten für die Gesellschaft nicht durch eine entsprechende Pflicht für den Verbraucher des Rechts kompensiert, riskiert längerfristig die Stabilität des gesellschaftlichen Friedens.
- Bezogen auf die Gleichberechtigung:
Das gleiche Problem im ähnlichen Ausmass liegt bei der einseitigen Privilegierung der Frauen auf Kosten der Männer durch den modernen Staatsfeminismus und seine fatale Falschinterpretation der Begriffe Gleichberechtigung und Emanzipation vor. Diese beiden Konzepte werden zwar überall herumgeworfen, doch die damit beworbenen Massnahmen widersprechen dem Kern dieser Ideen.
So wird nun in der Schweiz daran gearbeitet, dass das Existenzminimum für geschiedene Unterhaltspflichtige angetastet werden darf und dass das gemeinsame Sorgerecht vom Wohlwollen der Mutter abhängig sein wird. Gleichzeitig werden Frauenquoten gefordert und Gleichstellung durchgesetzt, um die sogenannte "Emanzipation" der Frauen voranzutreiben während die gesetzlichen Pflichten des Mannes unangetastet bleiben.
Indem Frauen nun ständig weiter einseitig privilegiert werden, ohne dass sie dafür eine entsprechende Gegenleistung zu erbringen hätten und wenn Männer immer mehr entrechtet und mit einseitigen Pflichten in die Mangel genommen werden, dann verliert die Gesellschaft als Ganzes an struktureller Nachhaltigkeit, da Ungerechtigkeit und Unzufriedenheit unaufhörlich zunehmen.
Der Maskulismus versteht die Gleichberechtigung nicht ohne Gleichverpflichtung und das Recht auf Emanzipation nicht ohne die Pflicht zur Eigenverantwortung, so dass eine maskulistisch inspirierte Gesellschaft weniger gesetzliche und ideologische Willkür im staatlichen Handeln und somit weniger Anlass für Ungerechtigkeit und Unzufriedenheit aufweist im Vergleich zur feministisch geprägten Gegenwartsgesellschaft.
Untrennbarkeit von Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung
Man kann die moralische Gleichwertigkeit der Menschen nicht ernsthaft vertreten, ohne auch Partei für die Gleichberechtigung der Geschlechter zu ergreifen. Denn wenn wir alle moralisch gleich viel wert sind, dann kann man nicht rational begründen, warum man bestimmten Gruppen von Menschen den Zugang zu den gleichen Rechten und Pflichten aus Prinzip verwehrt, ohne sich in Widersprüche zu verlieren. Denn wenn die Menschen moralisch gleich viel wert sind, warum sollten sie dann nicht ebenso den gleichen Zugang zu den gleichen Rechten haben dürfen? Jedes Rechtssystem welches zwar die moralische Gleichwertigkeit der Menschen zelebriert, aber diese nicht konsequent in Form des gleichen Zugangs zu gleichen Rechten durch die Erarbeitung gleicher Pflichten gewährt, würde von den benachteiligten Menschen lediglich als scheinheiliger Hohn empfunden werden.
Moralische Gleichwertigkeit liegt dann vor, wenn allen Menschen der gleiche Zugang zur Erarbeitung gleicher Rechte gewährt wird. Daraus ergibt sich, dass lediglich die Gleichberechtigung und mit ihr die Gleichverpflichtung diesem moralischen Ideal am nächsten kommt. Denn der endgültige Ausschluss bestimmter Menschengruppen von bestimmten Rechten ohne zumindest theoretische Möglichkeit diese zu erarbeiten, kann rational nur durch eine moralische Ungleichwertigkeit gerechtfertigt werden.
Ein Mensch in Indonesien zum Beispiel ist nicht moralisch weniger als ein Schweizer wert, weil er nicht à la minute die schweizerische Nationalität erarbeiten kann. Denn es wäre ihm theoretisch möglich, in die Schweiz zu kommen, sich anzupassen, sich zu integrieren, sich zu assimilieren und so mit der Zeit das helvetische Bürgerrecht zu erarbeiten.
Wir werden weiter unten sehen, was es mit dem Wort "Zugang" in diesem Zusammenhang genau auf sich hat und wie sich die Wertigkeit einer Person jeweils aus einer Komponente auf der moralischen und auf einer separaten, 'meritokratischen' Ebene zusammensetzt.
- Zwei Ebenen der Wertigkeit des Menschen:
Die Wertigkeit eines Menschen besitzt zwei Komponenten. Die erste Komponente befindet sich auf der moralischen Ebene, während die zweite Komponente von seinem Leistungsvermögen, seinen Gruppenzugehörigkeiten (auch angeborene Eigenschaften wie Geschlecht und Talent wird hier berücksichtigt) und seinen Beziehungen bestimmt wird und sich auf einer sogenannten 'meritokratischen' Ebene befindet. Die moralische Ebene umfasst den ethischen Wert eines Menschen (im Sinne von Würde) unabhängig von seiner Physis, seiner Leistung, seinen Taten und seiner Psyche.
Der Wert des Menschen auf der moralischen Ebene ist Voraussetzung (und somit erfüllte Pflicht) dafür, dass dieser Mensch Zugang zu moralischen Rechten wie Menschenrechten und den Zugang zum Erwerb von politischen Rechten hat. Über diese hinausgehende, 'meritokratische' Rechte oder Privilegien müssen auf der meritokratischen Ebene durch die Erfüllung der entsprechenden Pflichten und Sonderleistungen erfüllt werden. Kriminelle Taten tangieren somit nicht den hier benutzten, moralischen Wert des Menschen, sondern seinen meritokratischer Wert und wird mit dem Entzug meritokratischer Rechte und Privilegien bestraft - er hat nachwievor das Recht auf einen fairen Prozess und auf die Achtung seiner Würde, was den trotz seiner schlechten Taten unverminderten moralischen Wert dieser Person reflektiert.
Der moralische Wert eines Menschen wurde in der Menschheitsgeschichte nachhaltig durch die christliche Moral gestärkt, welche im Rahmen der Aufklärung in Europa durch aufklärerische Philosophen wie Kant auf eine säkularisierte Basis gebracht wurde, da das Christentum in einer sich rasant urbanisierenden, technologisch voranschreitenden und industrialisierenden Gesellschaft immer mehr an Einfluss und Rückhalt verlor. Papst Ratzinger schrieb dazu im Buch
"Ohne Wurzeln" (S. 81):
"In der Zeit der Aufklärung hat man versucht, die wesentlichen moralischen Normen so zu verstehen zu begründen, dass sie gelten würden, etsi Deus non daretur - auch für den Fall, dass es Gott nicht geben sollte. Im Gegeneinander der Konfessionen und in der heraufziehenden Krise des Gottesbildes wollte man die tragenden Werte der Moral aus den Widersprüchen heraushalten und für sie eine Evidenz suchen, [...] und so die Grundlagen des Zusammenlebens, die Grundlagen der Menschlichkeit überhaupt sicherstellen sollte."
"Auch das grandiose Bemühen Kants hat die nötige gemeinsame Gewissheit [= Evidenz für die Geltung christlich-westlicher Werte "ohne Gott"] nicht schaffen können. Kant hatte die Erkennbarkeit Gottes im Bereich der reinen Vernunft bestritten, aber Gott, Freiheit und Unsterblichkeit als Postulate der praktischen Vernunft dargestellt, ohne die seine Einsicht nach konsequenterweise sittliches Handeln nicht möglich schien."
Dies sieht man auch gut daran, dass das Gedankengut der französischen Revolution im Evangelium wurzelt (Ratzinger, Ohne Wurzeln, S. 105):
"Würde und Selbstbestimmung der Person, Brüderlichkeit zwischen den Menschen, die fehlenden Unterschiede in der Humanität - drei Werte des Evangeliums - haben sich in jene Dreiheit von "liberté, fraternité, égalité" verwandelt, die, [...] auch christliche Werte sind."
Gerade Immanuel Kant ging es nicht darum, die christliche Moral abzulösen, sondern sie auf eine allgemein gültige, zusätzlich nicht religiöse Basis zu stellen, so dass sie den schwindenden Einfluss des Christentums überleben würde, da sie von ihm und anderen Philosophen als erstrebenswerter galt, als alle anderen Moralsysteme auf diesem Planeten. Wir verdanken also gerade der europäischen Aufklärung das Fortleben abgewandelter, christlicher Moral in Form säkularisierter Rechtssysteme, so dass die pauschale Verteuflung und Ablehnung der Aufklärung und der französischen Revolution, und die daraus sich entwickelnden, heutigen Konzepte der Gleichberechtigung und Gleichwertigkeit der Menschen und der beiden Geschlechter (welche zumindest als Idee
bis auf Plato zurückgeht), gerade auch aus christlicher Sicht infantiler Unsinn ist.
Dass die Selbstevidenz der moralischen Gleichwertigkeit der Menschen und die sich daraus ableitenden Rechte auch anderen deutlich ist, sieht man an folgendem, berühmtem Satz aus der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung, welcher auf christlich-aufklärerischem Gedankengut basiert:
"We hold these truths to be self-evident, that all men are created equal, that they are endowed by their Creator with certain unalienable Rights, that among these are Life, Liberty, and the pursuit of Happiness."
Sicherlich sind gewisse Auswüchse und Missbräuche aufklärerischen Gedankenguts zu kritisieren, doch die christlich geprägte Aufklärung und die Französische Revolution komplett abzulehnen, heisst nichts weniger als sich dem Evangelium selbst zu verweigern, wie aus dem Zitat von Papst Ratzinger klar hervor geht.
Der Wert des Menschen auf der moralischen Ebene ist die Grundlage für den Besitz von moralischen Rechten wie Menschenrechte und den generellen Zugang zur Erarbeitung beliebiger Rechte durch Ableistung entsprechender Pflichten. Über die politischen und moralischen hinausgehenden, meritokratischen Rechte ("Privilegien") müssen auf der meritokratischen Ebene durch Sonderleistungen verdient werden - dieser Weg soll jedoch allen Menschen aufgrund ihres moralisch gleichen Wertes offen stehen. Welche meritokratischen Rechte sich ein Individuum zusätzlich zu seinen moralischen Rechten verdient, soll primär in seiner Eigenverantwortung liegen und nicht von der Gruppenzugehörigkeit abhängen.
- Die mittelfristige Alternativlosigkeit der moralischen Gleichwertigkeit der Menschen:
Die moralische Gleichwertigkeit der Menschen erkennt an, dass jeder Mensch unabhängig von meritokratischen Eigenschaften wie Geschlecht, Gruppenzugehörigkeit und Leistungsvermögen einen separaten, gleich grossen, ethischen Wert aufweist. Wer diesen simplen Sachverhalt ablehnt, begibt sich auf gefährliches Gebiet. Denn wenn die Person A die moralische Gleichwertigkeit der Menschen aus welchen Gründen auch immer ablehnt (sich selbst selbstverständlich jedoch einen höheren moralischen Wert zuspricht), was hält andere Ideologen dann davon ab, sich eine neue Weltanschauung zu zimmern, welche der Person A ihren moralischen Wert aberkennt?
Eine Person mag zwar kurzfristigen Gewinn daraus ziehen, sich moralisch als mehr wert darzustellen als andere Menschen (und damit die Unterordnung anderer zu rechtfertigen), aber mittelfristig wird er in Panik leben müssen, dass die Gespenster die er rief, seinen eigenen Untergang herbeiführen und ihm mehr Schaden zufügen können, als er effektiv an Gewinn erlangt hat. Spätestens dann, wenn diese Person altersschwach und senil im Altersheim lebt und auf die Hilfe anderer angewiesen ist, wird sie froh sein, wenn alle Menschen unabhängig von meritokratischen Eigenheiten einen moralisch gleichen Wert aufweisen - und er somit nicht auf die Strasse geworfen wird, weil er für die Gesellschaft zusehends nur noch eine Belastung darstellt.
Wer aber den moralischen Wert eines Menschen von meritokratischen Eigenschaften wie Geschlecht, Gruppenzugehörigkeit und Leistungsvermögen abhängig macht, der öffnet solchen Schrecklichkeiten wie der Euthanasie und dem Holocaust Tür und Tor. Schliesslich ging auch die Vernichtung von Behinderten und von Juden mit den moralischen Begründungen einher, dass es sich um "unwertes Leben" und "Untermenschen" handeln würde - und das alleine, weil sie meritokratisch entweder ein anderes Leistungsvermögen aufwiesen oder einer anderen Gruppe angehörten. Auch Abtreibung wird auf ähnliche Weise gerechtfertigt, indem dem Fötus aufgrund äusserer Merkmale einen niedrigeren Wert zugestanden wird, als jener der abtreibenden Mutter - schliesslich sei es "ihr Bauch" und der Fötus somit der Mutter moralisch untergeordnet.
Aus christlicher Sicht kann man nicht mit den rechtlichen Gepflogenheit des Mittelalters und der frühen Neuzeit vor der französischen Revolution gegen die Gleichwertigkeit (und somit dadurch auch konsequenter Weise gegen die Gleichberechtigung) der Menschen argumentieren, denn Jesus sagte, dass Christen zwar IN dieser Welt, jedoch nicht VON dieser Welt sein sollen (
siehe hier unter "The Scripture Verses"). Das heisst so viel wie, dass sich die christliche Lehre der moralischen Gleichwertigkeit der Menschen nicht althergebrachten Gepflogenheiten und Gewöhnlichkeiten weltlicher Art unterzuordnen hat (was anschliessend leider doch geschah, siehe unten).
Manche mögen zur Rechtfertigung der Ungleichwertigkeit der Geschlechter den Paulus von Tarsus zitieren, welcher in einem seiner Briefe schrieb, dass Frauen sich den Männern unterzuordnen hätten. Doch dies ist lediglich Paulus - Jesus liess zu seiner Lebzeit in seinem Umgang mit Männern und Frauen nicht erkennen, dass in seiner Weltanschauung sich Frauen gefälligst immer den Männern unterzuordnen hätten, was von vielen Theologen bestätigt wird (siehe Alvin J. Schmidt: "
How Christianity changed the World").
Die bis vor kurzem propagierte Ungleichwertigkeit der Geschlechter in der katholischen Morallehre liegt vielmehr darin begründet, dass der Katholizismus erheblich von altrömischen Gepflogenheiten geprägt wurde und somit eine partielle Verweltlichung des christlichen egalitaristischen Ideals darstellt. Schliesslich machte Kaiser Theodosius die katholische Kirche im Jahr 392 n. Chr. zur römischen Staatskirche, was dazu führte, dass unzählige, lediglich oberflächlich christianisierte Karrieristen (die meistens nicht einmal die Bibel gelesen hatten) mit dem für die altrömische und altgriechische Antike typischen Geschlechterbildern und gesellschaftlichen Normen die Ränge der Kirche füllten (dies deckt sich mit der Tatsache, dass bei den Frühchristen auch Frauen bedeutende kirchliche Ämter und Verantwortung übernommen hatten - was sogar von Paulus von Tarsus indirekt
im Römerbrief bestätigt wird). Diese "Romanisierung" war vermutlich auch die Ursache für den inneren moralischen Verfall der katholischen Kirche (Simonie, etc.), welcher bis zu den ersten, von den Klöstern ausgehenden Reformbewegungen und der Gegenreformation anhielt.
Die eindrucksvolle Entwicklung der Geschlechterbilder im Christentum und in der katholischen Kirche kann man in der Apologetenschrift "How Christianity changed the World" von Alvin J. Schmidt nachlesen.
Längerfristig und rational betrachtet ist die Anerkennung der moralischen Gleichwertigkeit der Menschen alternativlos aus der Sicht des durchschnittlichen Individuums, da ihn die längerfristigen, persönlichen Folgen einer Ungleichwertigkeit zwangsläufig mehr schaden als der kurzfristige Nutzen an Gewinn abwirft.
- Meritokratische und moralische Gleichbehandlung:
Mit der bewusst gewählten Floskel "Zugang zu den gleichen Rechten" ist somit im Bezug auf die Gleichberechtigung gemeint, dass wegen der bereits ausgeführten Alternativlosigkeit der moralischen Gleichwertigkeit der Menschen es allen Männern und Frauen gewährt werden muss, sich die gleichen Rechte durch die Erfüllung der entsprechenden Pflichten zu erarbeiten.
Da weder Männer noch Frauen deshalb von Natur aus moralisch weniger wert sind, können beide nicht aus moralischen Gründen von der Akquisition eines Rechts ausgeschlossen werden - doch Personen können gerechterweise vom Besitz eines meritokratischen Rechts ausgeschlossen werden, wenn sie dieses Recht nicht durch die Abarbeitung der entsprechenden Pflicht verdient haben. Dabei muss unterschieden werden zwischen den Rechten auf der moralischen und auf der meritokratischen Ebene.
Die erste Gruppe von moralischen Rechten verdient sich ein Mensch durch seine blosse Existenz (Menschenrechte) und durch seine moralische Gleichwertigkeit (Anrecht auf einen fairen Prozess, gleichberechtigter Zugang zur möglichen Erwirtschaftung von Rechten für sich selber, etc.), wobei wohl auch eine
kulturell westlich geprägte Loyalität für diese beiden Rechte als erfüllte Pflicht verlangt werden könnte. Die zweite, davon unabhängige Gruppe von meritokratischen Rechten verdient sich ein Individuum zusätzlich neben den Früchten der moralischen Ebene. So wird zum Beispiel das Recht ein Auto fahren zu dürfen durch die Pflicht, Auto fahren zu lernen und eine Fahrprüfung zu bestehen, verdient.
Der Besitzer eines Führerausweises wird zwar auf dem ersten Blick vom Staat anders behandelt, als jemand, der kein Auto fahren darf, doch da beide Personen sich prinzipiell den Führerschein erarbeiten können, werden sie zwar meritokratisch, jedoch nicht moralisch ungleich behandelt, so dass die Gleichwertigkeit und die Gleichberechtigung der Menschen nicht verletzt wurde. Genauso verhält es sich mit der Bestrafung eines Kriminellen, der durch die nicht erfüllte Pflicht zur Gesetzestreue auf einige seiner Grundrechte für eine gewisse Zeit verzichten muss. Zwar wird der Kriminelle vom Staat gegenüber einem unbescholtenen Bürger auf der meritokratischen Ebene ungleich behandelt, doch die moralische Gleichwertigkeit beider Personen (und somit die Grundlage zur Gleichberechtigung) ist nachwievor gegeben, da der Kriminelle einerseits genauso die Möglichkeit hatte, sich seine kompletten Grundrechte durch Gesetzestreue zu erarbeiten und ihm andererseits diese Möglichkeit durch eine temporäre Bestrafung nicht endgültig weggenommen wird.
Somit kann das Prinzip der Gleichbehandlung (und somit die Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung) aller Menschen nicht als widersprüchlich und absurd bezeichnet werden, indem man auf die ungleichmässige Verteilung von Führerscheinen, Strafen und die Ungleichbehandlung von Kindern und Erwachsenen hinweist, da diese oberflächliche Ungleichbehandlung auf der meritokratischen Ebene stattfindet und nicht einer Ungleichbehandlung auf der moralischen Ebene gleich kommt. Es ist somit für die Gerechtigkeit nicht nötig, dass alle immer das Gleiche haben und überall zu jeder Zeit tatsächlich gleich behandelt werden (meritokratische Gleichbehandlung oder Gleichheit), sondern dass man jedem Mensch den gleichen Zugang zur Erarbeitung von Rechten - und somit die moralische Gleichbehandlung - gewährt und sie nicht prinzipiell davon ausschliesst. Frauenquoten zum Beispiel erfüllen dieses Kriterium der moralischen Gleichbehandlung aus naheliegenden Gründen nicht und stellen somit die moralische Gleichwertigkeit von Männern und Frauen in Frage.
Somit ist die Vormundschaft von Kindern, das Verbieten des Autofahrens für Leute ohne Führerschein und die Bestrafung von Kriminellen eine legitime Ungleichbehandlung, da sie lediglich temporär auf der meritokratischen Ebene erfolgt und nicht eine prinzipielle, endgültige Blockierung der Erarbeitung von Rechten darstellt. Man kann deshalb mit solchen temporären, (meritokratischen) Formen der Ungleichbehandlung auch nicht eine rechtliche Unterordnung der Frauen unter den Männern oder umgekehrt rechtfertigen, da diese Unterordnung der einen Gruppe endgültig und nicht nur temporär daran hindern würde, sich Rechte im gleichen Mass wie die andere Gruppe zu erarbeiten - was nicht nur einer meritokratischen, sondern vor allem auch einer moralischen Ungleichbehandlung entspräche, denn man würde die eine Gruppe alleine aufgrund ihrer Gruppenzugehörigkeit die Erarbeitung gewisser Rechte vorenthalten, welche wiederum nur durch eine (moralische) Ungleichwertigkeit rational begründet werden kann.
Denn verallgemeinernd für eine bestimmte Gruppe zu behaupten, dass sie in der Tendenz in einem Aufgabenbereich schlechter abschneiden und somit dort aus Prinzip nicht zugelassen werden sollen versperrt talentierten Individuen dieser Gruppe die Möglichkeit sich zu beweisen, verschliesst der Gesellschaft Potential und reduziert das Individuum auf seine Gruppenzugehörigkeit, was einer schrittweise Entmenschlichung und Entwürdigung des Einzelnen gleich kommt - die wiederum einer moralischen Entwertung des Menschen entspricht. Somit stellt ein prinzipieller Ausschluss einer gesamten Gruppe alleine aufgrund einer generalisierten Leistungstendenz immer eine Begründung basierend auf moralische Ungleichwertigkeit dar - oder einfacher ausgedrückt: Es ist ungerecht, einen Menschen mit anderen alleine aufgrund von Gruppenzugehörigkeit in einen Topf zu werfen.
Schliesslich wehren wir uns ja auch gegen den feministischen Ausspruch, dass alle Männer Vergewaltiger seien, denn wir wollen nicht durch die verächtlichen Taten einzelner Männer abgestempelt werden. Dies entspräche einer entwertenden Schubladisierung, welche das Individuum ohne Möglichkeit sich zu wehren über die Leistungen anderer statt seiner eigenen definiert. Es fällt uns also leicht, anzuerkennen, dass es nichts Entwürdigenderes und Entwertenderes gibt, als nicht nach seinen eigenen, sondern nach den (nicht selten unterstellten) Taten, Eigenheiten und Leistungen anderer beurteilt zu werden.
Die Erkenntnis, dass rechtliche Hierarchien immer auch mit moralischen Wertigkeitshierarchien zusammenhängen, deckt sich mit mittelalterlichen Begründungen für die rechtlich niedrigere Stellung der Frau unter dem Mann*, welche neben einer unterstellten überemotionalen Irrationalität immer auch mit einer moralischen Geringschätzung und Unzulänglichkeit der Frau gerechtfertigt wurde. Auch in der Gegenwart wird die rechtliche und juristische Benachteiligung des Mannes gegenüber der Frau mit der moralischen Verdorbenheit und Unzuverlässigkeit des Mannes gegenüber der reinen und unschuldigen Frau gerechtfertigt. Selbst Abtreibungen werden zunächst rein mechanisch gerechtfertigt, indem das Kind zu einem für die Mutter "ungünstigen" Zeitpunkt käme - um anschliessend gemeinsam mit einer moralischen Ungleichwertigkeit zwischen Mutter und werdendem Kind die Tötung zu rechtfertigen. Hierarchistische Denksysteme mit ihren zunächst rein funktionalen Rechtfertigungen wie in diesen drei Beispielen beschrieben existier(t)en somit niemals unabhängig von mit ihnen zusammenhängenden moralischen Hierarchien, welche den herrschenden Ideologen als Teil der Rechtfertigung der Benachteiligung bestimmter Gruppen dient(e).
Somit brechen auch rein funktional gehaltene Rechtfertigungen für den prinzipiellen, endgültigen Ausschluss von ganzen Gruppen von der Erarbeitung bestimmter Rechte immer mit der moralischen Gleichwertigkeit der Menschen.
Die Idee der moralischen Gleichbehandlung und Gleichwertigkeit und somit des gleichen Zugangs zur Erarbeitung von Rechten existiert somit nur dann unabhängig vom meritokratischen Wert oder Behandlung einer Person, sofern die meritokratische Ungleichbehandlung nicht endgültig ist und somit das Individuum die Chance erhält sich Rechte durch Pflichten zu erarbeiten. Dies liegt nicht vor, wenn die meritokratische Ungleichbehandlung an Gruppenzugehörigkeit geknüpft ist, was das betroffene Individuum für immer von der Erarbeitung von Rechten des für ihn verschlossenen Gebiets ausschliessen würde.
Über die Präferenz für ein rechtliches System
Das Gesetz wurde erfunden, um eine bestimmte Art von Gerechtigkeit eine durchsetzungsfähige Basis zu geben. Doch nicht jedes Gesetzessystem ist gleich sinnvoll oder gleich gerecht. Manche Gesetze widersprechen sich gegenseitig, andere stehen im offenen Widerspruch zum gesellschaftlichen Umfeld oder passen philosophisch oder kulturell nicht zu einem Land. Mit diesen Reibungspunkten gehen nicht selten auch kollidierende Vorstellungen von Gerechtigkeit einher, die man bei der Wahl und der Ausgestaltung des Gesetzes berücksichtigen muss.
Vor diesem Hintergrund ist aus Gründen der Logik jenes Rechtssystem (oder Gesetzessammlung) zu bevorzugen, welches in sich selbst und in seinem kulturellen, philosophischen und gesellschaftlichen Gesamtkontext am wenigsten Widersprüche aufweist, denn diese sind immer eine Quelle von Ungerechtigkeit und somit gesellschaftlicher Instabilität.
Dies wird deutlich, wenn wir uns zum einen die feministisch geprägte Gegenwart und zum anderen das geforderte Geschlechterwesen im traditionalistischen Hierarchismus anschauen.
- Das typische Rechtssystem der feministischen Gegenwart:
Die feministische Gegenwart ist durch den Staatsfeminismus geprägt, welche immer mehr einseitige Privilegien der Frauen auf Kosten der Männer und der Gesellschaft als Ganzes durchzusetzen versucht. Gleichzeitig wird Gleichberechtigung falsch als eine Einbahnstrasse von Männern zu Frauen interpretiert und so nicht nur systematisch die männliche Seite der Gleichberechtigung ausgeklammert, sondern darunter wird auch lediglich die Ermächtigung und Privilegierung der Frauen verstanden. Nicht als eine Aufforderung, im Sinne gleicher Rechte und Pflichten die wahre Emanzipation aus eigener Kraft und ohne fremde Krücken anzustreben.
Im Zuge dieser gesamtwestlichen Trends wurden unzählige Rechtsbrüche, innerhalb der Verfassungen widersprüchliche Artikel und Massnahmen etabliert, welche im Volk selber auf Befremden stossen, von Rechtswissenschaftlern und Philosophen kritisiert werden und zunehmend antiwestliche, totalitäre Züge annehmen. Zwar versucht man klaffende Widersprüche mit
totalitär angehauchten Recht-vor-Recht-Konstruktionen zu kaschieren - dies kann jedoch nicht über die ethischen Inkompatibilitäten zwischen einzelnen Artikeln innerhalb der Verfassung hinwegtäuschen.
Dazu gehören eklatante Widersprüche in sich selber (ungleiches Rentenalter, Wehrpflicht nur für Männer, etc.) aufweist, männerdiskriminierende Massnahmen hervorbringt (siehe Unterhaltsrecht und allgemein der Staatsfeminismus), zunehmend von immer mehr Leuten als ungerecht empfunden wird (siehe die rasant wachsende Männerrechtsbewegung), übergeordnete Rechtssysteme ohne Konsequenzen bricht (siehe dazu das verschleppte gemeinsame Sorgerecht oder der straflose Kindesentzug), die biologische Verschiedenartigkeit der Geschlechter leugnet (Gender Mainstreaming) und somit unsere lange kulturelle Tradition der rationalen, unideologischen Betrachtung der Natur und der westlichen Idee der Gleichwertigkeit und Freiheit der Menschen zuwiderläuft.
Das typische Rechtssystem der feministischen Gegenwart weist enorme Widersprüche auf und somit zahllose Quellen für Ungerechtigkeit. Die Präferenz für dieses System gegenüber anderen kann deshalb nur gering ausfallen - was den Korrekturbedarf deutlich aufzeigt.
- Das geforderte Rechtssystem des Hierarchismus:
Wenn nun wie es die traditionalistischen Hierarchisten fordern, Frauen rechtlich den Männern untergeordnet werden, verstossen wir nicht nur gegen die lange kulturelle Tradition der Gleichwertigkeit der Menschen im Westen, sondern solch ein Geschlechterwesen verstösst auch massiv gegen das Gerechtigkeitsempfinden einer grossen Mehrheit in einem christlich geprägten Europa, das seine Frauen schon immer besser behandelt hat, als die araboislamischen und chinesischen Kulturen, wie man in den Büchern "The European Miracle", "How Christianity changed the World" und "The Rise of Christianity" nachlesen kann. Nur schon bei der versuchten Umsetzung dieser Wahnidee gäbe es gewaltige, unüberwindbare Probleme in Sachen gesellschaftliche Akzeptanz und zahlloser, offener Widersprüche, so dass diese Ansicht keine Aussicht auf Erfolg im Westen hat.
Der Hierarchismus weist gewaltiges Widerspruchspotenzial auf und wiese somit nur eine sehr geringe Präferenz gegenüber allen anderen Rechtssystemen auf.
- Das maskulistisch inspirierte Rechtssystem:
Indem Gleichberechtigung im maskulistischen Sinne umgesetzt und die Geschlechterpolitik abgeschafft würde, gäbe es wesentlich weniger Widersprüche als in den beiden vorherigen Fällen. Die Gleichwertigkeit der Menschen würde endlich konsequent auf gesetzlicher Ebene durchgesetzt werden, genauso wie die Gleichbehandlung und die Gleichberechtigung der beiden Geschlechter. Während das Recht der Frauen wählen, studieren und arbeiten gehen zu dürfen nicht angetastet werden würden, werden die rechtlichen Diskriminierungen der Männer und die vom Feminismus versursachten Widersprüche im Gesetz ausgemerzt.
Statt dass also rechtliche Widersprüche aufrechterhalten oder gar ausgeweitet werden (wie in den ersten beiden Fällen), werden im Maskulismus Widersprüche im Gesetz und in seiner Anwendung beseitigt. Das vom Maskulismus geforderte Rechtssystem ist also aus Gründen der Logik in jedem Fall zu bevorzugen gegenüber feministischen und hierarchistischen Positionen.
Anwendung dieser Prinzipien im Maskulismus
Gleichwertigkeit bedeutet somit im Maskulismus, dass die Menschen einen von Geschlecht, Leistungsvermögen und Erreichtem unabhängigen, ethisch und moralisch gleichen Wert haben, welcher sich im Lauf des Lebens nicht vermindert, unabhängig von den Taten einer Person in ihrem Leben. Männer und Frauen sind somit moralisch gleichwertig und besitzen somit von der Zeugung bis zum Tod den gleichen moralischen Wert. Wie wir gesehen haben und noch sehen werden, beruht diese Erkenntnis auf mehreren tausend Jahren christlich-westliche Kulturgeschichte (auch wenn die Umsetzung aufgrund äusserer Sachzwänge graduell und erst mit der Zeit zunehmend vollständig umgesetzt wurde).
Gleichwertigkeit bedeutet nicht, dass die Menschen qua Leistung, qua Hierarchie oder qua Potential gleichwertig oder gleich sind oder sein sollen, sondern dass sie lediglich einen immateriell gleichen Wert aufweisen und dass dieser gleiche Wert im Regelfall unbedingt zu berücksichtigen ist.
Da Männer und Frauen über einen moralisch gleichen Wert unabhängig von meritokratischen Eigenschaften verfügen, kann ihnen nicht a priori der Zugang zur Erarbeitung gleicher Rechte durch gleiche Pflichten verwehrt werden, ohne dabei die moralische Gleichwertigkeit der Menschen in Frage zu stellen, wie wir bereits gesehen haben. Moralische Gleichwertigkeit ist also untrennbar mit Gleichberechtigung verbunden, in dem Sinne, dass unter Gleichberechtigung verstanden wird, dass sich alle Menschen die gleichen Rechte erarbeiten können und dass sie aufgrund ihres moralisch gleichen Wertes sogenannte unveräusserliche, moralische Rechte wie Menschenrechte und das Recht auf einen fairen Prozess besitzen.
Gleichberechtigung heisst somit nicht, dass alle Menschen immer und überall automatisch die gleichen meritokratischen Rechte besitzen müssen oder sollen, sondern dass man es ihnen allen gleichmässig gewährt, nach gleichen Massstäben gleiche Rechte zu erarbeiten und zu besitzen.
Gleichverpflichtung bedeutet, dass man allen Menschen bei der Erarbeitung von gleichen Rechten im Regelfall die gleichen Pflichten vorsetzt, sprich, dass man keine Menschengruppen von vornherein bevorzugt oder benachteiligt, indem man für sie die abzuleistenden Pflichten verringert oder verschlimmert. Männer und Frauen dürfen somit nicht einseitig bevorzugt oder benachteiligt werden, wenn es um die Erarbeitung von Rechten in unserer Gesellschaft geht, da sonst wiederum moralische Hierarchien gebildet werden, welche der moralischen Gleichwertigkeit der Menschen widersprechen. Moralische Rechte besitzt ein Mensch aufgrund der durch seine blosse Existenz bereits erfüllten Pflicht, am Leben zu sein, so dass Menschenrechte oder das Recht auf gesonderte Hilfe für Invalide automatisch erarbeitet wurde. Auch das Recht auf Pflege durch andere ist unter anderem geknüpft an der Pflicht tatsächlich erkrankt zu sein.
Gleichverpflichtung bedeutet nicht, dass alle Menschen dauerhaft oder lediglich die gleichen Pflichten haben sollen, sondern ist immer geknüpft an Gleichberechtigung, da kein Recht ohne eine Pflicht existieren kann oder umgekehrt, ohne die gesellschaftliche Struktur auf absehbare Zeit hin zu schwächen.
Gleichbehandlung hat in diesem Zusammenhang die Bedeutung, dass alle Menschen die gleichen Rechte durch die gleichen Pflichten erarbeiten können und dass weder bei den Rechten noch bei den Pflichten in Abhängigkeit der betroffenen Person diese Regel gebrochen wird.
Gleichbehandlung heisst nicht, dass Menschen immer und in jeder Situation gleichbehandelt werden müssen (meritokratische Gleichbehandlung), sondern umfasst im Wesentlichen die moralische Gleichbehandlung, sprich, dass man allen Menschen den Zugang zu gleichen Rechten durch die Ableistung gleicher Pflichten gewährt und sie dahingehend gleich behandelt. Ein Kind somit ungleich zu behandeln wie eine erwachsene Person stellt daher keine Verletzung der moralischen Gleichbehandlung dar, da das Kind noch nicht alle Pflichten abgeleistet hat, um das Recht zu erwerben, wie ein Erwachsener behandelt zu werden und da das Kind nicht davon ausgeschlossen wird, durch das Älterwerden schlussendlich doch die Rechte eines Erwachsenen zu erwerben.
Durch die Berücksichtigung der drei besprochenen Prinzipien in den Verfassungen Europas reduziert sich die Anzahl hastig zu kaschierender Widersprüche innerhalb derselben und zwischen ihnen und dem gesellschaftlichen und kulturellen Umfeld erheblich, so dass nur schon aus logischen Überlegungen heraus die maskulistische Perspektive zu bevorzugen ist.
Abzulehnende Standpunkte
Einseitige Interpretationen und die Weigerung, die bisher beschriebenen Sachverhalte anzuerkennen, führen zu gesellschaftlichen Missständen und Ungerechtigkeiten. Man kann diese dafür verantwortlichen Haltungen in vier Gruppen einteilen, welche allesamt aus maskulistischer Sicht rigoros abzulehnen sind:
Die erste Gruppe lehnt die moralische Gleichwertigkeit der Menschen komplett ab. Abgesehen davon, dass diese Haltung im Widerspruch zu mehr als 2000 Jahren christlicher Moral und diagonal zum modernen, gesellschaftlichen Empfinden steht, kann die Männerrechtsbewegung mit so einer Einstellung nicht funktionieren, denn weshalb sollte man sich für die Rechte anderer einsetzen, wenn deren moralisch gleicher Wert so oder so nicht anerkannt wird? Und wenn man nur die moralische Gleichwertigkeit einer bestimmten Menschengruppe nicht anerkennt, der lässt lediglich Willkür walten, denn wenn einerseits der moralische Wert einer Person unabhängig von ihrem Leistungsvermögen und Gruppenzugehörigkeit ist, könnten beliebige Gruppen moralisch herabgestuft werden - knüpft man andererseits Leistungsvermögen oder Gruppenzugehörigkeit direkt an einen moralischen Wert, so begibt man sich in nationalsozialistische Gefilden mit allen daraus sich ergebenden historischen Konsequenzen.
Es lässt sich aus einer allfälligen, meritokratischen Überlegenheit keine moralische Überlegenheit ableiten oder wäre ein Mensch plötzlich moralisch mehr wert, nur weil er mehr verdient als der Durchschnitt? Deshalb pflegen wir ja auch Alte, Kranke und Behinderte - nicht weil sie meritokratisch gleich viel zu leisten vermögen und somit gleich viel meritokratisch wert sind wie gesunde Menschen, sondern weil die westliche Kultur dem Menschen unabhängig von seiner Leistung einen moralisch gleichen Wert zuspricht. Dies abzulehnen entspricht lediglich einem infantilen, falsch verallgemeinerten Überlegenheitsdünkel.
Und nebenbei kann man mit dieser Einstellung nicht rational gegen Abtreibungen argumentieren, geschweige denn widerspruchslos christliche Moral vertreten, welche jedem Menschen unabhängig von seinen Eigenheiten einen gleichen Wert zuspricht. Denn wenn der moralische Wert eines Menschen an seinem Leistungsvermögen oder am Ausmass von Rationalität geknüpft würde, dann müssten wir um nicht willkürlich oder widersprüchlich zu argumentieren dem ungeborenen Kind, dem schwächsten und verletzlichsten aller Wesen, so gut wie gar keinen moralischen Wert zu sprechen - moralische Hierarchien zwischen Menschen und die Ablehnung von Abtreibungen sind somit logischerweise völlig unvereinbar.
Die
zweite Gruppe akzeptiert zwar pro forma die moralische Gleichwertigkeit der Menschen, lehnt jedoch eine Gleichberechtigung der Menschen und der Geschlechter konsequent ab. Dies ist eine zutiefst widersprüchliche und heuchlerische Haltung. Denn wenn man die Menschen einerseits als moralisch gleichwertig einstuft, ihnen jedoch aus Prinzip nicht den Zugang zur Erarbeitung gleicher Rechte durch die Ableistung entsprechender Pflichten erlaubt, muss zwangsläufig auf moralische Hierarchien zur rationalen Rechtfertigung zurückgreifen, wie wir bei der Besprechung der Untrennbarkeit von Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung gesehen haben. Diese Haltung ist somit scheinheilig und widersprüchlich, denn weshalb sollte man bei Menschen den gleichen moralisch Wert anerkennen, dann aber lediglich einen ungleichen Zugang zur Erarbeitung von Rechten erlauben?
Wenn wir unter moralischer Gleichwertigkeit verstehen, dass jeder moralisch gleichwertige Mensch durch seine Existenz einerseits Menschenrechte besitzt und andererseits den Zugang zur Erarbeitung von Rechten gewährt werden muss, dann können bestimmte Menschengruppen nicht aus Prinzip von Rechten ausgeschlossen werden, ohne der moralische Gleichwertigkeit zu widersprechen. Definiert man die moralische Gleichwertigkeit jedoch so um, dass damit nicht untrennbar Menschenrechte, politische Rechte und die Erarbeitung von darüber hinausgehenden Rechten einhergehen, so öffnet man Willkür und Missbrauch Tür und Tor.
Die
dritte Gruppe stellt sich zwar gerne so dar, als dass sie die moralische Gleichwertigkeit und die daraus folgende Gleichberechtigung akzeptieren würden, doch beide werden nicht konsequent von dieser Gruppe für alle Menschen angewendet. Dies erkennt man zum Beispiel partiell
bei den SVP Frauen, welche zwar die Gleichberechtigung akzeptieren, jedoch eine Wehrpflicht für Frauen als "Gleichmacherei" ablehnen - als ob eine Frau plötzlich keine Frau mehr wäre, wenn sie auch einmal wie in Israel einen militärischen Zwangsdienst für den Staat leisten müsste.
So wird zwar die Gleichwertigkeit und die "Gleichberechtigung der Frauen" forciert (obwohl die Begriffe Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung immer die Gesamtheit aller Menschen einschliessen, niemals nur eine Teilgruppe davon), jedoch nicht jene von Männern dort, wo es nötig wäre. Doch lediglich einseitig durchgesetzte "Gleichwertigkeit" und "Gleichberechtigung" sind keine und haben nichts mit konsequenter, richtiger moralischer Gleichwertigkeit und wahrer Gleichberechtigung zu tun, da man nicht die Rechte von einer Teilgruppe berücksichtigen, jene der anderen vernachlässigen oder gar einschränken und dies alles dann noch allen Ernstes gleichberechtigt oder gleichwertig nennen kann, ohne sich lächerlich zu machen. Somit kann auch der verderbende Einfluss des Feminismus nicht mit der unvollständig umgesetzten "Gleichberechtigung" gemeinsam und verbindend abgelehnt werden, da es bisher noch keine Gleichberechtigung gibt.
Die
vierte Gruppe benutzt Wörter wie Gleichstellung und Gleichheit um Gleichwertigkeit und die Gleichberechtigung zu beschreiben ohne zu merken, dass Gleichstellung im staatsfeministischen Sinne eine Erzwingung von Gleichstand auf der meritokratischen Ebene bedeutet und diese durch eine
Ungleichberechtigung und moralisch
Ungleichwertigkeit erzielt wird (abgesehen davon, dass eine meritokratische Gleichheit wegen der Unterschiedlichkeit der Menschen niemals erreicht werden kann).
Bestes Beispiel dafür sind Frauenquoten, welche ein Paradebeispiel für eine künstlich herbeigeführte, moralischen Hierarchie von Menschen darstellt, da Frauen durch Quoten gegenüber Männern als förderungswerter eingestuft werden, während diese auch in Bereichen, in denen Männern untervertreten sind, sich gefälligst aus eigener Kraft und ohne fremde Hilfe hocharbeiten sollen - es wird zwar rein funktional argumentiert, dass Frauen in einem Bereich untervertreten seien (was an sich auch kein akzeptables Argument wäre, da Geschlechterverteilung an sich noch kein genügender Beweis für Diskriminierung ist), doch angesichts der einseitigen, partikularistischen Anwendung der Quote schwingt immer auch eine moralische Abwertung des männlichen Geschlechts mit. Doch moralische Hierarchien führen zu gesellschaftlichen Spannungen, rechtfertigen vermeintlich die Willkür von Behörden und Institutionen wie wir es tagtäglich mit dem Staatsfeminismus erleben und sind deshalb gefährlich und abzulehnen. Offensichtlich werden Frauen also als moralisch mehr wert eingestuft, dass man nur ihnen auf diese einseitige Art und Weise unter die Arme greift.
Dieses Prinzip trifft auf die gesamte Frauenförderung im Westen zu, welche systematisch versucht, moralisch als höherwertig betrachtete Frauen direkt oder indirekt auf Kosten moralisch als minderwertig eingestufter Männer zu fördern, obwohl Männer in gewissen Bereichen der Frauenförderung härter betroffen sind, wie zum Beispiel bei der Obdachlosenhilfe nur für Frauen, obwohl es um einiges mehr männliche Obdachlose gibt.
Auch das Wort Gleichheit ist Unsinn, denn die Menschen sind absolut nicht gleich, sondern lediglich moralisch gleichwertig. Mit der zwanghaften Verwendung des Wortes Gleichheit soll wohl der Weg für den Genderismus mit seiner Leugnung von biologischen Geschlechterunterschieden freigemacht werden.
Konklusion
Zusammenfassend kann man sagen: Die Wertigkeit einer Person besitzt zwei voneinander unabhängige Komponenten, die sich jeweils auf der moralischen Ebene und auf der meritokratischen Ebene befinden. Die meritokratische Gleichwertigkeit ist illusionär, da weder existent noch erreichbar (siehe das Scheitern des Kommunismus), da jeder Mensch ein unterschiedliches Leistungsvermögen hat und meritokratische (nicht moralische) Hierarchien für das Funktionieren unserer Gesellschaft notwendig sind. Dies steht im Gegensatz zur moralischen Gleichwertigkeit der Menschen (welche aus der hellenistisch geprägten, christlichen Moral herausgewachsen ist), die innerhalb der westlichen Kultur (andere Kulturen kennen diese nicht) mittelfristig und rational betrachtet alternativlos ist und lediglich die wahre Gleichberechtigung diesem Ideal am nächsten kommt, da alles andere verfassungsrechtlich und gesellschaftlich widersprüchlich wäre, führt kein Weg daran vorbei, dass jedem Menschen unabhängig von Gruppenzugehörigkeit erlaubt werden muss, sich ein Recht durch eine vom gesellschaftlichen Konsens und an dessen Kosten orientierte, für alle Bewerber gleichgehaltene Pflicht zu verdienen. Dass ein Recht immer mit einer Pflicht zusammenhängt, soll die gesellschaftliche Nachhaltigkeit gewährleisten.
Gegenüber den im letzten Abschnitt besprochenen Positionen ist der Maskulismus mit seinem hier beschriebenen, moralischen Fundament zu bevorzugen, denn er reduziert am besten das Ausmass an kulturellen und verfassungsrechtlichen Widersprüchen, fördert dadurch die gesellschaftliche Stabilität, Nachhaltigkeit und Gerechtigkeit, indem er die Kosten eines Rechtes angemessen für alle berücksichtigt, vermindert Willkür, Missbrauch und Einseitigkeit und berücksichtigt die biologische Verschiedenheit der Menschen, indem er sie nicht als gleich, sondern als gleichwertig betrachtet und diese Verschiedenheit im Gegensatz zu allen anderen Ideologien respektiert und nicht durch geschlechtliche Umerziehung abändern will.
Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung sind untrennbar